Ziele

Entstehung

Der Grundgedanke, soziale Verhältnisse gestaltbar zu machen, indem durch Entflechtung und Gliederung Selbstverwaltungsräume eröffnet werden. ist zuerst von Rudolf Steiner in den Jahren 1917 - 1922 entwickelt worden. "Dreigliederung des sozialen Organismus" ist dieser Arbeitsansatz genannt worden. Die sich 1919 entwickelnde Volksbewegung, die ihren Schwerpunkt in Südwestdeutschland hatte, konnte eine umfassende Neugestaltung nicht erreichen. Immerhin sind seither eine Vielzahl von Initiativen entstanden, die an  einzelnen Stellen im sozialen Leben wirksam wurden: Selbstverwaltete Schulen und Krankenhäuser, Unternehmen, die neue Formen der Zusammenarbeit und des Umgangs mit Arbeit, Boden und Kapital praktizieren, zivilgesellschaftliche Bewegungen, in denen einzelne Motive der Dreigliederung aufscheinen.

Gegenwärtige Zeitsituation

Wir leben mit weltweit eskalierenden sozialen und ökologischen Problemen, die nicht länger verdrängt werden können. Viele Menschen empfinden, dass dringend etwas zur Bewältigung dieser Probleme geschehen müsste, finden aber nur schwer Ansatzpunkte zum eigenen Handeln. Ein Ohnmachtsgefühl tritt auf, oft verbunden mit grundsätzlichen Zweifeln an der Fähigkeit, sich sozial verantwortlich zu verhalten. Mit solchen Zweifeln wächst die Versuchung, die Konflikte durch Begrenzung von Freiheitsräumen bewältigen zu wollen. Wo dies geschieht, kommt es zur Lähmung von Initiative und Eigenverantwortung. Die Akzeptanz von autoritären Entwicklungen in Gesellschaft und Politik haben in der jüngeren Zeit stark an Boden gewonnen.

Selbstverwaltung als Gestaltungsprinzip

Uns geht es um eine immer bewusstere Gestaltung der sozialen Verhältnisse durch die Menschen selbst. Dies prägt sich in den verschiedenen Gesellschaftsgliedern in unterschiedlicher Weise aus. Die Bereiche, in denen es vor allem um die individuelle Fähigkeitsentwicklung geht (Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kunst, Religion, Medien, Richterwesen, Kapitalverwaltung), sollten sich so weit wie möglich selbstverwalten. Die Bereiche, in denen es um die gemeinsame Festlegung der Spielregeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens geht (Recht, Staat, Politik), müssen demokratisch verwaltet werden. Hierzu gehört heutzutage größtmögliche Transparenz und Initiativmöglichkeiten für die von den Spielregeln Betroffenen. Die Bereiche, in denen es um die Versorgung der Menschen mit den lebensnotwendigen Produkten und Dienstleistungen geht (Realwirtschaft), bedürfen einer Befreiung aus einzelunternehmerischen Egoismen hin zu kooperativen und solidarischen Zusammenarbeitsformen. Hierzu bedarf es grundlegender Veränderungen im Bereich des Unternehmenseigentums und der Kapitalverwaltung. Unternehmen müssen ihre Entscheidungen wesentlich stärker an den Interessen ihrer stake holder (Belegschaft, Verbraucher, Umwelt) statt an denen der share holder orientieren.