Frieden, Menschenrechte und soziale Dreigliederung
Von der Ostermarsch-Bewegung der 50er Jahre bis zum Protest gegen die Mittelstreckenwaffen und die Demonstrationen gegen den Golf-Krieg hat das Motiv des Friedens immer wieder Menschen in Bewegung gebracht. Dem lag immer zugrunde das Empfinden, daß Krieg heute prinzipiell menschenunwürdig und böse ist. Zu den allgemeinen Menschenrechten, die wir uns und jedem einzelnen Mitmenschen heute zubilligen möchten, gehört eben auch das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf ein Leben ohne Angst vor kriegerischer Bedrohung. Wir träumen den Traum "vom ewigen Frieden" (Kant); und die Frage ist nur, ob und wie dieser Traum realisierbar ist.
In bezug auf die Friedensfrage ist unsere Zeitlage eine widersprüchliche. Wir haben den befreienden Umbruch von 1989 erlebt, sein endgültiges Unumkehrbarwerden durch das Scheitern des Putsches der Ewiggestrigen in der Sowjetunion. Wir sind Zeuge geworden für das Ende des Kalten Krieges, das Ende der atomaren Vernichtungsdrohung der ideologisch verfeindeten Supermächte gegeneinander, und wir haben erlebt, wie im Zuge dieses Prozesses die Mittelstreckenraketen tatsächlich verschwunden sind, Folge jenes "neuen Denkens" in den internationalen Beziehungen, von dem zuerst Gorbatschow gesprochen hat. Die jüngste Abrüstungs-Initiative von Bush hat diesen Trend noch verstärkt. Auf der anderen Seite müssen wir mitansehen, wie längst der Vergangenheit angehörig scheinende Konfliktpotentiale sich erneut entladen: Ein gespenstisch anmutender Nationalismus läßt die Völker aufeinanderschlagen. Alle reden vom Frieden: aber der "Friedensstörer" ist immer der jeweils andere. So werden "Friedensparolen" zum Alibi für neue Gewalt.
Betrachtet man die auflodernden militärischen Auseinandersetzungen und auch die "bloß" schwelenden Brandherde in Europa und in der Welt, dann zeigt sich jeweils eine Gemengelage von Problemen, eine "Verknäuelung" von Widersprüchen ethnischer, kultureller (religiöser, ideologischer usw.) politischer und wirtschaftlicher Art. Dies ist im Nahen Osten der Fall, aber auch in Jugoslawien. Dort geht es u.a. um das ökonomische Gefälle zwischen Slowenien – dem "Schwabenland" des bisherigen Vielvölkerstaates – und dem armen "Süden", um die Gegensätze zwischen dem katholischen Kroatien und Slowenien und dem griechisch-orthodoxen Serbien, zwischen serbischer Minderheit und moslemisch albanischer Mehrheit im Kosovo, um Mehrheitsansprüche und Minderheitenrechte, um das Erbe des Staatssozialismus, der die nationalen Gegensätze äußerlich zusammengezwungen hatte, während nun das nationale Unabhängigkeitsstreben der Kroaten, Slowenen usw. mit dem großserbischen Nationalismus zusammenprallt. Man wird die Schatten der Vergangenheit nicht los: im serbisch-kroatischen Konflikt z.B. wirkt immer noch die Erinnerung an die Massaker nach, die von den kroatischen Ostaseha-Faschisten an Serben und Juden in der Zeit verübt wurden, als Kroatien ein Vasallenstaat Nazi-Deutschlands war. Die Verbrechen der Vergangenheit werden so zur Scheinrechtfertigung für die Verbrechen der Gegenwart: Haß zeugt den Haß.
