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Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa gestalten

Ein Aufruf zu mehr Freiheit, Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit!

Schlagworte:

In vielen Gesprächen der letzten Monate wurde von Freunden die Frage aufgeworfen, wie der Dreigliederungsgedanke in einer aus der Zeitsituation entwickelten Form einer größeren Öffentlichkeit mitgeteilt werden könne. Aus diesen Gesprächen entstand der Gedanke eines Dreigliederungsaufrufs. Dieser wird hiermit erstmals veröffentlicht.Parallel zum Abdruck im Rundbrief werden wir an einen ausgewählten Kreis von Persönlichkeitenherantreten, um sie als Erstunterzeichner für eine Veröffentlichung im größeren Rahmen zu gewinnen. Dabei ist an den April gedacht. Zu diesem Zeitpunkt haben in der DDR die ersten freien Wahlen zur Volkskammer stattgefunden, die Diskussionen über die Länderverfassungen in der DDR und eine gemeinsame deutsche Verfassung werden von vornherein eingebettet sein in einen europäischen Kontext. Deshalb erschien es uns als richtig, zunächst eine gesamteuropäische Plattform für Dialoge und gemeinsames Handeln zu entwickeln, aus der zugleich Leitlinien für das Herangehen an einzelne Problemfelder abgeleitet werden können.In den Text des Aufrufs ging ein Entwurf von mir und ein weiterer Entwurf von Reinald Eichholz (Anthroposophische Akademie für Gegenwartsfragen) ein. An der Endredaktion waren außerdem beteiligt: Friedhelm Dörmann, Dr. Christoph Gögelein, Dr. Manfred Günther und Gerald Häfner. Durch Anmerkungen und redaktionelle Vorschläge haben in der Entstehungsphase mitgewirkt: Ramon Brüll, Udo Herrmannstorfer, Stefan Leber, Charlone Roder, Prof. Dr. Ernst Schuberth, Fabricio Venrurini und Siegfried Woitinas. Das Projekt wurde außerdem in einer Sitzung des Arbeitskollegiums der Anthroposophischen Gesellschaft in Deutschland angesprochen, an der auch Dr. Sehrniedei von der Anthroposophischen Gesellschaft in der DDR teilnahm. Der Begleittext wurde von mir verfasst, in die Endfassung gingen zahlreiche Anregungen verschiedener Freunde mit ein.Wir hoffen, daß der Aufruf und der ausführlichere begleitende Text für die Arbeit eine Hilfe sein können. Wer sich bei der Sammlung von Unterschriften beteiligen will, kann weitere Exemplare beim Büro der "lnitiative Netzwerk Dreigliederung! anfordern. Uns kommt es weniger auf die "Masse" der Unterschriften an, als darauf, durch die Unterschriftensammlung mit Menschen ins Gespräch zu kommen und sie als Unterzeichner zu gewinnen, die Verantwortung tragen, im Großen oder im Kleinen. Vom Duktus des Aufrufs her wäre es naheliegend, ihn mit den Unterschriften zu geeigneter Zeit an die Regierungen und Parlamente der an der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beteiligten Staaten zu senden.

Europa im Umbruch. Die Zeit drängt.

Europa sucht eine neue Gestalt. Der Aufbruch für Freiheit und Menschlichkeit im Osten hat in Bewegung gebracht, was scheinbar unverrückbar erschien. Europa hat die Chance, Weltgeschichte zu gestalten - jetzt. Die Europäer müssen diese Chance bewußt und verantwortlich ergreifen. Sonst drohen die Ereignisse der Gestaltbarkeit zu entgleiten. Die Zeit drängt.

