|
Was ist Dreigliederung des sozialen Organismus? // Initiative „Netzwerk Dreigliederung" // Rundbrief Dreigliederung des sozialen
Organismus // Institut für soziale Gegenwartsfragen
// Fortbildungsseminare
„Individualität und soziale Verantwortung" // Sozialforschung // Literatur // Links // Homepage
Institut für
soziale Gegenwartsfragen e.V. Stuttgart
Institut für zeitgemäße Wirtschafts- und Sozialgestaltung Dornach //
Schweiz
Herbert---Hahn-Institut für Zusammenarbeit in Europa e.V. Mannheim
Adresse:
Institut
für soziale Gegenwartsfragen, Libanonstr. 3, 70184 Stuttgart
(0711) 23 68 950, Fax 23 60 218, E-Mail: BueroStrawe@sozialimpulse.de
Umfinanzierung
der Lohnnebenkosten
durch einen verbrauchsorientierten Sozialausgleich
Ein Weg zur
Zukunftssicherung der
Sozialsysteme unter den Bedingungen
der Globalisierung
Umfinanzierung
der Arbeitslosenversicherung
als erster Schritt
>>>
pdf-Version zum Downlod >>>
Udo Herrmannstorfer // Prof.
Dr. Harald Spehl // Dr. Christoph Strawe
Inhalt
Vorbemerkung
Sicherung der Sozialsysteme - eine grundrechtliche
und ökonomische Notwendigkeit
Arbeit
- Produktivität - Einkommen
Der verbrauchsorientierte Sozialausgleich
- ein Ausweg
aus der „Globalisierungsfalle“
Praktische Umsetzung und Wirkungen eines
verbrauchsorientierten Sozialausgleichs zur Umfinanzierung der
Arbeitslosenversicherung
Schaubilder: Umfinanzierung Arbeitslosenversicherung: Arbeitsintensives
Produkt // Kapital- und vorleistungsintensives Produkt
Verbrauchsorientierter Sozialausgleich
- Voraussetzung
für
neue Wege zum sinnvollen Einsatz freigestellter Arbeit
Ausblick: Renten und Arbeitsproduktivität
- Erfahrungen
mit der 2. Säule in der Schweiz
Häufig
gestellte Fragen
Über
die Autoren
Vorbemerkung
Die folgenden Vorschläge
wurden erstmals bei einer Pressekonferenz in Bonn am 29. Januar 1999 von den
Autoren vorgestellt und bei einem anschließenden Seminar genauer erläutert.
Vorgeschlagen wird die
aufkommensneutrale Umfinanzierung der lohn- und gehaltsbezogenen
Beitragszahlungen zu den Sozialsystemen durch einen verbrauchsbezogenen
Sozialausgleich. Als mögliches Einstiegsszenario in diese Finanzierungsform
haben wir seinerzeit die komplette Umfinanzierung der
Arbeitslosenversicherung vorgeschlagen. Dies ist nur eine der Möglichkeiten,
eine solche Reform schrittweise einzuführen. Eine andere Möglichkeit würde
darin bestehen, jedes Jahr einen bestimmten Prozentsatz aller Sozialsysteme
umzufinanzieren. Man kann auch noch weitergehen und die vorgeschlagene
Finanzierungsform für die Realisierung eines bedingungslosen
Grundeinkommens nutzbar machen.
Für das Letztere spricht
deshalb vieles, weil seit der Erstveröffentlichung der Vorschläge der
Abbau sozialer Sicherheit, zu dessen Verhinderung wir beitragen wollten,
durch die Hartz-Reformen ein gutes Stück weit Wirklichkeit geworden ist.
Demgegenüber ist es sinnlos, schlicht die Wiederherstellung des Status quo
ante zu fordern. Die Alternative zu den Hartz-Reformen kann vielmehr nur in
einer grundlegenden Neugestaltung bestehen.
Wie immer diese
Neugestaltung im einzelnen aussieht: Es bedarf mehr denn je eines schlüssigen
Konzepts gefragt, das ihre Finanzierbarkeit unter Globalisierungsbedingungen
nachhaltig sicherstellt – und zugleich auch weniger entwickelten Länder
den Einstieg in den Aufbau sozialer Sicherungssysteme ermöglicht. Daher
bleibt die Idee des verbrauchsorientierten Sozialausgleichs hochaktuell.
Die im Anhang enthaltenen
Überlegungen zu „Renten- und Arbeitsproduktivität - Erfahrungen mit der
zweiten Säule der Schweiz“ waren seinerzeit als Beitrag zur gerade
beginnende Debatte in Deutschland über das Thema gedacht. Inzwischen ist
durch die Einführung der Riester-Rente die Ausgestaltung nicht mehr offen.
In diesem Teil habe ich, ebenso wie an wenigen Stellen der häufig
gestellten Fragen einige ergänzende Sätze eingefügt, deren Notwendigkeit
sich in Gesprächen über die Vorschläge seitdem ergeben hat.
Stuttgart, November 2005
Christoph Strawe
Die Sicherung der
Sozialsysteme -
eine grundrechtliche und ökonomische Notwendigkeit
Bis
in die 80er Jahre hinein galt in den meisten Ländern Europas der Aufbau und
die Höhe der Sozialausgaben als Kennzeichen fortgeschrittener Solidarität
und Verantwortung und damit als wichtiger Kulturindikator. Mit dem bewußten
Abbau nationalökonomischer Schutzinstrumente wie Zölle, Kontingente,
Importverbote usw. und der damit sprunghaft wirksam gewordenen ökonomischen
Globalisierung - in Europa vor allem seit dem Beginn des Binnenmarktes 1993
spürbar -, ist die allgemeine Stimmung umgeschlagen. Die internationale
Vergleichbarkeit scheint es nicht mehr zuzulassen, daß Sozialabgaben von
über 40 % die Weltmarktpreise belasten. In den 90er Jahren übertrumpfen
sich deshalb inzwischen die europäischen Staaten im Abbau der sozialen
Leistungen, um in der internationalen Konkurrenz gut dazustehen. Diese
Abbauprozesse haben erst begonnen und ihren Tiefpunkt noch lange nicht
erreicht.
Gleichzeitig
lassen sich die durch die laufende Erhöhung der Arbeitsproduktivität
freigewordenen Arbeitskräfte nicht mehr in neuen Erwerbsarbeitsplätzen
einsetzen. Sie bleiben bei steigender Produktion unbeschäftigt, d.h.
arbeitslos. Wir sind in den fortgeschrittensten europäischen Ländern in
einem neuen wirtschaftlichen Zustand, den man „Vollversorgung bei sinkender
Beschäftigung“ nennen kann. Das heißt aber, daß die Formel „Erwerbsarbeit =
Einkommen“ für immer weniger Menschen gilt: Sozialeinkommen erhalten einen
immer größeren Stellenwert. Werden nicht neue Wege beschritten, so werden
die Gesellschaftsstrukturen unserer Staaten innerlich zerfallen.