In der – man muß wohl sagen ehemaligen – Sowjetunion scheint es im Augenblick so, als bestehe Hoffnung auf die Wiederherstellung nationaler Unabhängigkeit ohne mörderische Konflikte, nachdem die von Rußlands Präsident Jelzin nach dem Putsch erhobene Forderung nach Überprüfung der Grenzen wieder zurückgezogen worden ist und Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit der sich verselbständigenden Republiken getroffen wurden. Man darf jedoch nicht übersehen, daß es auch hier bereits zu Ausbrüchen eines mörderischen Nationalismus gekommen ist – etwa bei den Massakern von Aserbeidschanern an Armeniern – und daß die Selbständigkeit vieler Teilrepubliken das Problem nicht löst, sondern nur verschiebt: Osseten in Georgien, Russen in Kasachstan, Kirgisen und zahlreiche andere Minderheiten auf dem Boden der Russischen Republik stellen ein Konfliktpotential dar. Denn warum soll, was dem einen recht ist – nationale Unabhängigkeit im Sinne eigener Staatlichkeit – dem anderen im Zweifelsfalle nicht billig sein?
Ein friedliches Miteinander der Menschen wird sich nicht im Selbstlauf verwirklichen. Denn Frieden ist eben mehr als ein Zustand, in dem die Menschen nebeneinander herleben, ohne sich gegenseitig den Schädel einzuschlagen. Das Problem beginnt bereits da, wo wir – im Sinne des Darwinschen Paradigmas – den Kampf ums nackte Dasein als Haupttriebkraft der Höherentwicklung denken und damit letztlich dem Kampf aller gegen alle auch im Sozialen das Wort reden. Das ist nicht nur eine sehr einseitige Sicht der Natur, in der Zusammenarbeit, gegenseitige Hilfe und ökologische Harmonie eine hervorragende Rolle spielen. Es verstellt uns auch den Blick auf die wirklichen Quellen menschlicher Agressivität, die gerade in demjenigen liegt, was den Menschen grundlegend vom Tier unterscheidet.(1) Denn nur, in dem der Mensch das Ich entwickelt und mit dem Ich zunächst die Abgrenzungsgebärde vom Nicht-Ich vollzieht, kann er als einzelner gegen andere einzelne kämpfen: In den alten Kulturen tritt der Krieg nur an den "Rändern der Gemeinwesen" auf, innerhalb ihrer werden die agressiven Impulse durch instinktive Sozialität zurückgedrängt. Erst mit der Zersetzung des alten Gemeinschaftsbewußtseins entsteht das Agressivitätsproblem im modernen Sinne. Gelöst werden kann es nur aus derselben Ich-Kraft heraus, mit deren Erwachen es verknüpft ist: Frieden gibt es heute nur, wo zwischen Menschen-Ich und Menschen-Ich Verträglichkeit herrscht. Alle Versuche, Befriedung durch äußere Zwangsordnungen herbeizuführen, sind a priori zum Scheitern verurteilt. "Völker", "Staaten", "Religionsgemeinschaften" als solche können heute keinen Frieden miteinander schließen. Denn wirklicher Frieden – im Unterschied zum bloßen Nicht-Krieg – ist heute ein Zustand des Miteinander, der darauf beruht, daß jeder dem anderen seine Menschenrechte nicht nur zugesteht, sondern sie verteidigt wie seine eigenen.
Die allgemeinen Menschenrechte schützen das urteilsmündig gewordene Ich. Als Rechte des einzelnen sind sie prinzipiell Minderheitenrechte.(2) Und zugleich werden sie zu Recht als allgemeine bezeichnet. Denn das Ich ist dasjenige, was der Mensch mit dem anderen Menschen gemeinsam hat, jenseits aller Unterschiede und Differenzierungen – in rassischer, nationaler, religiöser, geschlechtlicher usw. Hinsicht. Im Ich, im Freiheitspunkt, sagt Novalis, sind wir alle identisch. Gerade, weil jeder als einzelner ein Einziger ist, ist "Ich" zugleich das Allgemein-Menschliche, bilden wir als je Einzige gemeinsam die Menschheit, nicht Volk, Rasse usw. "Ich" und "Menschheit" sind aufeinander bezogene und innig miteinander verbundene Begriffe. Die Friedensfrage wird damit zu einer menschheitlichen Frage.
