Finanzierung der Initiative „Netzwerk Dreigliederung“:
Etat 2000 – Aufruf zum Kostenausgleich
Wie notwendig die weitere Entwicklung einer Initiative „Netzwerk Dreigliederung“ ist, das haben vielleicht die einzelnen Beiträge dieses Heftes erneut deutlich machen können. Aus ihnen ist auch zu entnehmen gewesen, dass die Bedingungen der Arbeit nicht leichter werden. Das „Netzwerk“ ist ganz bewusst nicht als vereinsmäßiger Zusammenschluss gebildet worden. Aktivitäten werden immer von den sie unmittelbar tragenden Menschen und Gruppierungen verantwortet. Zum „Netzwerk“ gehört man nicht als „Vereinsmitglied“, sondern durch den finanziellen Beitrag zur Ermöglichung der Arbeit, durch die Beteiligung am „Informationsnetz“ (Rundbrief-Abo, eigene Informationsbeiträge), durch Teilnahme an Treffen und Seminaren der Initiative und schließlich durch eigene Initiativen, die im Bewusstsein des gemeinsamen Zusammenhanges „Netzwerk“ ergriffen werden.
Gemeinsam getragen werden müssen die Kosten für die Informations-, Vermittlungs- und sonstige Arbeit des Büros, die im gemeinsamen Interesse für notwendig erachtet wird. Finanziert werden müssen zum einen die Sachkosten, zum andern müssen auch in angemessenem Umfang die Einkommen derer, die im Büro die Arbeit leisten, mitfinanziert werden.
Etat 2000
Leider zeichnet sich ab, dass die im Etat 1999 gesteckten Finanzziele nicht ganz erreicht werden: Unter Einbeziehung der kleinen Rücklage aus den
Vorjahren und Einsparungen im Sachkostenbereich bleibt aller Voraussicht nach am Jahresende ein Defizit von knapp 5.000,– DM übrig, mit dem wir aber
fertig werden können. Allen, die beigetragen haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt.
Für 2000 wurde im Anschluss an das Netzwerk-Seminar am 21. November 1999 in Stuttgart der Finanzbedarf eingeschätzt und der folgende Etat für
das neue Jahr verabschiedet:
Kostenblock | Einnahmen | Ausgaben |
---|---|---|
Sachkosten Rundbrief | 17.000,- DM | 17.000,- DM |
Sach- und Bürokosten allgemein | 8.000,- DM | |
Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten | 1.500,- DM | |
Gehaltsanteile und Honorare | 35.000,- DM | |
Sonstige Einnahmen | 1.000,- DM | |
Zusammen | 18.000,- DM | 61.500,- DM |
Erwartete Unterdeckung | -43.500,- DM |
Dieser Betrag muss durch das Kostenausgleichsverfahren aufgebracht werden.
Bitte helfen Sie durch Ihren Beitrag wieder dabei mit, dass wir die Kostendeckung erreichen! Das kann im neuen Jahr gelingen, wenn sich genügend Menschen beteiligen.
Die Überweisung Ihres Kostenausgleichsbeitrags sollte das Kennwort „Kostenausgleich Initiative ‚Netzwerk Dreigliederung‘“ enthalten. Wichtig: Den Beitrag (Richtsatz 30,– DM) für den Dreigliederungs-Rundbrief können Sie in ihren Kostenausgleichsbeitrag einkalkulieren. Wir rechnen diese 30,– DM dann für den Rundbrief an, so dass Sie nicht zwei Überweisungen tätigen müssen.
Zur Technik des Kostenausgleichs
Ihren Kostenbeitrag setzen Sie nach eigenem Ermessen an. Zielgröße für die Einschätzung bildet das dargestellte Budget für 2000. Bei einer aufgrund der
bisherigen Erfahrungswerte hypothetisch angenommenen Zahl von an die 220 Teilnehmern am Kostenausgleich ergibt sich ein Richtwert von ca. 200,– DM
pro Person bzw. Einrichtung. Aufgehen kann die Rechnung in jedem Fall nur dann, wenn der geringere Beitrag von finanziell schlechter gestellten Menschen durch einen höheren Beitrag der Bessergestellten ausgeglichen wird.
Um den buchhalterischen Aufwand gering zu halten, wäre es das Beste, wenn Sie Ihren Jahresbeitrag nicht stückeln, sondern gleich zu Jahresanfang 2000
überweisen. Wenn das nicht möglich ist, können Sie aber selbstverständlich auch in Raten zahlen. Nach Ablauf des Jahres 2000 werden wir dann über die
tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft ablegen. (Kostenausgleicher des Jahres 1999 erhalten im ersten Quartal die Abrechnung für das
vergangene Jahr.) Ergibt sich dabei ein Restdefizit, so ist es jedem einzelnen überlassen, ob er zu dessen Deckung beitragen will. Eine "Nachschusspflicht" besteht selbstverständlich nicht. Ergibt sich etwa durch höhere Beiträge ein Überschuss, so entscheidet wiederum letztlich der einzelne über seinen Anteil. (Er kann ihn z.B. für das nächste Jahr stehen lassen, falls er ihn nicht zurück haben will.)
Steuerliche Gesichtspunkte
Alle am Kostenausgleich beteiligten Menschen, Firmen und Institutionen bilden faktisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als reine Innengesellschaft.
Das bedeutet, dass diese Gesellschaft nach außen hin (z.B. einem Finanzamt gegenüber) nicht selbständig auftritt. Die Kostenbeiträge sollten bei Menschen, Firmen und Institutionen, für welche die Beteiligung am Netzwerk in einem Zusammenhang mit ihrer beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit steht, als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden. Bei gemeinnützigen Einrichtungen, die sich in ihrer Satzung in dieser oder jener Form die Pflege der Anthroposophie, der Waldorfpädagogik usw. zum Ziel gesetzt haben, kann die Beteiligung am Netzwerk und damit die Stärkung des anthroposophischen Sozialimpulses als ein integraler Bestandteil der Erfüllung ihrer Satzungszwecke betrachtet werden.
Zur Finanzierung des Rundbriefs
Denken Sie bitte daran, Ihren Beitrag für den Bezug des Rundbriefs für 2000 zu bezahlen. Bezieher, die für das vergangene Jahr 1999 noch nicht bezahlt
haben, sind gebeten, dies möglichst umgehend nachzuholen.
Da wir wegen des damit verbundenen Aufwands auf Mahnungen verzichten, sind wir ganz darauf angewiesen, dass jeder Bezieher in eigener Initiative
seinen Beitrag dazu leistet, dass der Rundbrief auch weiterhin erscheinen kann. Da der Richtsatz von DM 30,– nur die Sachkosten abdeckt und immer einige Bezieher (Studierende, Arbeitslose usw.) nur einen geringeren Betrag aufbringen können, sind wir natürlich dankbar, wenn Sie Ihren Beitrag höher ansetzen können. Für Ihre Überweisung benutzen Sie bitte das Kennwort „Dreigliederungs–Rundbrief“.
Auslandsüberweisungen
Um hohe Überweisungsgebühren zu vermeiden, empfehlen wir die Übersendung eines Geldscheins. Falls Sie über ein Postgirokonto verfügen, können Sie
auch auf das Konto XY überweisen. Bitte benutzen Sie das Sonderkonto aber nach Möglichkeit nur für solche Auslandsüberweisungen.