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Institut für soziale Gegenwartsfragen e.V. Stuttgart
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Umfinanzierung
der Lohnnebenkosten 
durch einen verbrauchsorientierten Sozialausgleich

Ein Weg zur Zukunftssicherung der
Sozialsysteme unter den Bedingungen
der Globalisierung

Umfinanzierung der Arbeitslosenversicherung 
als erster Schritt

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 Udo Herrmannstorfer // Prof. Dr. Harald Spehl // Dr. Christoph Strawe

 

Inhalt

Vorbemerkung

Sicherung der Sozialsysteme - eine grundrechtliche und ökonomische Notwendigkeit

Arbeit - Produktivität - Einkommen

Der verbrauchsorientierte Sozialausgleich - ein Ausweg aus der „Globalisierungsfalle“

Praktische Umsetzung und Wirkungen eines verbrauchsorientierten Sozialausgleichs zur Umfinanzierung der Arbeitslosenversicherung

Schaubilder: Umfinanzierung Arbeitslosenversicherung: Arbeitsintensives Produkt // Kapital- und vorleistungsintensives Produkt

Verbrauchsorientierter Sozialausgleich - Voraussetzung für
neue Wege zum sinnvollen Einsatz freigestellter Arbeit

Ausblick: Renten und Arbeitsproduktivität - Erfahrungen mit der 2. Säule in der Schweiz

Häufig gestellte Fragen

Über die Autoren

 

 

Vorbemerkung

Die folgenden Vorschläge wurden erstmals bei einer Pressekonferenz in Bonn am 29. Januar 1999 von den Autoren vorgestellt und bei einem anschließenden Seminar genauer erläutert.

Vorgeschlagen wird die aufkommensneutrale Umfinanzierung der lohn- und gehaltsbezogenen Beitragszahlungen zu den Sozialsystemen durch einen verbrauchsbezogenen Sozialausgleich. Als mögliches Einstiegsszenario in diese Finanzierungsform haben wir seinerzeit die komplette Umfinanzierung der Arbeitslosenversicherung vorgeschlagen. Dies ist nur eine der Möglichkeiten, eine solche Reform schrittweise einzuführen. Eine andere Möglichkeit würde darin bestehen, jedes Jahr einen bestimmten Prozentsatz aller Sozialsysteme umzufinanzieren. Man kann auch noch weitergehen und die vorgeschlagene Finanzierungsform für die Realisierung eines bedingungslosen Grundeinkommens nutzbar machen.

Für das Letztere spricht deshalb vieles, weil seit der Erstveröffentlichung der Vorschläge der Abbau sozialer Sicherheit, zu dessen Verhinderung wir beitragen wollten, durch die Hartz-Reformen ein gutes Stück weit Wirklichkeit geworden ist. Demgegenüber ist es sinnlos, schlicht die Wiederherstellung des Status quo ante zu fordern. Die Alternative zu den Hartz-Reformen kann vielmehr nur in einer grundlegenden Neugestaltung bestehen.

Wie immer diese Neugestaltung im einzelnen aussieht: Es bedarf mehr denn je eines schlüssigen Konzepts gefragt, das ihre Finanzierbarkeit unter Globalisierungsbedingungen nachhaltig sicherstellt – und zugleich auch weniger entwickelten Länder den Einstieg in den Aufbau sozialer Sicherungssysteme ermöglicht. Daher bleibt die Idee des verbrauchsorientierten Sozialausgleichs hochaktuell.

Die im Anhang enthaltenen Überlegungen zu „Renten- und Arbeitsproduktivität - Erfahrungen mit der zweiten Säule der Schweiz“ waren seinerzeit als Beitrag zur gerade beginnende Debatte in Deutschland über das Thema gedacht. Inzwischen ist durch die Einführung der Riester-Rente die Ausgestaltung nicht mehr offen. In diesem Teil habe ich, ebenso wie an wenigen Stellen der häufig gestellten Fragen einige ergänzende Sätze eingefügt, deren Notwendigkeit sich in Gesprächen über die Vorschläge seitdem ergeben hat.