Wir beginnen heute zu begreifen, daß die allgemeinen Menschenrechte auch im internationalen Leben die einzig mögliche Grundlage friedlichen Miteinanders sein können. Und doch – wie oft sagen die Politiker "Menschenrechte" und meinen im Grunde genommen etwas anderes, z.B. Rechte von Staaten. Zwischen den Staaten gilt das alte völkerrechtliche Prinzip der Nichteinmischung, auch da, wo Einmischung geboten wäre, nämlich im Falle der Verletzung der Menschenrechte. Die Agression gegen Kuwait führte zur massiven Intervention, denn im Falle Kuwaits war die territoriale Integratität eines Staates bedroht, eines Staates übrigens, der es mit den Menschenrechten selber nicht sehr genau nimmt. Die Kurden hatten das "Pech", ein Volk ohne Staat zu sein: So erhob niemand die Hand, um sie wirksam zu schützen. Wie soll eine derartige Schizophrenie in den Rechtsbegriffen zum Frieden führen?
In dieser Schizophrenie widerspiegelt sich die Tatsache, daß wir uns einerseits in den Verfassungen und internationalen Dokumenten zu den Menschenrechten bekennen, andererseits aber die Konsequenzen aus den Menschenrechten für die Gestaltung des sozialen Gefüges noch nicht vollständig gezogen haben. Die Dreigliederung des sozialen Organismus ist nichts anderes als die Beschreibung dieser Konsequenzen: Durch die Befreiung des Kulturbereichs tritt der einzelne mit seiner Initiative in den Mittelpunkt. Konsenszwänge, die bei zunehmender Individualisierung der Menschen immer mehr zum Unfrieden führen müssen, werden an den Ort verwiesen, an dem sie allein sinnvoll und friedensfördernd sind: in den reinen Rechtsbereich. Im assoziativen Interessenausgleich übernimmt der einzelne Verantwortung für das Wohl des je anderen. Intoleranz, Machtstreben und Ausbeutung als drei Quellen des Zwists werden durch eine solche Ordnung des Sozialgefüges tendenziell paralysiert. Freiheit für die Kultur, demokratische Gleichheit für die Rechtsordnung und ein im unsentimentalen Sinne verstandene Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben, sind Leitlinien friedlichen Wandels in der modernen Gesellschaft. Was bedeuten diese Leitlinien für das internationale Leben, für die Probleme der Krisenregionen dieser Erde?
Viele internationale Konflikte waren und sind Grenzkonflikte. Viele Grenzkonflikte müßte nicht enstehen, wenn die Grenzen reine Verwaltungsgrenzen ohne trennende Bedeutung wären. Wenn auch Mauern und Stacheldraht, die schlimmsten Trennungen, überwunden sind: Trennende Bedeutung gewinnt eine Grenze auch immer da, wo jenseits dieser Grenze die allgemeinen Menschenrechte, z.B. für bestimmte nationale Minderheiten, außer Kraft gesetzt sind.
Auch im internationalen Leben erweisen sich die Menschenrechte als Achse, um die sich alle Fragen drehen. Dies gilt heute im Grunde genommen auch für alle nationalen Konflikte. Auch hier nämlich muß der Umstülpung des Verhältnisses von einzelnem und Gemeinschaft, wie sie für die modereue Zeit konstitutiv ist, konsequent Rechnung getragen werden. Der Satz: "Du bist nichts, Dein Volk ist alles" – in dem uralte Menschheitszustände nachklingen – ist heute radikal böse. Nationalistisches Gruppenbewußtsein, genauso wie weltanschaulicher Fundamentalismus und Fanatismus, ist heute prinzipiell eine Quelle des Unfriedens. Heute muß ein anderer Satz gelten: Du – jeder einzelne – bist alles – und Dein Volk bildet durch Sprache und nationale Kultur den Mutterboden Deines Individuellen. Die Sprache ist das Medium, an dem Dein individuelles Denken erwachen und in dem es sich ausdrücken kann. Als einzelner kannst Du an dem Erbe Deiner nationalen Kultur anknüpfen, es individuell verwandeln und in ganz eigener Weise als Deinen Beitrag in die Menschheitskultur einbringen.