Dennoch : Besonnenheit tut not! In den Tiefen bewegt die Menschen die Suche nach dem "Leben in der Wahrheit" (Vaclav Havel). Nur wenn das Fundament des europäischen Hauses aus diesem Impuls entsteht, lassen sich Strukruren verhindern, deren Menschenfeindlichkeit sich im Scheitern totalitärer, bürokratisch-vormundschaftlicher Staatssysteme offenbart hat. Es gilt, sich darauf zu besinnen, daß nur der Mensch Menschlichkeit hervorbringen kann. Auch für den Westen Europas gilt, daß nicht Ideologien, Machtansprüche oder Wirtschaftsmechanismen Grundlage sozialer Gestaltung sein können.

Ausgangspunkt und Maßstab aller gesellschaftlichen Ordnung ist der einzelne Mensch. Maßgebend für die Architektur des europäischen Hauses muß der Mensch sein mit seinem Streben nach frei verantworteter Individualität, demokratischer Gleichheit und solidarischer Partnerschaft.

Alle Neugestaltung muß darauf abzielen, Räume zu schaffen, in denen dieses Streben sich entfalten kann, statt durch Anonymität, Fremdbestimmung und Scheinbefriedigungen den Vorwand zu liefern, Verantwortung und Gewissen zu delegieren. Aus dieser Gesinnung heraus sollten wir das europäische Haus neu ordnen.

Demokratische Rechtsstaatlichkeit als Verpflichtung und Herausforderung

Der vormundschaftliche Staat hat den freien, selbstbewußten Menschen entrechtet. Im Machtanpruch des Staates, über das herrschen zu wollen, was nur der Mensch hervorbringen kann , über Geist und Kultur, persönliche Bedürfnisse und wirtschaftliche Produktivität, ist eine für Menschen unerträgliche Unfreiheit entstanden.

Das neue Europa braucht mehr demokratische Rechtsstaatlichkeit. Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, muß oberste Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sein. Der Staat selbst muß verhüten, daß staatliches Unrecht, Übergriffe, Indoktrination und Mißachtung des Menschen entstehen.

Der Rechtsstaat hat daher die individuellen Menschenrechte zu garantieren und weiterzuentwickeln, wie sie in der UNO-Menschenrechtskonvention und der europäischen Konvention der Menschenrechte niedergelegt sind. Wir fordern dies als Rechtsgarantie für ganz Europa.

Notwendig ist der weitere Ausbau der Individualrechte und der Gewaltenteilung. Dafür gilt es, nicht nur die groben Übergriffe einzudämmen, wie sie in totalitären Systemen täglich verübt werden, sondern sensibel zu werden für eine Vielzahl weithin unbemerkter Bevormundungen, wie z .B.:

  • Gefahrdung der demokratischen Willensbildung durch Repräsentativorgane ohne die wirklich Betroffenen
  • Gefahrdung der informationeilen Selbstbestimmung (Speichern persönlicher Daten durch staatliche Stellen, Macht von Interessengruppen über die Medien)
  • Eingriffe in die Autonomie von Hochschulen durch staatliche Genehmigungsvorbehalte und Auflagen
  • Entfaltungsbeschränkungen für das Schulund Ausbildungswesen durch staatliche Vorgabe von Lernzielen und Methoden und die Ausübung entsprechender Anpassungszwänge durch Ausführungsbestimmungen, Aufsichtsmaßnahmen und  Berechtigungsvergabe (Abschlüsse)
  • Behinderung von Selbstentfaltungs- und Selbstverwaltungsprozessen durch eine im Detail regelnde Bürokratie, selbst dort, wo Freiheitsrechte verbürgt sind
  • Offene oder versteckte Einschränkungen der Therapiefreiheit
  • Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz durch Einfluß politischer Interessengruppen auf die Zusammensetzung der Gerichte
  • bürokratische Eingriffe in Wirtschaftsprozesse wie umgekehrt Verflechtung wirtschaftlicher Macht mit der Politik bis zur Einflußnahme auf das Bildungswesen
  • Behinderung gemeinnütziger Tätigkeiten durch Schenkungssteuer und andere steuerliche Maßnahmen
  • Verhinderung der Umweltverantwortung durch Abwälzung der Schadensfolgen auf die Allgerneinheit

