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Was ist Dreigliederung des sozialen Organismus ?

Initiative „Netzwerk  Dreigliederung"

Rundbrief  „Dreigliederung des sozialen Organismus"

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Aufgaben -  Ziele - Arbeitsformen

Die Mündigkeit des Einzelnen  erfordert eine
Umgestaltung sozialer Strukturen

Wir  leben mit weltweiten sozialen und ökologischen  Problemen, die nicht länger verdrängt werden können.  Viele Menschen empfinden, dass dringend etwas zur Bewältigung dieser Probleme geschehen  müsste, finden aber nur schwer Ansatzpunkte zum eigenen  Handeln. Ein Ohnmachtsgefühl tritt auf, oft verbunden  mit grundsätzlichen Zweifeln an der Fähigkeit, sich  sozial verantwortlich zu verhalten. Mit solchen Zweifeln  wächst die Versuchung, die Probleme durch Begrenzung von  Freiheitsräumen bewältigen zu wollen. Wo dies dann  tatsächlich geschieht, kommt es zur Lähmung von  Initiative und Eigenverantwortung. Damit aber führt ein  solcher Weg nicht zu Lösungen, sondern nur zu weiterer  Chaotisierung. Denn in einem Zeitalter der Mündigkeit  kann weder eine wachsende Dichte staatlicher Regelungen,  noch können anonyme Marktmechanismen eine bewusste  Gestaltung durch die Menschen selbst ersetzen.

>>> Aktuelles // Initiativen  

Aufgaben der Initiative
„Netzwerk  Dreigliederung"

Wo  Menschen soziale Aufgaben verantwortlich ergreifen, muss  die Sozialstruktur durchlässig werden für solche  Initiative. Deshalb sollte der Staat nur dort - auf der  Basis demokratischer Gleichheit - allgemeine Regeln und  Grenzen definieren, wo Individuallösungen sachlich  unangemessen sind oder noch nicht gelingen. Dadurch  könnte sich das Kulturleben immer mehr in freier  Selbständigkeit entfalten, während sich im  Wirtschaftsleben eine immer weiter gehende soziale und  ökologische Selbstverantwortlichkeit und solidarische  Zusammenarbeitsformen entwickeln könnten. Gegenwärtig erleben wir jedoch das Gegenteil einer solchen Entwicklung: eine neoliberale Form der Globalisierung macht die Staaten erpressbar und verhindert ein solidarisches Wirtschaften. Gleichzeitig gerät die Kultursphäre - zusätzlich zu staatlicher Bevormundung - unter Kommerzialisierungsdruck.

Der Grundgedanke, soziale Verhältnisse gestaltbar zu machen,  indem durch Entflechtung und Gliederung  Selbstverwaltungsräume eröffnet werden. ist zuerst von  Rudolf Steiner in den Jahren 1917 - 1922 entwickelt  worden. „Dreigliederung des sozialen  Organismus" ist dieser Arbeitsansatz genannt worden. Die sich 1919 entwickelnde Volksbewegung, die ihren  Schwerpunkt in Südwestdeutschland hatte, konnte eine  umfassende Neugestaltung nicht erreichen. Immerhin sind  seither eine Vielzahl von Initiativen entstanden, die an  einzelnen Stellen im sozialen Leben wirksam wurden:  Selbstverwaltete Schulen und Krankenhäuser, Unternehmen,  die neue Formen der Zusammenarbeit und des Umgangs mit  Arbeit, Boden und Kapital praktizieren. Auch hat es immer  wieder Ansätze und Versuche gegeben, zu einer  Zusammenarbeit für den Impuls der Dreigliederung des  sozialen Organismus zu kommen. Als 1989 mit dem Umbruch  im Osten eine offene Situation entstand, wurden die  Fragen sozialer Erneuerung auch in größerem  Zusammenhang plötzlich wieder höchst aktuell. Damals  formte sich ein Kreis von Menschen, die den Impuls  hatten, 70 Jahre nach der Dreigliederungsbewegung von  1919 das Engagement für soziale Erneuerung zu  verstärken und hierfür neue Formen Arbeit zu  entwickeln. So entstand die Initiative „Netzwerk  Dreigliederung".