Der
Versuch, die Sozialeinkommen abzubauen, ist demokratisch nicht zu halten.
Denn es gibt für die Teilnehmer unserer Gesellschaft keine andere
Primäreinkommensquelle als die Wirtschaft. Diese hat die Aufgabe, alle
Teilnehmer mit Gütern zu versorgen, und nicht nur einen Teil. Ist das über
Wachstum und Wiederbeschäftigung nicht möglich, dann bleibt nur die Suche
nach entsprechenden Teilungsverhältnissen. Geistige Freiheit ist unmöglich,
wenn sie nicht gelebt werden kann. Wenn sich die Wirtschaft neuen
Teilungsdiskussionen verweigert, dann vergißt sie, daß es ja die
Gesellschaft ist, auf deren Infrastrukturleistung und Gewährleistung sie auch
heute noch aufbaut. Und es kann durchaus bezweifelt werden, daß die
gesellschaftliche Gewährleistungskraft gegenüber Verhältnissen, die einen
ständig größer werdenden Anteil der Menschen „ausgliedert“, beliebig weit
zu strapazieren ist. Ob die Sozialsysteme allerdings in der jetzigen Form
ihrer Ausgestaltung den sozialen Notwendigkeiten entsprechen, muß
diskutiert werden. Die Diskussion darüber leidet indes an der Unklarheit
und Unwilligkeit gegenüber der Finanzierung.
Es
gibt aber auch ökonomische Notwendigkeiten, dafür zu sorgen, daß alle
Gesellschaftsmitglieder Einkommensmöglichkeiten erhalten. Die ständige
Klage über die hohen Kosten verdeckt gegenwärtig die Tatsache, daß Löhne
und Sozialabgaben ja keine Kosten der Wirtschaft, sondern angestrebte Wertschöpfung
sind, deren Kaufkraftfunktion momentan zu wenig beachtet wird. D.h., daß
die Ökonomie, die Sozialabbau betreibt, sich selbst dauerhaft verkürzt und
damit in erhebliche Entwicklungsschwierigkeiten bringt. Im übrigen sind
Sozialeinkommen die kaufkraftaktivsten Einkommen, da sie für den unteren,
den dringenden Lebensbedarf stehen.
Für
beide Gesichtspunkte aber gilt: Die rechtliche Pflicht und die ökonomische
Notwendigkeit können nur zur Geltung gebracht werden, wenn eine
Finanzierungsform gefunden wird, die neutral im internationalen Wettbewerb
steht. Denn die gegenwärtige Form der Finanzierung ist aufgrund der sich
aus ihr ergebenden Wettbewerbsnachteile nicht haltbar.
Anfang
Arbeit - Produktivität - Einkommen
Die
Sozialversicherung in Deutschland wird über Arbeitgeber-,
Arbeitnehmerbeiträge und Zuschüsse aus den allgemeinen öffentlichen
Haushalten finanziert. Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind die
Bruttolöhne und -gehälter der abhängig Beschäftigten. Die Einnahmeentwicklung
wird damit wesentlich bestimmt durch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit,
der Arbeitsproduktivität, der Arbeitslosenzahlen, der Arbeitszeit und der
Einkommen.
Die
Entwicklung der Zeitreihen von 1970 bis heute verdeutlicht, daß in
Westdeutschland Bevölkerung und Erwerbsfähige deutlich zugenommen haben und
daß die Zahl der Erwerbstätigen bei steigenden Arbeitslosenzahlen seit
Beginn der neunziger Jahre stagniert. Diese Entwicklungen werden durch die
Vereinigung mit den neuen Ländern noch verstärkt. Die nahezu
kontinuierliche Steigerung der Arbeitsproduktivität von rd. 58.000 DM je
Erwerbstätigen im Jahre 1970 auf rd. 96.000 DM / Erwerbstätigen im Jahre
1995 wird durch die Vereinigung deutlich gesenkt, und zwar um etwa 10.000
DM / Erwerbstätigen, obwohl sich die Arbeitsproduktivität in Ostdeutschland
von 1991 bis 1994 von rd. 28.000 DM / Erwerbstätigen auf rd. 42.000 DM /
Erwerbstätigen erhöht hat. Diese Steigerung der Arbeitsproduktivität ging
einher mit einer Verkürzung der Arbeitszeit: So sank das Arbeitsvolumen in
Westdeutschland von rd. 52 Mio. Stunden im Jahr 1970 auf rd. 45 Mio.
Stunden im Jahr 1995, also um fast 15 %.
|
Jahr
|
1970
|
1975
|
1980
|
1985
|
1990
|
1995
|
|
Arbeitsvolumen (Mio Std)
|
51914
|
46802
|
47213
|
44899
|
45862
|
44465
|
|
Produktivität je
Erwerbstätigenstunde (DM je Std)
|
29,73
|
36,61
|
42,74
|
47,57
|
54,96
|
61,7
|
(Entnommen aus: Marion
Grote-Westrick,
Umfinanzierung der Lohnnebenkosten, Manuskriptdruck 1998)
Geht
man von einer entsprechenden Entwicklung der Arbeitsproduktivität in der Zukunft
aus, bleibt die Entscheidung zu treffen, ob daraus Einkommen der
Beschäftigten, Einkommen der Kapitaleigentümer, Einkommen der
Noch-Nicht-Beschäftigten, der Nicht-Mehr-Beschäftigten und hier
insbesondere der freigesetzten Beschäftigten bezahlt werden sollen - oder
ob die Arbeitszeit der Beschäftigten verkürzt werden soll.
Das
Sozialbudget, das sich aus Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung und
Arbeitsförderung zusammensetzt, hat 1997 ein Volumen von 1.256,1 Mrd. DM
erreicht, das sind 34,4 % des Bruttoinlandsproduktes. Der Beitragssatz von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern betrug 42,1 % der beitragspflichtigen Löhne
und Gehälter. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß diese
Beitragssätze nicht erhöht werden können bzw. sollen, sondern daß sie vermindert
werden müssen. Als Gründe werden angeführt: Gefährdung des sozialen Konsens
über die Umverteilung, Wettbewerbsnachteile der deutschen Wirtschaft sowie
grundlegende Bedenken gegen eine Finanzierung der sozialen Sicherung, die
bei Löhnen und Gehältern ansetzt.