Rechtsstaatlichkeit beruht auf der Anerkennung des Menschen als Träger von Freiheit und Verantwortung, Mündigkeit und Initiative. Der Rechtsstaat macht sich zur Aufgabe, die Entfaltung der Individualität zu schützen. Grenzen setzt er nur dort, wo die Gestaltung menschlicher Verhältnisse noch nicht in Selbstverwaltung gelingt und Menschen und Gruppen ihre Rechte auf Kosten und unter Verletzung der Rechte anderer verfolgen (Schutz der menschlichen Arbeit vor Ausbeutung, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, Durchsetzung der Gleichberechtigung, soziale Sicherung). Gemeinschaftsverantwortung übernimmt der Staat nur insoweit, als die Kräfte sozialer Verantwortung im einzelnen (noch) nicht ausreichen. Der Mensch mit seinen Fähigkeiten, seiner Verantwortungsbereitschaft und seiner Initiative hat Vorrang.

Das auf seine eigentlichen Aufgaben zu begrenzende politische Staatsleben bedarf der konsequenten demokratischen Gestaltung, damit mündige Bürger als Gleichberechtigte bestimmen können, was als Gesetz für alle gelten soll.

Es gilt, von jeglicher Form einer bloßen Zuschauerdernokratie wegzukommen und eine Teilnehmerdemokratie zu entwickeln, in der das letzte Wort der Souverän, das Volk, hat. Die Volksvertretungen müssen offen sein für Vorschläge aus der Bürgerschaft. Dazu gehört, den Einfluß des einzelnen Bürgers auf die Kandidatenaufstellung zu stärken und Vormundschaft abzubauen, die auch in der Form eines übersteigerten Parteieneinflusses herrscht. Im Zweifelsfall muß das Volk neben Wahlen auch in Abstimmungen unmittelbar an Sachentscheidungen mitwirken können.

So führt demokratische Rechtsstaatlichkeit zur Vermeidung jeder staatlichen Vormundschaft und zu Anerkennung und Schutz von Selbstbestimmung und Selbstverwaltung.

Kultur und individuelle Freiheit

Ein reiches kulturelles Leben braucht individuelle Freiheit und Pluralität. Nur dann können sich in ihm die Fähigkeiten der einzelnen menschlichen Individualität entfalten, die dem sozialen Ganzen - also auch dem Staat und der Wirtschaft - immer wieder neu  zugutekommen werden. Verrechtlichung oder Unterordnung unter Wirtschaftsinteressen lähmen das kulturelle Leben, sie berauben die Gesellschaft des Quells geistiger Produktivität und damit ihrer Kraft zur Emeuerung und ihrer Zukunftslahigkeit. Sie unterdrücken die freie Artikulation der vielfältigen kulturellen Bedürfnisse.

  • Freiheit der Kultur wird konkret in der vollen Eigenverantwortlichkeit der hier Tätigen.
  • Es geht um die uneingeschränkte Gründungsfreiheit und das Selbstverwaltungsrecht in allen Einrichtungen des Kulturlebens. Dies gilt für Wissenschaft, Kunst und Religion, insbesondere auch für Medien, Gesundheitswesen und Schulen.
  • Im Schulwesen geht es um das Recht der Eltern auf freie Wahl der Schule. Das gleiche Recht auf Bildung für alle muß durch Finanzierung aller Schulen durch die Allgerneinheit materiell gesichert werden, damit nicht die wirtschaftliche Lage der Eltern und auch nicht die soziale, rassische oder ethnische Herkunft des Kindes, sondern allein seine Fähigkeiten und Neigungen für den Schulbesuch bestimmend sind.
  • Schulaufsicht hat ausschließlich den Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf volle Entfaltung ihrer Persönlichkeit und die Achtung der Menschenrechte und Grundfreihei ten zu sichern. Die Freiheit von Erziehung und Unterricht muß unangetastet bleiben.
  • Die Entschließung des europäischen Parlaments in Straßburg zur Freiheit der Erziehung in der Europäischen Gemeinschaft vom 14.3.1984 verdient allgemeine Beachtung.

