Initiative Netzwerk Dreigliederung

Informationsnetz bilden

Das „Netzwerk Dreigliederung“ ist in erster Linie ein Informationsnetz. Seine Strukturen bilden sich durch all diejenigen, die dem Büro bzw. der Zeitschrift Informationen zukommen lassen bzw. über das Büro Informationen beziehen oder durch dessen Vermittlung Arbeitskontakte miteinander oder mit Ansprechpartnern im öffentlichen Leben aufnehmen. Insofern neue Initiativen, sach- und projektbezogene Gruppen regional oder überregional bestehen oder entstehen, bilden sich Strukturen eines auf gegenseitiger Wahrnehmung beruhenden sozialen Zusammenwirkens, die ihren Bestand ausschließlich aus der geleisteten Arbeit beziehen.

Arbeitszusammenhänge  fördern

Die zweite Aufgabe der Initiative „Netzwerk Dreigliederung“ ist damit bereits genannt: Reale Arbeitszusammenhänge zu fördern bzw. zu initiieren, die - auf örtlichem oder sachlichem Feld - flexible Strukturen bilden. Alles ist somit auf individuelle Initiative, geleistete Arbeit, Wahrnehmung der Arbeit anderer und auf Entwicklung angelegt. So haben nur die Formen Bestand, welche die beteiligten Menschen durch Ihre Tätigkeit hervorbringen.

Initiative für das Ganze individuell verantworten

Die Achtung vor freier Initiative und individueller Gestaltungsverantwortung auf allen Ebenen schließt jeden „Rechtsanspruch“ Einzelner oder auch von Mehrheiten aus, für andere Erklärungen abzugeben oder gar über andere zu bestimmen, was sie tun sollen. Das Netzwerk bildet auch keinen vereinsmäßigen Zusammenschluss mit Gremien und Vorständen. Aktivitäten in der Öffentlichkeit im Namen des Netzwerks werden also immer von den sie unmittelbar tragenden Persönlichkeiten und Gruppierungen verantwortet. (Sie halten sich dabei in Verbindung mit dem Koordinierungskreis, in dem derzeit Christoph Strawe, Stefan Padberg, Gerald Häfner, Ingrid Lotze, André Bleicher, Peter Wassmer und Moritz Christoph  mitwirken.) 

Wodurch kann man zum „Netzwerk" gehören?

1. Durch den finanziellen oder sonstigen materiellen Beitrag zur Ermöglichung der notwendigen Vermittlungs- und Koordinationsarbeit. Wer sich an diesem „Kostenausgleichsverfahren“ für die Initiative beteiligt und damit die unmittelbare Mitverantwortung für ihr Bestehen übernimmt, ist dadurch Mitträger des Netzwerks.

2. Durch Teilnahme am Informationsfluss („Einspeisen“ von Informationen zur Aufbereitung in der Zeitschrift, Bezug des Rundbriefs, Beteiligung am Gespräch miteinander über Grundfragen und Erfahrungen der Dreigliederungsarbeit usw.)

3. Durch Arbeit an bestimmten Aufgaben und Problemen, deren Ergebnisse man mit anderen austauscht, bzw. durch Initiativen (z.B. öffentliche Veranstaltungen, Jahrestreffen des Netzwerks), die in eigener Gestaltungsverantwortung im Bewusstsein des gemeinsamen Zusammenhangs Netzwerk ergriffen werden und bei denen man sich in Verbindung mit dem Koordinierungskreis hält.

Nach diesen Gesichtspunkten kann also jede und jeder seine Zugehörigkeit mindestens dreifach betätigen. Eine Mitgliedschaft im üblichen vereinsmäßigen Sinne gibt es im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang „Netzwerk Dreigliederung“ nicht. 

Am Kostenausgleich teilnehmen

Kostenausgleich online per Bankeinzug oder überweisen Sie auf:

Treuhandkonto Czesla
IBAN:
DE65 60050101 000 1161625
BIC: SOLADEST600
(Baden-Württemb. Bank Stuttgart
Konto-Nr.: 1161625
BLZ: 600 501 01)

Wer soll das bezahlen?

Auch die Finanzierung der Dreigliederungs-Aktivitäten der im Netzwerk tätigen Menschen und Gruppen geschieht durch diese selbst und stützt sich auf ihnen zur Verfügung stehende räumliche oder technische Einrichtungen. Insofern ist auch die wirtschaftliche Fundierung der sich entwickelnden Netzwerk-Aktivitäten auf individuelle Einsicht gebaut. Gemeinschaftlich getragen werden müssen die Kosten für die im gemeinsamen Interesse für notwendig erachtete Vermittlungs-und Publikationsarbeit des Büros. Das „Netzwerk Dreigliederung“ kann sich nur in dem Maße entwickeln, in dem alle Interessierten aktiv daran arbeiten und zugleich den finanziellen Rahmen dafür bereitstellen. Daher bitten wir alle diejenigen, die in unserer Arbeit für die soziale Dreigliederung etwas Sinnvolles sehen, uns finanziell zu unterstützen. Sie können dies tun durch die Teilnahme am Kostenausgleich (siehe Kasten oben)

Kostenausgleich

Basis des Kostenausgleichs ist der verabredete Jahresetat. Er enthält die voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen, z.B. aus Kostenbeiträgen für den Rundbrief. Die durch diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten werden durch ein Umlageverfahren aufgebracht, bei dem jeder seinen Beitrag individuell festlegt. Am Jahresende erfolgt eine Endabrechnung. Sollte mehr Geld eingegangen sein, als tatsächlich gebraucht wird, ist eine Rückvergütung möglich. Falls das Geld einmal nicht ausreichen sollte, würde eine erneute Umlage veranstaltet - allerdings ohne „Nachschusspflicht“. Bisher war dies glücklicherweise nie der Fall.

Zur steuerlichen Seite: Alle am Kostenausgleich beteiligten Menschen, Firmen und Institutionen bilden faktisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als reine Innengesellschaft. Das bedeutet, dass diese Gesellschaft nach außen hin (z.B. einem Finanzamt gegenüber) nicht selbständig auftritt. Die Kostenbeiträge sollten bei Menschen, Firmen und Institutionen, für die die Beteiligung am Netzwerk in einem Zusammenhang mit ihrer beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit steht, als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden. Bei gemeinnützigen Einrichtungen, die sich an der Anthroposophie orientieren, ist die Beteiligung am Netzwerk geradezu Voraussetzung für die Erfüllung ihrer Satzungszwecke, denn Anthroposophie beinhaltet immer auch soziale Erneuerungsimpulse.