Als
Lösungen kommen somit in Frage: Kürzungen der Leistungen in den einzelnen
Bereichen der sozialen Sicherung, Abbau der staatlichen sozialen Sicherung
und Ersatz durch private Versicherung in der Verantwortung der einzelnen,
Beteiligung anderer Gruppen an der Finanzierung der sozialen Sicherung
(Selbständige, Einkommen aus anderen Quellen als Erwerbstätigkeit), Abbau
der lohn- und gehaltsbezogenen Beitragsfinanzierung und Ersatz durch eine
andere staatliche Finanzierung. Hier kommen in Frage: Erhöhung der
Einkommensteuer, Erhebung oder Erhöhung spezieller Verbrauchssteuern und
Erhebung einer allgemeinen Verbrauchssteuer. Fragen der richtigen
Konzipierung der verschiedenen Bereiche auf der Leistungsseite erfordern
gesonderte Überlegungen. Aus den weiter unten im einzelnen begründeten
Gesichtspunkten ergibt sich zwingend, daß die Reduktion der
Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung und die Gegenfinanzierung durch
einen Sozialausgleich, der einer allgemeinen Verbrauchssteuer entspricht,
die beste Lösung für eine sachgerechte und wettbewerbsneutrale Finanzierung
der sozialen Sicherung darstellt.
Der verbrauchsorientierte
Sozialausgleich -
ein Ausweg aus der „Globalisierungsfalle“
Die Ausgangssituation
Die
Globalisierung als Folge des Abbaus der nationalen Handelsschranken hat zu
einer internationalen Vergleichbarkeit der Produkte geführt. Da die
Transportverhältnisse die natürlichen Schranken ebenfalls schrumpfen ließen
und gleichzeitig Kapitalverschiebungen, Know-how-Transfers und
Investitionen durch die WTO-Abkommen geschützt werden, reduzieren sich die
internationalen Preisunterschiede immer mehr auf die Differenzen zwischen
Löhnen und Sozialabgaben. Da Löhne und Sozialabgaben kalkulatorisch als
Kosten ausgewiesen werden, fordert die Wirtschaft aus Gründen globaler
Wettbewerbsfähigkeit den Abbau von Löhnen und Sozialabgaben. Gleichzeitig
werden Produktionsstandorte in Regionen verlegt, in denen Löhne und
Sozialkosten billiger sind als in Deutschland.
Die
Folge dieser Entwicklung ist eine Verschiebung der Priorität auf die
Lebensbedingungen der Unternehmen statt auf diejenigen der Menschen. Die
Möglichkeit zur internationalen Verschiebung von Unternehmen und damit von
Arbeitsplätzen und Steuern hat den Staat selbst finanziell handlungsunfähig
gemacht („Globalisierungsfalle“). Die Hoffnung auf eine Überkompensierung
des Abbaus der Lohn- und Sozialkosten durch Mengenwachstum läßt sich
ökonomisch nicht nachhaltig begründen, da gleichzeitig der größte Teil des
investierten Kapitals entweder in die Steigerung der Produktivität fließt -
und damit zum weiteren Abbau von Arbeitsplätzen beiträgt - oder als reine
Geldinvestitionen, die zum Güterwachstum so gut wie nichts beitragen, an
den Börsen getätigt wird.
Unter
diesen Umständen wird der bisherige Standpunkt der sozialen
Vergleichbarkeit von Sozialleistungen mit den Arbeitsverhältnissen
verlassen. Die individuelle Vorsorge erhält die Priorität, und die
Sozialleistungen werden auf das Niveau existentieller Basisbedürfnisse
heruntergesetzt. Einen anderen Weg scheint es nicht zu geben, mit den neuen
Verhältnissen fertig zu werden.
Die Art der Finanzierung der Sozialsysteme spielt eine
Schlüsselrolle
Tatsache
ist, daß heute auf dem Weltmarkt ähnliche Produkte im Wettbewerb
aufeinandertreffen, in denen sehr unterschiedliche Sozialaufwendungen
stecken. Will man das Problem lösen, so müssen als erstes die Sozialkosten
aus den Kalkulationen herausgenommen werden. Die Preise können entsprechend
tiefer angesetzt werden. Das heißt aber nicht, daß die Sozialabgaben
deshalb abgebaut werden müssen. Es ist auch gar nicht die Aufgabe der
Wirtschaft, über das Maß sozialer Umverteilung zu befinden. Ihre Forderung
kann nur sein, daß sich die Art der Regelungen nicht nachteilig im Wettbewerb
auswirkt. Ein solches Verfahren, das gesellschaftlichen Solidaritätswillen
und internationale Konkurrenzfähigkeit in eins zusammenbringt, ist der
ausgabenorientierte bzw. verbrauchsorientierte Sozialausgleich.
Wenn
die Produktion weltweit nach den „kostengünstigsten“ Standorten suchen
darf, dann erweist sich die Bindung der Sozialkosten an die Einkommen als
brüchig und nicht mehr leistungsfähig. Die Einkommen jenseits der Grenze
entziehen sich dem staatlichen Zugriff. - Soll das Produkt jedoch verkauft
werden, dann muß es sich auf den Weg zum Ort des Verbrauchs machen. Dieser
ist im Gegensatz zur Produktionsseite relativ standortgebunden. Werden nun
alle Produkte, die im Inland verkauft werden, mit einem Steuersatz
belastet, der gesamthaft die vorher gekürzten Sozialabgaben zusammenfaßt,
so werden damit alle Produkte unabhängig vom tatsächlichen Produktionsort
so behandelt, als wenn sie unter den sozialen Bedingungen des Inlands
hergestellt worden wären. Umgekehrt wird dieser Steuersatz, in dem alle Sozialabgaben
enthalten sind, beim Export an der Grenze zurückerstattet. Damit kann jedes
Empfängerland seine eigenen Sozialbedingungen schaffen. - Die Sozialabgaben
wären damit international wettbewerbsneutral. Die Preisdifferenzen würden
schrumpfen, dagegen wären die Sozialleistungen gesichert statt abgebaut.
Die
Form eines solchen einheitlichen Sozialausgleichs könnte so ausgestaltet
werden wie die Mehrwertsteuer. Der Betrag ist zweckgebunden und könnte z.B.
alle vier Jahre vom Parlament bestimmt werden.
Während
aus der Sicht der Unternehmen damit das wichtigste Ziel der
Wettbewerbsgleichheit erreicht wird, gibt es gegenüber einer solchen Lösung
zwei Widerstände: Zum einen sind dies die Kapitalgeber der Unternehmen, die
die Sozialkosten am liebsten in Gewinn für sich umwandeln möchten.
Demgegenüber ist zu betonen, daß der Eigentumsschutz sich nicht gegen
fundamentale gesellschaftliche Interessen richten darf. Das Eigentum steht
nicht höher als die Menschen. - Der zweite Einwand kommt von der
Arbeitnehmerseite. Hier dominiert das Gefühl, der „kleine Mann“ müsse
wieder einmal alles bezahlen. Es wäre aber keine große Schwierigkeit, den
inlandsverbrauchsorientierten Sozialausgleich mit Freibeträgen oder
Rückgewähr sozial auszugestalten, wie dies z.B. ja auch bei der
Einkommensteuer gemacht wurde.