Kooperative Wirtschaft

Das Wirtschaftsleben in Europa bedarf der Neuordnung. Die Europäer dürfen kein Wirtschaftswunder auf Kosten Dritter anstreben.  Überschaubarkeit und menschliche Begegnung müssen der Blindheit für die materiellen Nöte anderer entgegenwirken, Machtstrukturen verhindem und die Verantwortung für die Existenz der Erde stärken.

Das Wtrtschaftsleben braucht die volle Freiheit der unternehmerischen Initiative. Zugleich muß aber auch für die Folgen des Wirtschaftens Verantwortung übernommen werden. Die in der Arbeitsteilung veranlagte gegenseitige Abhängigkeit muß durch solidarische Partnerschaftlichkeit gestaltet werden. Im Zusammenwirken aller Betroffenen, von der Produktion über Handel und Banken bis zur Konsumentenschaft, entsteht die Chance, Eigeninteressen zurückzunehmen und unter Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen eine angemessene materielle Versorgung aller zu erreichen.

Die Wirtschaft überschreitet ihre Grenzen da, wo Rechte zur Ware gemacht werden: Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse und die Ausbeutung der sozialen und natürlichen Umwelt müssen die Folge sein. Notwendig sind Einkommenssysteme und Preisverhältnisse, welche Mensch und Natur vor Ausbeutung schützen und die mitunternehmerische Verantwortung und Leistungsbereitschaft aller Tätigen stärken.

Wo nötig, muß der Rechtsstaat schützend und begrenzend eingreifen. Staatlich-bürokratische Einmischung in den Wirtschaftsprozeß selbst führt jedoch zur Lähmung unternehmenscher Initiative und zur Bevormundung des Verbrauchers, untergräbt Leistungsausgleich und Preisgerechtigkeit. Unverantwortliche Verschleuderung wirtschaftlicher Güter ist die Folge.

  • Es geht deshalb um eine Wtrtschaft, die aus sich selbst heraus Formen sozialer Zusammenarbeit innerhalb der vielfaltigen Branchen und Regionen und zwischen ihnen vermehrt entwickelt. In überschaubaren "Assoziationen" können im Miteinander von Vertretern aller wirtschaftlichen Bereiche soziales Vertrauen und ökologische Verantwortung entstehen, können Mitwirkung und Mitverantwortung der Verbraucher entwickelt werden. Aus der Wahrnehmung und dem Ausgleich von Interessen- und Lebenslagen heraus können Schritte zur Herstellung eines langfristig gesunden Preisgefüges und zum Abbau von Arbeitslosigkeit getan werden. Von einer solchen Zusammenarbeit können Impulse gegen die Verselbständigung des Geldwesens ausgehen. Dies verbessert die Aussicht, den Grundsatz zu verwirklichen, daß Eigentum sozial verpflichtet.
  • Das Recht an Grund und Boden sollte der Vermarktung entzogen werden. Die Verfügung über Produktionsmirtel ist ein im Interesse des Ganzen treuhändensch auszuübendes Recht. Dieses Recht sollte nur an unternehmerische Tüchtigkeit gebunden sein und nicht zum Spekulationsobjekt gemacht werden. Diese Gesichtspunkte könnten bei der Umwandlung des bisher staatssozialistischen Eigentums fruchtbar gemaehr werden.

Dreigliederung des gesellschaftlichen Lebens als Arbeitsansatz

In diesen ordnungspolitischen Perspektiven beleben sich die Ideale der Revolution von 1789 neu: Freiheit - Gleichheit - Brüderlichkeit.