Die  Initiative soll dazu beitragen, zwischen den auf dem Feld  der sozialen Dreigliederung arbeitenden Einzelpersonen,  Gruppen, Firmen und Institutionen ein möglichst dichtes  Netz des Erfahrungsaustauschs und der Zusammenarbeit zu  knüpfen, um - wo immer dies gewollt wird und möglich  ist - Kräfte zu bündeln und so stärker wirksam zu  machen. Sie will nicht eine „Vereinheitlichung"  im Sinne von etwas, was sein soll, künstlich  herbeizwingen, sondern sichtbar machen und fördern, was  an realen Arbeitsansätzen und Gemeinsamkeiten vorhanden  ist oder entstehen will. Der Anspruch, eine für alle  repräsentative „Dachorganisation" zu sein,  wird ausdrücklich nicht erhoben. Die Initiative  will die für die Entwicklung eines immer weiter und  dichter geknüpften „Netzwerks Dreigliederung"  notwendige Vermittlungsarbeit leisten und hierfür eine  organisatorische Minimalplattform bieten.

Als Informationsorgan der Initiative wurde ein  Rundbrief geschaffen, der in der Regel viermal jährlich  erscheint. Der Rundbrief enthält Beiträge zu aktuellen  Zeitfragen und Problemen einer zeitgemäßen  Sozialgestaltung. Er berichtet über Ansätze  selbstverwalteten Kulturlebens und  „assoziativen" Wirtschaftens, über Initiativen  auf dem Gebiet der Rechtsgestaltung und der Politik. Er  informiert über Treffen, Ausbildungsangebote,  Publikationen und Arbeitshilfen.

In der Regel zweimal jährlich finden  Arbeitstreffen statt. Dabei wurden bisher Sachthemen  behandelt wie Öffentlichkeitsarbeit, Rückwirkungen der  europäischen Integrationsprozesse auf soziale  Erneuerungsbestrebungen, Einwanderung und Asyl, Ökologie  („ökologischer Umbau der Steuersystems") u.a.,  soziale Sicherheit und Arbeitslosigkeit.

Die  organisatorische „Basis" der Initiative ist das  Stuttgarter Büro, das nicht nur die Initiative  „Netzwerk" betreut, sondern auch als  Geschäftsstelle des Instituts für soziale  Gegenwartsfragen Stuttgart dient. Ansprechpartner ist Dr.  Christoph Strawe.

Das „Netzwerk Dreigliederung"  ist in erster Linie ein Informationsnetz. Seine  Strukturen bilden sich durch all diejenigen, die dem  Büro bzw. Rundbrief Informationen zukommen lassen bzw.  über das Büro Informationen beziehen oder durch dessen  Vermittlung Arbeitskontakte miteinander oder mit  Ansprechpartnern im öffentlichen Leben aufnehmen.  Insofern neue Initiativen, sach- und projektbezogene  Gruppen regional oder überregional bestehen oder  entstehen, bilden sich Strukturen eines sozialen  Zusammenwirkens, die ihren Bestand ausschließlich aus  der geleisteten Arbeit beziehen.

Arbeitszusammenhänge  fördern: Die zweite Aufgabe der Initiative  „Netzwerk Dreigliederung" ist damit bereits  genannt: Reale Arbeitszusammenhänge zu fördern bzw. zu  initiieren, die flexible Strukturen bilden. Solche  können hoffentlich im Lauf der Zeit auf örtlichem oder  sachlichem Feld vermehrt entstehen. Alles ist somit auf  individuelle Initiative, geleistete Arbeit, Wahrnehmung  der Arbeit anderer und auf Entwicklung angelegt. Es  werden auf diese Weise die - und nur die - Formen  bestehen, welche die Menschen durch Ihre Tätigkeit  hervorbringen.

Initiative  individuell verantworten: Die Achtung vor freier  Initiative und individueller Gestaltungsverantwortung auf  allen Ebenen schließt jeden „Rechtsanspruch"  Einzelner oder auch von Mehrheiten aus, für andere  Erklärungen abzugeben oder gar über andere zu  bestimmen, was sie tun sollen. Das Netzwerk bildet auch  keinen vereinsmäßigen Zusammenschluss mit Gremien und  Vorständen. Aktivitäten in der Öffentlichkeit werden  also immer von den sie unmittelbar tragenden  Persönlichkeiten und Gruppierungen verantwortet.