Dreh- und Angelpunkt: Arbeitsproduktivität
Eine
solche Umfinanzierung der Sozialabgaben ist nicht nur wettbewerbsneutral,
sondern auch aufwandsneutral. Damit löst sich jedoch gleichzeitig auch die
Finanzierung der Sozialziele vom Zwang zur Vollbeschäftigung. Denn
zwischenzeitlich haben wir einen Zustand erreicht, den man mit
„Vollversorgung bei gleichzeitigem Rückgang der Beschäftigung“ bezeichnen
kann. Die Ursache dafür ist kein konjunktureller Einbruch, sondern fast
ausschließlich die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Dies ist aber ein
erwünschter Zustand, denn Produktivitätserhöhung heißt ja, daß zur
Herstellung einer gleichen oder größeren Menge weniger Menschen benötigt
werden. Es handelt sich also um eine reale Verbesserung, die nur wegen der
Einkommensverteilung nicht von allen als solche erlebt wird. Der
verbrauchsorientierte Sozialausgleich belastet die vermehrten Produkte und
nicht die weniger werdende Arbeit. Sie wirkt daher wie eine
gesellschaftliche Umverteilung von Gewinnen aus der Steigerung der
Arbeitsproduktivität.
Der
verbrauchsorientierte Sozialausgleich ist damit ein Weg zur nachhaltigen
Finanzierung von Arbeitslosigkeit und Renten.
Anfang
Praktische Umsetzung und
Wirkungen eines verbrauchsorientierten Sozialausgleichs zur
Umfinanzierung der Arbeitslosenversicherung
Die
Ausgaben im Rahmen der Sozialversicherung in Deutschland haben erhebliche
Größenordnungen erreicht. Sie beliefen sich im Jahre 1997 auf 1.256,1 Mrd.
DM, das entspricht knapp 35 % des Bruttoinlandsproduktes. Neben Zuschüssen
aus den öffentlichen Haushalten werden diese Leistungen im wesentlichen
durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 42,1 % der
beitragspflichtigen Lohn- und Gehaltszahlungen finanziert.
Beim
Abbau der lohn- und gehaltsbezogenen Beitragszahlungen und ihrer Ersetzung
durch einen verbrauchsbezogenen Sozialausgleich sollte mit der
Arbeitslosenversicherung begonnen werden.
Die
Ausgaben der Arbeitslosenversicherung für Arbeitslosigkeit betrugen im Jahr
1997 knapp 100 Mrd. DM. Die Beiträge der Versicherten in Höhe von rd. 43
Mrd. DM und der Arbeitgeber in Höhe von rd. 47 Mrd. DM, insgesamt 90 Mrd.
DM, machten eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln von rd. 10 Mrd. DM
erforderlich.
Aus
bisherigen Untersuchungen ergibt sich die Faustformel, daß zur
Gegenfinanzierung einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge um 1
Prozentpunkt eine Anhebung der Mehrwertsteuer um ebenfalls 1 Prozentpunkt
erforderlich ist. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 % ergibt ein
Mehraufkommen von rd. 15 Mrd. DM.
Die
Abschaffung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 6,5 % und
die Erhebung eines Sozialausgleichs in Höhe von 6,5 % ergibt ein Aufkommen
von 6,5 x 15 Mrd. = 97,5 Mrd. DM. Damit können die Ausgaben gedeckt werden.
Durch
diese Umfinanzierung sind positive Beschäftigungseffekte zu erwarten. Sie
ergeben sich einmal aus einer relativen Entlastung der deutschen Exporte,
aber auch aus einer Tendenz zur Substitution von Kapital- durch Arbeitseinsatz
(s. Schaubilder).
Bei
entsprechender Ausgestaltung der Umfinanzierung dürften Struktureffekte in
bezug auf die sektorale und regionale Produktionsstruktur keine wesentliche
Rolle spielen. Entsprechendes gilt für Auswirkungen auf unterschiedliche
Einkommensgruppen. Soll eine mögliche regressive Wirkung des
Sozialausgleichs berücksichtigt werden, könnte sie analog zur
Mehrwertsteuer durch gesplittete Abgabensätze erfolgen. Hier wird
vorgeschlagen, eine Entlastung der unteren Einkommensgruppen in der Lohn-
und Einkommensteuer vorzusehen. Bei abnehmenden Ausgaben für
Arbeitslosigkeit stehen dafür Mittel zur Verfügung.
Die
positiven Effekte der Umfinanzierung werden sich nur einstellen, wenn alle
beteiligten Akteure im Sinne der Reform handeln. Auf Grundlage der damit gesammelten
Erfahrungen könnte das Modell auf weitere Teile der Sozialversicherung
ausgedehnt werden.
Anfang
Verbrauchsorientierter
Sozialausgleich -
Voraussetzung für neue Wege zum sinnvollen
Einsatz freigestellter Arbeit
Die
Arbeitslosigkeit führt tendenziell zur Spaltung der Gesellschaft und stellt
daher eine Bedrohung für das demokratische Gemeinwesen dar. Das gilt nicht
nur im Hinblick auf die Einkommenseinbußen für die Betroffenen und die
Kosten für die Gesellschaft, sondern auch wegen der brachliegenden
Fähigkeitspotentiale der Arbeitslosen. Die Politik hat sich seit Jahren dem
Problem gegenüber als hilflos erwiesen. Das deutet bereits darauf hin, daß
die den Therapieversuchen zugrundeliegende Diagnose unstimmig und ein
„Paradigmenwechsel“ notwendig ist.
Da
die Hauptursache der Erwerbslosigkeit die Entwicklung der
Arbeitsproduktivität darstellt, haben wir es mit einem Dauerphänomen zu
tun, das durch wirtschaftliche Wachstumsimpulse nicht beseitigt, allenfalls
abgemildert werden kann. Auch durch das Wachstum des Dienstleistungssektors
sind keine hinreichenden Beschäftigungsimpulse zu erwarten, da diese
teilweise durch Entfallen weiterer Arbeitsplätze in der Industrie,
teilweise durch Rationalisierung im Dienstleistungssektor selber weitgehend
kompensiert werden.