Freiheit ist die Lebensbedingung von Geist und Kultur. Aus der Gleichheit mündiger Menschen schöpft das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Durch gemeinsame soziale und ökologische Verantwortung wird im Wirtschaftsleben Brüderlichkeit konkret. Geistesleben und Wirtschaftsleben sollen sich aus den Kräften der Freiheit und der Brüderlichkeit jeweils selbst verwalten und verantworten, dem demokratischen Staat obliegt es, innerhalb des Rechtslebens Chancengleichheit zu gewährleisten. (1)

Erst bei einer sachgemäßen Gliederung dieser Lebensbereiche kann es gelingen, die in den Menschen liegenden Möglichkeiten voll zur Entfaltung zu bringen. An die Stelle unsachgemäßer und zerstörerischer Verquickungen dieser vielfältig aufeinander bezogenen Lebensfelder kann ein differenziertes und von den Menschen bewußt gewolltes Zusammenwirken treten.

Auf dem Weg zum europäischen Haus

Die Revolution von 1989 im östlichen Teil Europas hat bewirkt, daß die Ideale von 1789 heute praktisch-gesellschaftliche Wirklichkeit werden können. Auf dem Weg zu einem von diesen Idealen geprägten europäischen Haus sind noch mannigfaltige Hemmnisse zu überwinden: Noch sind Blöcke und Blockdenken nicht wirklich beseitigt. Noch sind die Gefahren eines freiheitsfeindlichen Zentralismus nicht gebannt. Noch bedrohen ausufernde Egoismen das solidarische Miteinander. Noch ist der europäische Frieden durch nationale Konflikte und territoriale Ansprüche bedroht. Noch gibt es Sorgen, Deutschland, das wie selten zuvor vor offenen Zukunftsmöglichkeiten steht, könne zum Schaden seiner europäischen Nachbarn in nationalstaatliche Fixierung zurückfallen.

Wir sehen die Chance, durch bewußte Rücksichtnahme auf die Eigengesetzlichkeiten der gesellschaftlichen Lebensbereiche und die Autonomie der einzelnen Individualität ein friedliches Zusammenleben der Menschen zu erreichen, ohne kulturelle Vielfalt und Eigenständigkeit aufzugeben.

Wir erwarten, daß sich auf diese Weise alle Grenzen zu reinen Verwaltungsgrenzen ohne trennende Bedeutung umwandeln und es so gelingen kann, nationale Konflikte zu entschärfen und Forderungen nach Grenzrevisionen den Boden zu entziehen. Wir sind der Auffassung, daß auf diese Weise ein föderales Europa entstehen kann, das den Regionen ein Maximum an Autonomie ermöglicht, ein Europa, in dem die Nationen und nationalen Minderheiten ihre eigene Sprache und Kultur frei und selbstbestimmt entwickeln können.

Wir wollen auf diesem Weg einen Beitrag dazu leisten, den Prozeß wachsender Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa - KSZE - von innen her zu stützen und zu fördern. Im Abbau innerer Machtstrukturen sehen wir die Voraussetzung für Abrüstung und die Auflösung der Blöcke durch ein neues System der Sicherheitspartnerschaft.

Aufruf zum Dialog

Diese Ziele sind in engagierter Bürgerbeteiligung erreichbar. Wir rufen deshalb alle Europäer auf, die Initiative zu ergreifen und in allen Regionen Europas an vielen "runden Tischen" nach praktischen Möglichkeiten der Verwirklichung von Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit im europäischen Haus zu suchen, um die Zusammenarbeit für das Europa der Zukunft zu entwickeln.

Initiativkreis und verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:
Dr. Christoph Strawe, Gerald Häfner (Initiative Netzwerk Dreigliederung); Dr. Reinald Eichholz, Dr. Chriscoph Gögelein (Anthroposophische Akademie für Gegenwartsfragen)

Fußnoten

(1) Eine aktuelle Darstellung dieser Idee, die bereits bei Wilhelm von Humboldt in seiner Staatslehre veranlagt ist und die von Rudolf Steiner als "Dreigliederung des sozialen Organismus" in ihren Grundlagen umfassend entwickelt wurde, findet sich in dem Buch von Rolf Henrich: Der vormundschaftliche Staat. Vom Versagen des real-existierenden Sozialismus. Reinbek 1989.