Statuten für die Sozialimpulse-Gesellschaft

§ 1

Die Sozialimpulse-Gesellschaft (im Folgenden „Gesellschaft“) ist eine unselbstständige Untergliederung des gemeinnützigen Instituts für soziale Gegenwartsfragen e.V. in Stuttgart (im Folgenden „Institut“). Das Institut wird beim Finanzamt Stuttgart unter der Steuer-Nummer 99015/23110 geführt.

§ 2

Die Gesellschaft unterstützt den Zweckbetrieb Zeitschrift des „Instituts“, der die Zeitschrift „Sozialimpulse“ (im Folgenden „Zeitschrift“) herausgibt, sowohl materiell als auch ideell, um ihre Weiterexistenz und ihre Ausrichtung an den Vereinszielen gem. Satzung §2 zu gewährleisten. Das Institut sieht seine Aufgabe darin, den anthroposophischen Sozialimpuls für das gesamte geistig-kulturelle Leben fruchtbar zu machen.

Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die Unterstützung der Zeitschrift verwendet werden.

§ 3

Mitglieder der Gesellschaft (im folgenden „Mitglieder“) können auf Antrag alle natürlichen und juristischen Personen werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des Instituts. Mitglieder können jederzeit durch schriftliche Austrittserklärung (auch per E-Mail) ausscheiden.

Ein Mitglied kann durch den Vorstand des Instituts ausgeschlossen werden.

§4

Die Redaktion der Zeitschrift lädt bevorzugt die Mitglieder zu Leser-Tagen ein, um dort das Gespräch über einzelne Artikel oder zur Zeitschrift insgesamt zu suchen. Mitglieder können
kostenlos an den Tagungen des Instituts teilnehmen.

Mitglieder wirken als Multiplikatoren, indem sie die Zeitschrift in ihrem Umkreis bekannt machen und Beziehungen zu sozialen Organisationen herstellen. Sie erhalten hierfür kostenlos Kennenlern-Exemplare und andere Werbematerialien.

Die Mitglieder unterstützen den Zweckbetrieb Zeitschrift im Institut durch Spenden an das Institut, um die finanzielle Unabhängigkeit und Planbarkeit der Zeitschrift sicherzustellen. Die Gesellschaft hat kein eigenes Konto und Vermögen.

§ 5

Die Geschäfte der Gesellschaft werden vom Vorstand des Instituts geführt. Dieser organisiert einen jährlichen Sozialimpulse-Tag, zu dem die Mitglieder eingeladen werden und bei dem die
Weiterentwicklung der Zeitschrift thematisiert wird.

Die Einladung erfolgt schriftlich, vorzugsweise per E-Mail, und sollte spätestens 2 Monate vor dem Termin bekannt gegeben werden. Themenvorschläge aus dem Kreis der Mitglieder sollten
spätestens vier Wochen vor dem Termin an den Vorstand herangetragen werden.

Der Sozialimpulse-Tag ist als freier Gedankenaustausch gedacht, rechtsverbindliche Beschlüsse können nicht gefasst werden.

§ 6

Über die Auflösung der Gesellschaft beschließt der Vorstand des Instituts. Über die Auflösung muss vorher auf einem Sozialimpulse-Tag beraten werden.

Stuttgart, den 15. Februar 2025

(Unterschriften der Gründungsmitglieder)