Das
gegenwärtige System der Arbeitslosenunterstützung, insoweit es sich als
System von Überbrückungshilfen versteht, geht daher von der falschen
Prämisse aus, eine Wiederbeschäftigung aller Arbeitslosen im Sektor der
Erwerbsarbeit sei prinzipiell möglich. „Jobless growth“ bedeutet jedoch,
daß es keine - rationale - Vollbeschäftigungspolitik im alten Sinne mehr
gibt. Andererseits ist es aber auch gar nicht notwendig, Beschäftigung nur
auf diese traditionelle Art und Weise anzustreben. Gesamtgesellschaftlich
gibt es eine Fülle von Aufgaben, die zum Beispiel im Umwelt-, Bildungs-,
Kultur- und Sozialbereich liegen: Altenhilfe, Drogenhilfe, Landschaftspflege
usw. Hier handelt es sich überall um Dienstleistungen, die nicht
unmittelbar marktfähig sind und deshalb der „Bezuschussung“ bedürfen.
Es
fehlt der Gesellschaft also keineswegs an Arbeit, sondern vielmehr an
Instrumenten, Leistungen in diesen - im Gegensatz zur materiellen
Gütersphäre wirklich unterversorgten - Bereichen finanziell zu ermöglichen.
Objektiv betrachtet bedeutet die Tatsache der Produktivitätsentwicklung - die gleiche oder eine größere Gütermenge wird von weniger Menschen in kürzerer
Zeit hergestellt - einen Gewinn an disponibler Zeit für diese
gesellschaftlichen Aufgaben.
Der
Einwand, daß eine solche Entwicklung unfinanzierbar sei, verkennt die
Möglichkeit und Notwendigkeit der Umverteilung der Gewinne aus der
Entwicklung der Arbeitsproduktivität für diese Aufgaben. Es wäre sinnvoll,
heute für die Verwaltung der Arbeitslosigkeit aufgewendete Mittel auf die
Finanzierung nichtgewerblicher gemeinnütziger Arbeit umzulenken.
Voraussetzung
hierfür ist die Erhaltung der Finanzierbarkeit unter
Globalisierungsbedingungen. Da diese Finanzierung bei abnehmender
Erwerbsarbeit immer weniger bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen
ansetzen kann, erscheint eine mehrwertsteuerartige Belastung des Verbrauchs
mit einem Sozialausgleich als einzige Lösung, zumal nur diese Form der
Finanzierung hilft, weitere Arbeitsplatzverlagerung zu verhindern. Durch
diese Art der Finanzierung wird die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats in
bezug auf die Arbeitslosigkeit wiederhergestellt.
Dieser
Handlungsraum kann genutzt werden, einen sinnvollen Einsatz der
freigestellten Arbeit für die Beseitigung von Unterversorgungsproblemen der
Gesellschaft zu ermöglichen. Ein „aktivierender Sozialstaat“ sollte die
Arbeitslosigkeit nicht bürokratisch verwalten - was zur Demotivation der
Arbeitslosen beiträgt -, sondern das Tätigwerden mündiger Menschen anregen.
Dies kann dadurch geschehen, daß er Arbeitslosen die Mittel zur Verfügung
stellt, mit denen sie solche Tätigkeiten primär im nichtgewerblichen
Dienstleistungsbereich ergreifen können. Sinnvoll erscheint auch,
Arbeitslosen mit entsprechender Motivation Guthaben für arbeitsfördernde
Bildungsmaßnahmen als Bildungsgutschein zur Verfügung zu stellen. Diese
Ansätze können dazu betragen, Transfers aktiv zu betreiben.
Die
Überwindung der Arbeitslosigkeit ist zugleich eine Frage nach dem Umgang
mit dem Problem der Arbeitszeit. Die wiedergewonnenen finanziellen
Handlungsspielräume können auch für die Einführung von Bildungs- und
Sozialzeiten genutzt werden.
Anfang
Ausblick: Renten und
Arbeitsproduktivität -
Erfahrungen mit der 2. Säule in der Schweiz
Gegenwärtig
wird die Frage nach der Finanzierung der Renten besonders heftig
diskutiert:
Richtig
ist,
-
daß immer mehr Menschen älter werden und damit länger Rente beziehen, als
bisher angenommen,
-
daß es aus arbeitsmarktpolitischen Gründen immer mehr Rentner gibt, die
eigentlich noch keine sind (Frührentner),
-
daß infolge ständig wachsender Produktivität immer weniger arbeitende und
beitragszahlende Menschen immer mehr Rentner im Umlageverfahren zu erhalten
haben,
-
daß ausschließlich Arbeitseinkommen an der Umlage beteiligt sind und dies
bei rückläufiger Beschäftigung und stagnierenden Einkommen zu Finanzierungsschwierigkeiten
führen muß,
-
daß das Rentenmodell letztendlich auf eine allgemein wachsende Wirtschaft
mit Vollbeschäftigung aufgebaut ist,
-
daß Rentenbeitragszahlungen sich in den Kalkulationen der Preise finden und
damit je nach Vergleichstand die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
beeinträchtigen,
-
daß Versuche der Entlastung, die in Wahrheit nur eine Verschiebung in
andere Kassen bedeuten (von der Rentenkasse in die Krankenkasse usw.),
diesen Namen nicht verdienen,
-
daß die Strukturen der Sozialsysteme überdenkenswert und an vielen Stellen
innovationsbedürftig sind.
Falsch
dagegen ist,
-
daß in einer Zeit rückläufiger Arbeitsplätze die Wiederbeschäftigung von
bisher Rentenanspruchsberechtigten eine gesellschaftlich sinnvolle Lösung
ist, sondern sich allenfalls zur Sanierung einer auf sich selbst fixierten
Kasse eignet,
-
daß die Abschaffung von „echten“, d.h. durch die normale Altersgrenze
bestimmten Rentnerlnnen durch Wieder- oder Weiterbeschäftigung ein
anzustrebendes Gesellschaftsziel sei,
-
daß zur Finanzierung der Renten, d.h. der Einkommen der von Berufsarbeit
befreiten älteren Menschen, nicht alle anderen Einkommen beitragen,
-
daß Renten Kostenfaktoren der Wirtschaft sind,
-
daß die prozentuale Verschiebung der Anteile der alten Menschen an der
Gesamtgesellschaft generell eine Belastung der zukünftigen Generation
bedeutet (Schweiz: 1990 - 3,75 Beitragszahler pro Renterln; 2020 - 2,7
Beitragszahler pro Rentnerln) und deshalb die Lösung nur durch eine andere
Verteilung innerhalb der Gruppe der Anspruchsberechtigten zu erreichen sei.
Für
die Gesamtfinanzierung der Renten gelten dieselben Vorschläge, wie sie auch
für die anderen Sozialsysteme gemacht wurden: Die Bündelung der Ausgaben in
einen inlandsverbrauchsorientierten Sozialausgleich.
Unbestritten,
aber auch teilweise unabhängig von der Form der Finanzierung, ist die Frage
nach der Struktur der Ansprüche und Leistungen der Rentenversicherung.