Stuttgart, November 2005

Christoph Strawe

 

 

 

Die Sicherung der Sozialsysteme -
eine grundrechtliche und ökonomische Notwendigkeit

Bis in die 80er Jahre hinein galt in den meisten Ländern Europas der Aufbau und die Höhe der Sozialausgaben als Kennzeichen fortgeschrittener Solidarität und Verantwortung und damit als wichtiger Kulturindikator. Mit dem bewußten Abbau nationalökonomischer Schutzinstrumente wie Zölle, Kontingente, Importverbote usw. und der damit sprunghaft wirksam gewordenen ökonomischen Globalisierung - in Europa vor allem seit dem Beginn des Binnenmarktes 1993 spürbar -, ist die allgemeine Stimmung umgeschlagen. Die internationale Vergleichbarkeit scheint es nicht mehr zuzulassen, daß Sozialabgaben von über 40 % die Weltmarktpreise belasten. In den 90er Jahren übertrumpfen sich deshalb inzwischen die europäischen Staaten im Abbau der sozialen Leistungen, um in der internationalen Konkurrenz gut dazustehen. Diese Abbauprozesse haben erst begonnen und ihren Tiefpunkt noch lange nicht erreicht.

Gleichzeitig lassen sich die durch die laufende Erhöhung der Arbeitsproduktivität freigewordenen Arbeitskräfte nicht mehr in neuen Erwerbsarbeitsplätzen einsetzen. Sie bleiben bei steigender Produktion unbeschäftigt, d.h. arbeitslos. Wir sind in den fortgeschrittensten europäischen Ländern in einem neuen wirtschaftlichen Zustand, den man „Vollversorgung bei sinkender Beschäftigung“ nennen kann. Das heißt aber, daß die Formel „Erwerbsarbeit = Einkommen“ für immer weniger Menschen gilt: Sozialeinkommen erhalten einen immer größeren Stellenwert. Werden nicht neue Wege beschritten, so werden die Gesellschaftsstrukturen unserer Staaten innerlich zerfallen.

Der Versuch, die Sozialeinkommen abzubauen, ist demokratisch nicht zu halten. Denn es gibt für die Teilnehmer unserer Gesellschaft keine andere Primäreinkommensquelle als die Wirtschaft. Diese hat die Aufgabe, alle Teilnehmer mit Gütern zu versorgen, und nicht nur einen Teil. Ist das über Wachstum und Wiederbeschäftigung nicht möglich, dann bleibt nur die Suche nach entsprechenden Teilungsverhältnissen. Geistige Freiheit ist unmöglich, wenn sie nicht gelebt werden kann. Wenn sich die Wirtschaft neuen Teilungsdiskussionen verweigert, dann vergißt sie, daß es ja die Gesellschaft ist, auf deren Infrastrukturleistung und Gewährleistung sie auch heute noch aufbaut. Und es kann durchaus bezweifelt werden, daß die gesellschaftliche Gewährleistungskraft gegenüber Verhältnissen, die einen ständig größer werdenden Anteil der Menschen „ausgliedert“, beliebig weit zu strapazieren ist. Ob die Sozialsysteme allerdings in der jetzigen Form ihrer Ausgestaltung den sozialen Notwendigkeiten entsprechen, muß diskutiert werden. Die Diskussion darüber leidet indes an der Unklarheit und Unwilligkeit gegenüber der Finanzierung.

Es gibt aber auch ökonomische Notwendigkeiten, dafür zu sorgen, daß alle Gesellschaftsmitglieder Einkommensmöglichkeiten erhalten. Die ständige Klage über die hohen Kosten verdeckt gegenwärtig die Tatsache, daß Löhne und Sozialabgaben ja keine Kosten der Wirtschaft, sondern angestrebte Wertschöpfung sind, deren Kaufkraftfunktion momentan zu wenig beachtet wird. D.h., daß die Ökonomie, die Sozialabbau betreibt, sich selbst dauerhaft verkürzt und damit in erhebliche Entwicklungsschwierigkeiten bringt. Im übrigen sind Sozialeinkommen die kaufkraftaktivsten Einkommen, da sie für den unteren, den dringenden Lebensbedarf stehen.

