Initiative Netzwerk Dreigliederung

Informationsnetz bilden

Das „Netzwerk Dreigliederung“ ist in erster Linie ein Informationsnetz. Seine Strukturen bilden sich durch all diejenigen, die dem Büro bzw. der Zeitschrift Informationen zukommen lassen bzw. über das Büro Informationen beziehen oder durch dessen Vermittlung Arbeitskontakte miteinander oder mit Ansprechpartnern im öffentlichen Leben aufnehmen. Insofern neue Initiativen, sach- und projektbezogene Gruppen regional oder überregional bestehen oder entstehen, bilden sich Strukturen eines auf gegenseitiger Wahrnehmung beruhenden sozialen Zusammenwirkens, die ihren Bestand ausschließlich aus der geleisteten Arbeit beziehen.

Arbeitszusammenhänge  fördern

Die zweite Aufgabe der Initiative „Netzwerk Dreigliederung“ ist damit bereits genannt: Reale Arbeitszusammenhänge zu fördern bzw. zu initiieren, die - auf örtlichem oder sachlichem Feld - flexible Strukturen bilden. Alles ist somit auf individuelle Initiative, geleistete Arbeit, Wahrnehmung der Arbeit anderer und auf Entwicklung angelegt. So haben nur die Formen Bestand, welche die beteiligten Menschen durch Ihre Tätigkeit hervorbringen.

Initiative für das Ganze individuell verantworten

Die Achtung vor freier Initiative und individueller Gestaltungsverantwortung auf allen Ebenen schließt jeden „Rechtsanspruch“ Einzelner oder auch von Mehrheiten aus, für andere Erklärungen abzugeben oder gar über andere zu bestimmen, was sie tun sollen. Das Netzwerk bildet auch keinen vereinsmäßigen Zusammenschluss mit Gremien und Vorständen. Aktivitäten in der Öffentlichkeit im Namen des Netzwerks werden also immer von den sie unmittelbar tragenden Persönlichkeiten und Gruppierungen verantwortet. (Sie halten sich dabei in Verbindung mit dem Koordinierungskreis, in dem derzeit Christoph Strawe, Stefan Padberg, Gerald Häfner, Ingrid Lotze, André Bleicher, Peter Wassmer und Moritz Christoph  mitwirken.) 

Wodurch kann man zum „Netzwerk" gehören?

1. Durch den finanziellen oder sonstigen materiellen Beitrag zur Ermöglichung der notwendigen Vermittlungs- und Koordinationsarbeit. Wer sich an diesem „Kostenausgleichsverfahren“ für die Initiative beteiligt und damit die unmittelbare Mitverantwortung für ihr Bestehen übernimmt, ist dadurch Mitträger des Netzwerks.

2. Durch Teilnahme am Informationsfluss („Einspeisen“ von Informationen zur Aufbereitung in der Zeitschrift, Bezug des Rundbriefs, Beteiligung am Gespräch miteinander über Grundfragen und Erfahrungen der Dreigliederungsarbeit usw.)

3. Durch Arbeit an bestimmten Aufgaben und Problemen, deren Ergebnisse man mit anderen austauscht, bzw. durch Initiativen (z.B. öffentliche Veranstaltungen, Jahrestreffen des Netzwerks), die in eigener Gestaltungsverantwortung im Bewusstsein des gemeinsamen Zusammenhangs Netzwerk ergriffen werden und bei denen man sich in Verbindung mit dem Koordinierungskreis hält.

Nach diesen Gesichtspunkten kann also jede und jeder seine Zugehörigkeit mindestens dreifach betätigen. Eine Mitgliedschaft im üblichen vereinsmäßigen Sinne gibt es im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang „Netzwerk Dreigliederung“ nicht.