Für
die Blickrichtung und die Empfindungen der Menschen ist jedoch ein Hinweis
von größter Wichtigkeit: Wenn die Extrapolation der Alters- und
Beschäftigungsentwicklung den Eindruck erweckt, daß sich über den jüngeren
Menschen ein „Altersberg“ aufbaue, der sie schier erdrücken wird, so ist
dies so nicht richtig. Denn dann muß man auch die Produktivität
extrapolieren. D.h., daß ein junger Mensch in 20 Jahren wesentlich mehr
produzieren wird als heute. Und zwar nicht deshalb, weil er „mehr“ arbeiten
muß, sondern weil seine Arbeit produktiver geworden ist, d.h. „mehr“
erzeugt. Es wird den jungen Menschen nicht etwa schlechter gehen, sondern
sogar noch besser. Das wirkliche Problem aber ist dasjenige, was sich wie
ein roter Faden durch alle Sozialwerke zieht: Wie kann die wachsende
Arbeitsproduktivität für die durch sie selbst ausgelöste Entwicklung
verfügbar gemacht werden?!
Kapitalfinanzierung statt Umlage / Beitragsfinanzierung?
Wegen
dieses gesellschaftlich noch ungelösten Problems gibt es eine Tendenz, die
Beitragsfinanzierung ganz oder teilweise durch Kapitaleinkommen zu
ersetzen. Wenn es gelingt, genügend Kapital im Leben anzusparen, dann kann
man z.B. im Alter von den Zinsen und einem gewissen Kapitalverzehr leben,
ohne auf irgendwelche Sozialeinkommen angewiesen zu sein. Da die Zinsen von
den Unternehmen aus den Erträgen finanziert werden müssen, findet somit auf
diesem Umweg die oben angemahnte Umleitung der Produktivität zur
Finanzierung der Sozialbedürftigkeit statt. In vielen Ländern sind solche
Neuorientierungen bereits in Gang oder in Erprobung. In der Schweiz gibt es
seit 1985 eine mit sozialen Ausgleichskomponenten ausgestattete
Kapitalanspar-Pflichtversicherung, die BVG (berufliche Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge), kurz 2. Säule genannt (die 3. Säule
ist ein an die 2. Säule angelehntes Sparprogramm für die Alterseinkommensfinanzierung
für nicht der 2. Säule unterliegende Einkommen. Die 3. Säule ist
freiwillig).
Nach
11 Jahren 2. Säule lag die Bilanzsumme aller daran beteiligten Vorsorgeeinrichtungen
bei 348 Mrd. CHF und erreicht damit ungefähr das BSP der Schweiz. Dieses
Geld ist überwiegend angelegt in Obligationen (92 Mrd.), Aktien (56 Mrd.),
Liegenschaften/Hypotheken (50 Mrd.), Direktanlagen beim Arbeitgeber (44
Mrd.) und Beteiligungen (39 Mrd.). Die gesetzliche Mindestverzinsung liegt
bei 4 %.
Die
Versicherung wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt und
zunächst in einer betrieblichen Pensionskasse verwaltet, die paritätisch
geleitet wird. Es ist jedoch möglich, die Geldverwaltung an
Sammelstiftungen abzugeben.
Der
Beitrag ergibt sich, wenn vom Einkommen ein Grundbetrag abgezogen wird, der
als durch die Rentenversicherung abgedeckt gilt (Koordinationsbeitrag,
z.Zt. 23.880,- CHF). Die maximale Berechnungsgrenze (BVG-Maximum) liegt bei
z.Zt. 71.640,- CHF.
Ende
der 90er Jahre war eine deutliche Verschiebung zu den Aktien- und Derivatmärkten
festzustellen, da dort hohe Renditen winken und andererseits der
Hypothekarsatz in der Schweiz für die 1. Hypothek unter die
Mindestverzinsung von 4 % gefallen war. Die Börsenentwicklung der letzten
Jahre hat dann das zutiefst Problematische dieser Form der Finanzierung
deutlich werden lassen, ohne dass daraus entsprechende Konsequenzen gezogen
worden wären.
Eine
Ergänzung der Rente durch einen kapitalgedeckten Anteil kann nur bei
transparenter Handhabung des Kapitals und dessen Verwendung für nachhaltige
Zwecke sinnvoll gestaltet werden. Eine Sammelstiftung, die in der Schweiz
konsequent diesen Weg beschreitet, ist die Pensionskasse für Unternehmen, Künstler
und Freischaffende PUK. In einer Selbstdarstellung der PUK heißt es:
“Dass die PUK die Pensionskassengelder weder für Rüstungsindustrie noch
für Atomkraftwerke oder Gentechnologie eingesetzten, ist eine Selbstverständlichkeit.
PUK hat auch keine börsenkotierte Aktie im Portefeuille. Dies auf Grund der
Einsicht, dass das Geld mit dem Kauf börsenkotierter Aktien nicht die
Unternehmen, sondern vor allem zu Banken bzw. den Verkäufern der Aktien
fließt.
Auch
bei der Zinsgestaltung geht die PUK eigene Wege: sie setzt an die Stelle des
präventiven Einkassierens von Risikoprämien das Solidaritätsprinzip.
Jeder Kreditnehmer verpflichtet sich in seinem Vertrag, im Schadenfall einen
um 2% erhöhten Kreditzins zur Tilgung des Schadens zu zahlen. Dieses
Prinzip trägt ganz direkt zur Verbilligung der Kredite bei.“ (Näheres
zur PUK unter http://www.coopera.ch/puk)
Anfang
Häufig gestellte Fragen
1.
Wie wird sich die Umfinanzierung auf das Preisniveau auswirken?
Die
Umfinanzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung kann entgegen den
Plausibilitätsüberlegungen mit einer leichten Erhöhung des Preisniveaus
verbunden sein, die jedoch unter 1% liegen dürfte und insofern im Hinblick
auf die vielfältigen positiven Auswirkungen der Umfinanzierung in Kauf
genommen werden sollte. Der Grund dafür ist der in der Bundesrepublik
vorhandene Exportüberschuß. Bei einer Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge würden die Exporte nicht mehr zur Finanzierung
der sozialen Sicherung beitragen. Um das gleiche Volumen bei einem
Sozialausgleich zu bekommen, reicht die Belastung der Importe für eine
aufkommensneutrale Umfinanzierung nicht aus. Dieser Effekt läßt sich
mildern, wenn die Entlastung der Exporte stufenweise realisiert wird.
Vorteile und Nachteile einer solchen stufenweisen Einführung wären
abzuwägen.
2.
Ist nicht die Umfinanzierung von Lohnnebenkosten durch eine ökologische Steuerreform
ein besserer Weg zur Zukunftssicherung der Sozialsysteme, zumal er nicht
nur der sozialen Sicherung, sondern auch der Umwelt hilft?