Für beide Gesichtspunkte aber gilt: Die rechtliche Pflicht und die ökonomische Notwendigkeit können nur zur Geltung gebracht werden, wenn eine Finanzierungsform gefunden wird, die neutral im internationalen Wettbewerb steht. Denn die gegenwärtige Form der Finanzierung ist aufgrund der sich aus ihr ergebenden Wettbewerbsnachteile nicht haltbar.

Anfang


Arbeit - Produktivität - Einkommen

Die Sozialversicherung in Deutschland wird über Arbeitgeber-, Arbeitnehmerbeiträge und Zuschüsse aus den allgemeinen öffentlichen Haushalten finanziert. Bemessungsgrundlage für die Beiträge sind die Bruttolöhne und -gehälter der abhängig Beschäftigten. Die Einnahmeentwicklung wird damit wesentlich bestimmt durch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit, der Arbeitsproduktivität, der Arbeitslosenzahlen, der Arbeitszeit und der Einkommen.

Die Entwicklung der Zeitreihen von 1970 bis heute verdeutlicht, daß in Westdeutschland Bevölkerung und Erwerbsfähige deutlich zugenommen haben und daß die Zahl der Erwerbstätigen bei steigenden Arbeitslosenzahlen seit Beginn der neunziger Jahre stagniert. Diese Entwicklungen werden durch die Vereinigung mit den neuen Ländern noch verstärkt. Die nahezu kontinuierliche Steigerung der Arbeitsproduktivität von rd. 58.000 DM je Erwerbstätigen im Jahre 1970 auf rd. 96.000 DM / Erwerbstätigen im Jahre 1995 wird durch die Vereinigung deutlich gesenkt, und zwar um etwa 10.000 DM / Erwerbstätigen, obwohl sich die Arbeitsproduktivität in Ostdeutschland von 1991 bis 1994 von rd. 28.000 DM / Erwerbstätigen auf rd. 42.000 DM / Erwerbstätigen erhöht hat. Diese Steigerung der Arbeitsproduktivität ging einher mit einer Verkürzung der Arbeitszeit: So sank das Arbeitsvolumen in Westdeutschland von rd. 52 Mio. Stunden im Jahr 1970 auf rd. 45 Mio. Stunden im Jahr 1995, also um fast 15 %.

 

Jahr

1970

1975

1980

1985

1990

1995

Arbeitsvolumen (Mio Std)

51914

46802

47213

44899

45862

44465

Produktivität je Erwerbstätigenstunde  (DM je Std)

29,73

36,61

42,74

47,57

54,96

61,7

(Entnommen aus: Marion Grote-Westrick,
Umfinanzierung der Lohnnebenkosten, Manuskriptdruck 1998)

Geht man von einer entsprechenden Entwicklung der Arbeitsproduktivität in der Zukunft aus, bleibt die Entscheidung zu treffen, ob daraus Einkommen der Beschäftigten, Einkommen der Kapitaleigentümer, Einkommen der Noch-Nicht-Beschäftigten, der Nicht-Mehr-Beschäftigten und hier insbesondere der freigesetzten Beschäftigten bezahlt werden sollen - oder ob die Arbeitszeit der Beschäftigten verkürzt werden soll.

Das Sozialbudget, das sich aus Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung zusammensetzt, hat 1997 ein Volumen von 1.256,1 Mrd. DM erreicht, das sind 34,4 % des Bruttoin­landsproduktes. Der Beitragssatz von Arbeitgebern und Arbeitnehmern betrug 42,1 % der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter. Es besteht weitgehende Einigkeit darüber, daß diese Beitragssätze nicht erhöht werden können bzw. sollen, sondern daß sie vermindert werden müssen. Als Gründe werden angeführt: Gefährdung des sozialen Konsens über die Umverteilung, Wettbewerbsnachteile der deutschen Wirtschaft sowie grundlegende Bedenken gegen eine Finanzierung der sozialen Sicherung, die bei Löhnen und Gehältern ansetzt.

