Der Kostenausgleich

Das „Netzwerk Dreigliederung“ entwickelt sich in dem Maße, in dem alle Interessierten aktiv daran arbeiten und zugleich den finanziellen Rahmen dafür bereitstellen. Daher bitten wir alle diejenigen, die in unserer Arbeit etwas Sinnvolles sehen, uns finanziell zu unterstützen. Sie können dies tun durch die Teilnahme am Kostenausgleich.

Die Finanzierung der Aktivitäten der im Netzwerk tätigen Menschen und Gruppen geschieht durch diese selbst und stützt sich auf ihnen zur Verfügung stehende räumliche oder technische Einrichtungen. Gemeinschaftlich getragen werden müssen die Kosten für die im gemeinsamen Interesse für notwendig erachtete Vermittlungs- und Publikationsarbeit.

Basis des Kostenausgleichs ist der verabredete Jahresetat. Er enthält die voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen, z.B. aus Kostenbeiträgen für den Rundbrief. Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten werden durch ein Umlageverfahren aufgebracht, bei dem jeder seinen Beitrag individuell festlegt. Am Jahresende erfolgt eine Endabrechnung. Sollte mehr Geld eingegangen sein, als tatsächlich gebraucht wird, ist eine Rückvergütung möglich. Falls das Geld einmal nicht ausreichen sollte, würde eine erneute Umlage veranstaltet.

Zur steuerlichen Seite: Alle am Kostenausgleich beteiligten Menschen, Firmen und Institutionen bilden faktisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als reine Innengesellschaft. Das bedeutet, dass diese Gesellschaft nach außen hin (z.B. einem Finanzamt gegenüber) nicht selbständig auftritt. Die Kostenbeiträge sollten bei Menschen, Firmen und Institutionen, für die die Beteiligung am Netzwerk in einem Zusammenhang mit ihrer beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit steht, als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden. Bei gemeinnützigen Einrichtungen, die sich an der Anthroposophie orientieren, ist die Beteiligung am Netzwerk geradezu Voraussetzung für die Erfüllung ihrer Satzungszwecke, denn Anthroposophie beinhaltet immer auch soziale Erneuerungsimpulse.