Die
ökologische Steuerreform führt in Zielkonflikte zwischen ökologischem
Anliegen und gewünschtem Entlastungseffekt für die Unternehmen. Entweder
werden die Unternehmen nicht nachhaltig entlastet, oder der gewünschte
ökologische Effekt wird - durch Ausnahmeregelungen, wie wir sie gegenwärtig
erleben - verwässert. Bei konsequenter Ausgestaltung wirkt sie - im Gegensatz
zur hier vorgeschlagenen Umfinanzierung - nicht weitgehend
wettbewerbsneutral, sondern schafft im globalen Wettbewerb für bestimmte
Branchen unter den gegenwärtigen Bedingungen Nachteile. Solche
Wettbewerbsnachteile für „unökologisch“ wirtschaftende Branchen und
Unternehmen zu schaffen, ist ja gerade der „Sinn der Übung“. Die
Verteuerung von Energieverbrauch treibt die Preise für energieintensive
Produkte nach oben, was wiederum Rationalisierungseffekte und
Arbeitsplatzabbau in den betroffenen Branchen nach sich ziehen wird.
Eine
Ökosteuer zielt erklärtermaßen darauf ab, den Besteuerungsgrund - die
Umweltunverträglichkeit - immer mehr abzubauen. Schon deshalb eignet sie
sich nicht zur langfristigen Umfinanzierung von Sozialausgaben. Der
ausgabenorientierte Sozialausgleich dagegen ist auch langfristig wirksam
und erzeugt weit weniger Struktureffekte als die Ökosteuer.
Damit
ist keine Aussage über den Sinn und die mögliche Ausgestaltung einer
Ökosteuer an sich gemacht. Es geht ausschließlich um die Eignung von
Ökosteuern für eine nachhaltige Finanzierung der Sozialsysteme.
3.
Entstehen nicht Probleme dadurch, daß die Senkung des Arbeitnehmerbruttos
durch Entfallen der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu einer
geringfügigen Senkung der Lohnsteuer führt?
Wenn
wir davon ausgehen, daß die Steuern in Deutschland generell zu hoch sind,
wäre die Umfinanzierung ein unkomplizierter Weg zu einer Entlastung der
Arbeitnehmer und damit ein wünschenswerter Nebeneffekt der Reform. Will man
diesen Effekt vermeiden, kann er natürlich durch die Änderung der
Bemessungsgrundlage korrigiert werden.
4.
Sind Verbrauchssteuern nicht sozial bedenklich, da sie primär die „kleinen
Einkommensbezieher“ treffen, während die „reichen Unternehmen“ entlastet
werden?
Da
das Preisniveau durch die Umfinanzierung nur unwesentlich tangiert wird,
tritt kaum eine Mehrbelastung für die genannten Gruppen ein. Im Gegenteil:
die Rente oder das Arbeitslosengeld, das sonst unter
Globalisierungsbedingungen immer mehr gekürzt werden würde, bleibt nur auf
diese Weise langfristig gesichert und erhalten. Insofern gewinnen bei
dieser Reform alle - nicht nur die Unternehmen.
Das
Argument, „die Großen“ blieben ungeschoren, es treffe wieder einmal nur
„die Kleinen“, verkennt, daß bereits heute alle Steuern letztlich von den
Endverbrauchern getragen werden, nur daß dieser Vorgang verdeckt bleibt.
Denn Unternehmen geben ihre Belastungen - das gilt i.ü. nicht nur für
Lohnnebenkosten, sondern auch für die Unternehmenssteuern - über die Preise
weiter. Eine Entlastung der unteren Einkommensgruppen sollte bei der Lohn-
und Einkommensteuer vorgesehen werden. Bei abnehmenden Ausgaben für
Arbeitslosigkeit, die aufgrund der Umfinanzierung zu erwarten sind, stünden
dafür Mittel zur Verfügung. Eine andere Option wäre die Einführung
gesplitteter Abgabensätze analog zur Mehrwertsteuer.
5.
Ist die Annahme, daß die Unternehmen die Entlastung über die Preise an die
Verbraucher weitergeben, überhaupt realistisch, oder wird nicht der Versuch
gemacht werden, die Entlastungsbeträge über die Preise als Gewinn zu
realisieren - was zu erheblichen Preissteigerungen führen müßte?
Für
den Effekt der Preissenkung kann zunächst auf die Wirkungen des Wettbewerbs
gesetzt werden.
Generell
gilt: Die positiven Effekte der Umfinanzierung können nur eintreten, wenn
alle gesellschaftlichen Kräfte (Gewerkschaften, Arbeitgeber, Staat) in
einer gemeinsamen Aktion diese Vorteile auch realisieren und nicht
versuchen, ihre Verteilungsposition auf Kosten anderer gegen den Sinn der
Reform zu verbessern. Es ist eine konzertierte Aktion („Bündnis für
Arbeit“) erforderlich, die den gesellschaftlichen Konsens über folgende
Punkte sicherstellt:
Die
Unternehmen müssen die Entlastung über die Inlandspreise weitergeben. Die
Leistungsempfänger dürfen die Senkung der Beiträge nicht als Spielraum für
Ausweitung der Leistungen verstehen. Ebensowenig dürften die
Sozialpolitiker und die Vertreter der Sozialversicherungsinstitutionen die
Senkung der Beiträge als Spielraum für eine Ausweitung der Leistungen bzw.
ihrer Institutionen ansehen. Sollten sich durch den Sozialausgleich
Überschüsse ergeben, sollen diese zu entsprechender Senkung anderer
Bereiche der Sozialversicherung bzw. für die Korrektur von sich zeigenden
negativen Strukturwirkungen verwendet werden. Die abhängig Beschäftigten
dürfen die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge nicht als Erhöhung der
Nettolöhne sehen oder vereinnahmen. Sollte eine Erhöhung der Nettolöhne aus
rechtlichen oder psychologischen Gründen nicht zu vermeiden sein, muß eine
Übereinstimmung mit den Gewerkschaften erzielt werden, daß eine
entsprechend niedrigere Steigerung der Bruttolöhne in der nächsten
Lohnrunde erfolgt.
6.
Werden nicht die ArbeitnehmerInnen legitimerweise ihre Beitragszahlungen
als Lohnerhöhung fordern, um für die Belastung mit dem Sozialausgleich
entschädigt zu werden? Dann aber würden die Unternehmen durch höhere Löhne
belastet. Somit könnten nicht die vollen Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung in Abzug von den Preisen gebracht werden.
Das
Argument unterstellt zunächst, daß durch den Sozialausgleich eine
Schlechterstellung der ArbeitnehmerInnen eintritt, und vergißt damit, daß
die Senkung der Lohnnebenkosten eben auch zu Preissenkungen führt. Der
Sozialausgleich wird auf die gesenkten und nicht auf die heute geltenden
Kosten erhoben.