Wodurch kann man zum „Netzwerk" gehören?
1.  Durch den finanziellen oder sonstigen materiellen Beitrag  zur Ermöglichung der notwendigen Vermittlungs- und  Koordinationsarbeit. Diejenigen, die sich an diesem  „Kostenausgleichsverfahren" für die Initiative  beteiligen und damit die unmittelbare Mitverantwortung  für ihr Bestehen übernehmen, bilden den Trägerkreis im  engeren Sinne. Sitzungen dieses Trägerkreises finden  mindestens einmal jährlich statt.

2.  Durch „Einspeisen" von Informationen (z.B.  zur Aufbereitung im Rundbrief). Ebenso durch den Bezug  des Rundbriefs und die Teilnahme an den vom  Büro ausgerichteten „Netzwerk-Seminaren",  die für alle Interessenten offen sind.

3.  Durch Arbeit an bestimmten Aufgaben und Problemen,  deren Ergebnisse man dann gegebenenfalls mit anderen  austauscht bzw. durch Initiativen, die sich an die  Öffentlichkeit wenden und die im Bewusstsein des  gemeinsamen Zusammenhanges geschehen (Initiativen im  Netzwerk).

Nach  diesen Gesichtspunkten kann also jeder seine  Zugehörigkeit mindestens dreifach betätigen. Eine  Mitgliedschaft im üblichen vereinsmäßigen Sinne gibt  es im Hinblick auf den Gesamtzusammenhang „Netzwerk  Dreigliederung" nicht.  

Wer soll das bezahlen?
Auch  die Finanzierung der Dreigliederungs-Aktivitäten der im  Netzwerk tätigen Menschen und Gruppen geschieht durch  diese selbst und stützt sich teilweise auf bereits  vorhandene räumliche oder technische Einrichtungen.  Insofern ist auch die wirtschaftliche Fundierung der sich  entwickelnden Netzwerk-Aktivitäten auf individuelle  Einsicht gebaut. Gemeinsam getragen werden müssen die  Kosten für die im gemeinsamen Interesse für notwendig  erachtete Vermittlungsarbeit des Büros. Das  „Netzwerk Dreigliederung" kann sich nur in dem  Maße entwickeln, in dem alle Interessierten aktiv daran  arbeiten und zugleich den finanziellen Rahmen dafür  bereitstellen. Daher bitten wir alle diejenigen, die in  unserer Arbeit für die soziale Dreigliederung etwas  Sinnvolles sehen, uns finanziell zu unterstützen. Sie  können dies tun durch die Teilnahme am Kostenausgleich  (s. Antwortabschnitt).

Zur  Durchführung des Kostenausgleichs: Basis des  Kostenausgleichs ist der verabschiedete Jahresetat. Er  enthält die voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen,  z.B. aus Kostenbeiträgen für den Rundbrief. Die durch  diese Einnahmen nicht gedeckten Kosten werden durch ein  Umlageverfahren aufgebracht, bei dem jeder seinen Beitrag  individuell festlegt. Am Jahresende erfolgt eine  Endabrechnung. Sollte mehr Geld eingegangen sein, als  tatsächlich gebraucht wird, ist eine Rückvergütung  möglich. Falls das Geld einmal nicht ausreichen sollte,  würde eine erneute Umlage veranstaltet - allerdings  ohne „Nachschusspflicht". Bisher war dies  glücklicherweise nie der Fall. Zur steuerlichen Seite:  Alle am Kostenausgleich beteiligten Menschen, Firmen und  Institutionen bilden faktisch eine Gesellschaft  bürgerlichen Rechts als reine Innengesellschaft. Das  bedeutet, dass diese Gesellschaft nach außen hin (z.B.  einem Finanzamt gegenüber) nicht selbständig auftritt.  Die Kostenbeiträge sollten bei Menschen, Firmen und  Institutionen, für die die Beteiligung am Netzwerk in  einem Zusammenhang mit ihrer beruflichen bzw.  gewerblichen Tätigkeit steht, als Werbungskosten bzw.  als Betriebsausgaben steuerlich abgezogen werden. Bei  gemeinnützigen Einrichtungen, die sich an der  Anthroposophie orientieren, ist die Beteiligung am  Netzwerk geradezu Voraussetzung für die Erfüllung ihrer  Satzungszwecke, denn Anthroposophie beinhaltet immer auch  soziale Erneuerungsimpulse. Beiträge können überwiesen  werden auf: 
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 Letzte Aktualisierung der Seite 29.12.08