Der Schutz der Nationalkultur ist deshalb heute kein Selbstzweck: er ist Schutz für diesen Mutterboden des Individuellen. Die Verweigerung kultureller Autonomie – z.B. das Verbot des türkischen Staates, in kurdischer Sprache zu schreiben – ist deshalb ein Verstoß gegen die Menschenrechte, weil es die einzelne Persönlichkeit an ihrer Entfaltung hindert. National-kulturelle Autonomie ist primär verbunden mit der Frage nach der Befreiung des Kulturlebens überhaupt. Wo jede nationale Minderheit ihre Kultur entwickeln kann, nicht im Sinne rückwärtsgewandter Brauchtumspflege, sondern im Sinne des Rechtes eigene Schulen, eigene religiöse Einrichtungen usw. zu schaffen, da entstehen die Bedingungen eines friedlichen Miteinanders verschiedener Nationen auf einem Territorium. Rudolf Steiner – im Jahre 1917 in seinen Dreigliederungsmemoranden – warnte vor der utopistischen Losung der Völkerbefreiung und erklärte: Man befreie den einzelnen, dann befreit man mit ihm auch die Völker. Die Gestaltung der Verhältnisse, so Rudolf Steiner damals wörtlich, "wird nur dann in gesunder Weise erfolgen, wenn das Nationale aus der Freiheit, und nicht die Freiheit aus dem Nationalen, entbunden wird. Strebt man statt des letzteren das erstere an, so stellt man sich auf den Boden des weltgeschichtlichen Werdens. Will man das letztere, so wirkt man diesem Werden entgegen und legt den Grund zu neuen Konflikten." (Memorandum vom Juli 1917). Er erklärte dies vor allem auch im Hinblick auf jenen Raum nationaler Durchmischung in Südosteuropa, in dem heute wie der Menschen aufeinander schießen. Durch die Entflechtung von Kultur und Staat wollte er die Instrumentalisierung des Staates für nationale Zwecke strukturell unmöglich machen.
In diesem Zusammenhang wandte er sich gegen die heute noch beliebte, seinerzeit von Lenin und besonders auch von dem amerikanischen Präsidenten Wilson propagierte Losung vom "Selbstbestimmungsrecht der Nationen". Beinhaltete diese Losung doch den Primat – und hierin lag Steiners Kritik-Motiv – eines kollektiven Rechts, das jedes Volkes auf einen eigenen Staat, vor dem individuellen Menschenrecht. Damit aber war für ihn eine Lebensunmöglichkeit proklamiert: Die Befreiung der jeweiligen Mehrheit auf einem Territorium durch eigene Staatsbildung verschiebt nur das Problem der Unterdrückung der jeweiligen Minderheit auf eine andere Ebene oder wird zum Mittel im Machtkampf. Diese Sorge hat sich vielfach bestätigt, z.B. bei der Zerschlagung der CSR durch die Nazis, die hierbei ja die sudentendeutsche Frage ausnutzten. Gut 70 Jahre nach Rudolf Steiner kommt der liberale Vordenker Ralf Dahrendorf zu ganz ähnlichen Thesen, die er in einem "Zeit-Artikel" unter dem Titel: "Nur Menschen können Rechte haben", vorgetragen hat.(3) Auf der Grundlage von Kollektivrechten ist heute keine "New world order" möglich, die diesen Namen verdient. Auch die besorgniserregenden Vorgänge in Georgien zeigen deutlich, daß im Hinblick auf den Primat der individuellen Menschen rechte jedes Schwanken nur Unheil hervorrufen kann.
Für Kriege und Revolutionen braucht man keine Ideen (Steiner), allenfalls den technischen Verstand, der Patriot-Raketen erfindet. Für den Frieden braucht man Ordnungs-Ideen: Und eine solche Ordnungsidee ist die der Dreigliederung des sozialen Organismus, deren Verwirklichung auch zu einer differenzierten Ausgestaltung der internationalen Beziehungen führen könnte.