In
der Tat ist eine Voraussetzung für die positive Wirkung des Vorschlags, daß
die abhängig Beschäftigten die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge
nicht als Erhöhung der Nettolöhne sehen oder vereinnahmen dürfen. Sie wären
in diesem Fall besser gestellt als die anderen Gruppen, was den gewünschten
Effekt konterkarieren würde. Das würde nicht nur zu Preissteigerungen,
sondern auch zu Rentenerhöhungen führen.
Insofern
ist noch einmal zu bekräftigen, daß die Reform nur durch eine konzertierte
Aktion der beteiligten Gruppen realisierbar ist. Zu dieser Zusammenarbeit
gibt es aber auch keine vernünftige Alternative, wenn man an der
Sozialsicherung aus menschenrechtlichen und ökonomischen Gründen festhalten
will.
7.
Führt der Übergang von einer Versicherungs- zu einer Steuerlösung nicht zu
einem Mehr an staatlicher Bürokratie und zur Schwächung von
Selbstverwaltungsstrukturen?
Das
ist dann nicht der Fall, wenn für die durch die Umfinanzierung gewonnenen
Mittel keine neuen bürokratischen Verteilungsinstanzen geschaffen werden,
sondern die Mittel - wie vorher die Versicherungsbeiträge - an die
Bundesanstalt für Arbeit - gezahlt werden. Die Mittelverwendung sollte im
Sinne der Aktivierung zur Aufnahme neuer Tätigkeiten umgestaltet werden,
wie im Abschnitt über den sinnvollen Einsatz der freigestellten Arbeit
näher ausgeführt wurde. Die Selbstverwaltungsstrukturen der BfA sollten
gestärkt, die Dezentralisierung vorangetrieben werden.
8.
Ist die Annahme, Deutschland könne Verbrauchssteuern politisch selbst
setzen, überhaupt richtig? De facto läuft doch ein Prozeß der
Steuerharmonisierung
in der EU ab!
Das
ist zwar richtig, gleichzeitig muß aber festgestellt werden, daß heute noch
erhebliche Spielräume für nationale Gestaltungen bestehen. Spezielle
Sozialsteuern gibt es in verschiedenen europäischen Ländern.
Die
Sicherung eines von der jeweiligen Rechtsgemeinschaft definierten
Sozialstandards in den europäischen Ländern ist im übrigen durch den
Subsidiaritätsgedanken gedeckt. Damit entfällt auch der Vorwurf eines
„nationalen Alleinganges“. Selbstverständlich sollte die Reform durch
Gespräche mit den europäischen Partnern flankiert werden.
9.
Werden EU und WTO in der Einführung des Sozialausgleichs nicht eine verkappte
Subventionierung der inländischen Wirtschaft bzw. eine verdeckte
Außenwirtschaftsstrategie Deutschlands sehen und dagegen einschreiten?
In
Gesprächen mit den europäischen Partnern, anderen großen Handelspartnern
und der World-Trade-Organization kann vermittelt werden, daß dieses
Argument nicht sachgerecht ist. Das erhellt schon daraus, daß prinzipiell
in allen Staaten dafür geworben werden sollte, zu einem solchen System der
Finanzierung der sozialen Sicherung überzugehen, um einen globalen Wettbewerb
mit sozialen Verhältnissen zu verringern bzw. zu verhindern. Insofern kann
die Idee des Sozialausgleichs selbst ein Beitrag zur Harmonisierung der
fiskalischen und parafiskalischen Finanzierungsinstrumente in Europa und in
der Welt sein.
Diese
Argumentation kann dadurch unterstützt werden, daß die Unternehmer aller
Länder laufend mit unkalkulierbaren und gravierenderen Verschiebungen ihrer
Wettbewerbspositionen fertig werden müssen, die sich aus Schwankungen der
Wechselkurse ergeben. Eine in Höhe und Zeitdauer verläßlich angekündigte
Umfinanzierung der bisherigen Lohnnebenkosten durch einen Sozialausgleich
stellt dagegen für die Handelspartner eine kalkulierbare Veränderung ihrer
Wettbewerbsposition dar.
10.
Ist nicht zu erwarten, daß der grenzüberschreitende Einkauf bei
gleichzeitiger Zollunion in den Grenzregionen zu Lädensterben etc. führen
würde, wenn Deutschland mit der Einführung eines Sozialausgleichs
vorprescht? Würde der entstehende politische Druck das Projekt nicht sofort
wieder auf die EU-Ebene bringen und würde es nicht von dort aus blockiert
werden?
In
Grenzregionen zu den anderen EU-Staaten können bei Preissteigerungen im
Inland Effekte auftreten, die aber angesichts der geringen Größenordnung
kaum ins Gewicht fallen dürften. Alle heutigen Erfahrungen mit den
teilweise erheblichen Preisunterschieden diesseits und jenseits der Grenzen
in diesen Regionen deuten darauf hin, daß hier keinerlei nennenswerte
Verwerfungen zu erwarten sind.
11.
Führt die Einführung des Sozialausgleichs nicht zu einer noch stärkeren
Benachteiligung der Entwicklungsländer im Welthandel?
Wenn
es in vielen Teilen der Welt keine funktionierenden Sozialsysteme gibt, dann
ist der Grund dafür nicht das Niveau sozialer Sicherheit in den reichen Ländern.
Im Gegenteil: Gerade die Entwicklungsländer leiden am meisten unter der
Tatsche, dass Sozialbeiträge ein Faktor im globalen Wettbewerb geworden
sind. Durch die Schaffung konventionell durch Lohnnebenkosten finanzierte
Sozialsystem in diesen Ländern würden diese ihren einzigen
Wettbewerbsvorteil, das niedrige Lohn- bzw. Lohnnebenkostenniveau,
beseitigen. Das ist ein Teufelskreis, der verhindert, dass in den
betreffenden Ländern überhaupt soziale Sicherungssysteme ausgebildet
werden. Das hier beschriebene Verfahren dagegen würde auch Entwicklungsländern
einen Weg zur Schaffung sozialer Netze öffnen.
Mehr
noch: Wo solche Länder gezwungen sind, Produkte aus reichen Ländern einzuführen,
müssen sie gleichzeitig die in den Preisen enthaltenen Sozialkosten dieser
Länder mitbezahlen. Das Geld dafür entschwindet in die reichen Regionen
der Welt. Das Geld dagegen, welches durch einen verbrauchsorientierten
Sozialausgleich aufgebracht wird, bleibt im Lande bei den dortigen Empfängern
sozialer Leistungen und hilft als Kaufkraft den einheimischen Markt zu stärken.
Die Situation des inneren Marktes aber ist für die meisten Entwicklungsländer
das Hauptproblem. Durch die Gewährleistung des
>>>
Über die Autoren >>>
Anfang
|