Als Lösungen kommen somit in Frage: Kürzungen der Leistungen in den einzelnen Bereichen der sozialen Sicherung, Abbau der staatlichen sozialen Sicherung und Ersatz durch private Versicherung in der Verantwortung der einzelnen, Beteiligung anderer Gruppen an der Finanzierung der sozialen Sicherung (Selbständige, Einkommen aus anderen Quellen als Erwerbstätigkeit), Abbau der lohn- und gehaltsbezogenen Beitragsfinanzierung und Ersatz durch eine andere staatliche Finanzierung. Hier kommen in Frage: Erhöhung der Einkommensteuer, Erhebung oder Erhöhung spezieller Verbrauchssteuern und Erhebung einer allgemeinen Verbrauchssteuer. Fragen der richtigen Konzipierung der verschiedenen Bereiche auf der Leistungsseite erfordern gesonderte Überlegungen. Aus den weiter unten im einzelnen begründeten Gesichtspunkten ergibt sich zwingend, daß die Reduktion der Beitragsfinanzierung der Sozialversicherung und die Gegenfinanzierung durch einen Sozialausgleich, der einer allgemeinen Verbrauchssteuer entspricht, die beste Lösung für eine sachgerechte und wettbewerbsneutrale Finanzierung der sozialen Sicherung darstellt.


Der verbrauchsorientierte Sozialausgleich -
ein Ausweg aus der „Globalisierungsfalle“

Die Ausgangssituation

Die Globalisierung als Folge des Abbaus der nationalen Handelsschranken hat zu einer internationalen Vergleichbarkeit der Produkte geführt. Da die Transportverhältnisse die natürlichen Schranken ebenfalls schrumpfen ließen und gleichzeitig Kapitalverschiebungen, Know-how-Transfers und Investitionen durch die WTO-Abkommen geschützt werden, reduzieren sich die internationalen Preisunterschiede immer mehr auf die Differenzen zwischen Löhnen und Sozialabgaben. Da Löhne und Sozialabgaben kalkulatorisch als Kosten ausgewiesen werden, fordert die Wirtschaft aus Gründen globaler Wettbewerbsfähigkeit den Abbau von Löhnen und Sozialabgaben. Gleichzeitig werden Produktionsstandorte in Regionen verlegt, in denen Löhne und Sozialkosten billiger sind als in Deutschland.

Die Folge dieser Entwicklung ist eine Verschiebung der Priorität auf die Lebensbedingungen der Unternehmen statt auf diejenigen der Menschen. Die Möglichkeit zur internationalen Verschiebung von Unternehmen und damit von Arbeitsplätzen und Steuern hat den Staat selbst finanziell handlungsunfähig gemacht („Globalisierungsfalle“). Die Hoffnung auf eine Überkompensierung des Abbaus der Lohn- und Sozialkosten durch Mengenwachstum läßt sich ökonomisch nicht nachhaltig begründen, da gleichzeitig der größte Teil des investierten Kapitals entweder in die Steigerung der Produktivität fließt - und damit zum weiteren Abbau von Arbeitsplätzen beiträgt - oder als reine Geldinvestitionen, die zum Güterwachstum so gut wie nichts beitragen, an den Börsen getätigt wird.

Unter diesen Umständen wird der bisherige Standpunkt der sozialen Vergleichbarkeit von Sozialleistungen mit den Arbeitsverhältnissen verlassen. Die individuelle Vorsorge erhält die Priorität, und die Sozialleistungen werden auf das Niveau existentieller Basisbedürfnisse heruntergesetzt. Einen anderen Weg scheint es nicht zu geben, mit den neuen Verhältnissen fertig zu werden.

Die Art der Finanzierung der Sozialsysteme spielt eine Schlüsselrolle

Tatsache ist, daß heute auf dem Weltmarkt ähnliche Produkte im Wettbewerb aufeinandertreffen, in denen sehr unterschiedliche Sozialaufwendungen stecken. Will man das Problem lösen, so müssen als erstes die Sozialkosten aus den Kalkulationen herausgenommen werden. Die Preise können entsprechend tiefer angesetzt werden. Das heißt aber nicht, daß die Sozialabgaben deshalb abgebaut werden müssen. Es ist auch gar nicht die Aufgabe der Wirtschaft, über das Maß sozialer Umverteilung zu befinden. Ihre Forderung kann nur sein, daß sich die Art der Regelungen nicht nachteilig im Wettbewerb auswirkt. Ein solches Verfahren, das gesellschaftlichen Solidaritätswillen und internationale Konkurrenzfähigkeit in eins zusammenbringt, ist der ausgabenorientierte bzw. verbrauchsorientierte Sozialausgleich.