Die Kritik am Begriff des "Selbstbestimmungsrechts der Nationen" darf man nicht einseitig auffassen. Selbstverständlich gibt es die legitime Frage, wie demokratisch darüber entschieden werden kann, zu welchem Staatsgebilde ein bestimmtes Territorium gehören soll. Selbstverständlich war die Forderung der Balten nach ihrer Unabhängigkeit voll gerechtfertigt. Man sollte dabei nur sehen, daß die Frage nach der Eigenstaatlichkeit hier von vornherein mit der Menschenrechtsfrage innig verknüpft war: Man suchte die Unabhängigkeit, weil man nur in einem selbständigen Staat die Menschenrechte hinreichend gesichert glaubte. Ähnliches gilt auch für Slowenien und Kroatien. Bei der kroatischen Frage ist heute umgekehrt zu studieren, wie die Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht Eroberungszielen, dem Ziel der Errichtung eines großserbischen Staates dient. Zugleich zeigt sich in der Zögerlichkeit, mit der das offizielle Kroatien an die Frage der national-kulturellen Selbstverwaltungsrechte der serbischen Minderheit herangeht, ebenfalls ein Element, das der Wiederherstellung des Friedens nicht dienlich ist.
Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, so unfähig sie sich auch im konkreten Fall Jugoslawiens bisher erwiesen hat, ist für die Krisenregionen dieser Welt mindestens in dem Sinne modellhaft, daß bei dieser Konferenz die Menschenrechtsfragen eine zentrale Rolle gespielt haben und spielen. Die UNO – Nachfolgerin des alten, seinerzeit von Wilson propagierten, unrühmlich gescheiterten Völkerbundes – befindet sich gegenwärtig im permanenten Zwiespalt: Ihre Charta schreibt die Menschenrechte fest, ihr Entscheidungsmechanismus funktioniert so, daß sie im wesentlichen nur Staatenrechte – und auch dies nur in wenigen Fällen – zu schützen vermag. Und es wäre nichts damit gewonnen, wenn auf supranationaler Ebene Strukturen entstünden, die nur den alten nationalen Einheitsstaat auf höherem Niveau verkörpern würden.
Unsere Zeit, indem sie über die nationalen Egoismen hinausdrängt, fordert den Internationalismus. Internationalismus ist aber nichts, was einem in die Wiege gelegt wird: Internationalismus ensteht, wo der einzelne seinen Blick weitet auf das menschheitlich Ganze hin. Internationalismus ist nicht durch bürokratische Vereinheitlichung, durch Reißbrettentwürfe supranationaler Strukturen, herbeizuzwingen. Das sollte man sich vor allem auch im Hinblick auf die Entwicklung der europäischen Integrationsprozesse klarmachen. Internationalismus ist vor allem eine Bewußtseins- und auch eine Herzensfrage: die Frage nämlich, ob die Menschenliebe stärker ist als die Kräfte von Haß und Aggression.
So ohnmächtig wir uns angesichts der Gewalt des Hasses und des Unfriedens auch fühlen mögen: Im Zeitalter der freien Individualität kann das Heilsame im sozialen Geschehen nur vom Ich und vom Zusammenwirken der lebe kommen.
Das Ich, das in den Menschenrechten geschützt wird, ist die Kraft, Anfänge zu setzen. Beginnen kann nur immer jeweils ich selber. Mit anderen zusammen kann jeder an seinem Ort Formen des friedlichen Miteinanders pflegen und entwickeln. Die soziale Zukunft beginnt im Kleinen: Bekanntlich können viele kleine Leute, die an vielen Punkten der Erde kleine Dinge tun, die Welt verändern.
Fußnoten
(1) Vgl . Rudolf Steiner: "Unsere Weltl]e, Krieg, Frieden und die Wissenschaft des Geistes (Vortrag 5.10.1905). In: Die Welträtsel und die Anthroposophie. Zweiundzwanzig öffentliche Vorträge, gehalten zwischen dem 5. Oktober 1905 und dem 3. Mai 1906 im Archiltektenhaus zu Berlin. Dornach 1966. GA 54.
(2) Vgl. Udo Herrmannstorfer: Individualität und Staat, Unterlengenhardt 1990.
(3) "Nur Menschen können Rechte haben. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein barbarisches Instrument". In: "Die Zeit", 28.4.1989.