Wenn die Produktion weltweit nach den „kostengünstigsten“ Standorten suchen darf, dann erweist sich die Bindung der Sozialkosten an die Einkommen als brüchig und nicht mehr leistungsfähig. Die Einkommen jenseits der Grenze entziehen sich dem staatlichen Zugriff. - Soll das Produkt jedoch verkauft werden, dann muß es sich auf den Weg zum Ort des Verbrauchs machen. Dieser ist im Gegensatz zur Produktionsseite relativ standortgebunden. Werden nun alle Produkte, die im Inland verkauft werden, mit einem Steuersatz belastet, der gesamthaft die vorher gekürzten Sozialabgaben zusammenfaßt, so werden damit alle Produkte unabhängig vom tatsächlichen Produktionsort so behandelt, als wenn sie unter den sozialen Bedingungen des Inlands hergestellt worden wären. Umgekehrt wird dieser Steuersatz, in dem alle Sozialabgaben enthalten sind, beim Export an der Grenze zurückerstattet. Damit kann jedes Empfängerland seine eigenen Sozialbedingungen schaffen. - Die Sozialabgaben wären damit international wettbewerbsneutral. Die Preisdifferenzen würden schrumpfen, dagegen wären die Sozialleistungen gesichert statt abgebaut.

Die Form eines solchen einheitlichen Sozialausgleichs könnte so ausgestaltet werden wie die Mehrwertsteuer. Der Betrag ist zweckgebunden und könnte z.B. alle vier Jahre vom Parlament bestimmt werden.

Während aus der Sicht der Unternehmen damit das wichtigste Ziel der Wettbewerbsgleichheit erreicht wird, gibt es gegenüber einer solchen Lösung zwei Widerstände: Zum einen sind dies die Kapitalgeber der Unternehmen, die die Sozialkosten am liebsten in Gewinn für sich umwandeln möchten. Demgegenüber ist zu betonen, daß der Eigentumsschutz sich nicht gegen fundamentale gesellschaftliche Interessen richten darf. Das Eigentum steht nicht höher als die Menschen. - Der zweite Einwand kommt von der Arbeitnehmerseite. Hier dominiert das Gefühl, der „kleine Mann“ müsse wieder einmal alles bezahlen. Es wäre aber keine große Schwierigkeit, den inlandsverbrauchsorientierten Sozialausgleich mit Freibeträgen oder Rückgewähr sozial auszugestalten, wie dies z.B. ja auch bei der Einkommensteuer gemacht wurde.

Dreh- und Angelpunkt: Arbeitsproduktivität

Eine solche Umfinanzierung der Sozialabgaben ist nicht nur wettbewerbsneutral, sondern auch aufwandsneutral. Damit löst sich jedoch gleichzeitig auch die Finanzierung der Sozialziele vom Zwang zur Vollbeschäftigung. Denn zwischenzeitlich haben wir einen Zustand erreicht, den man mit „Vollversorgung bei gleichzeitigem Rückgang der Beschäftigung“ bezeichnen kann. Die Ursache dafür ist kein konjunktureller Einbruch, sondern fast ausschließlich die Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Dies ist aber ein erwünschter Zustand, denn Produktivitätserhöhung heißt ja, daß zur Herstellung einer gleichen oder größeren Menge weniger Menschen benötigt werden. Es handelt sich also um eine reale Verbesserung, die nur wegen der Einkommensverteilung nicht von allen als solche erlebt wird. Der verbrauchsorientierte Sozialausgleich belastet die vermehrten Produkte und nicht die weniger werdende Arbeit. Sie wirkt daher wie eine gesellschaftliche Umverteilung von Gewinnen aus der Steigerung der Arbeitsproduktivität.

Der verbrauchsorientierte Sozialausgleich ist damit ein Weg zur nachhaltigen Finanzierung von Arbeitslosigkeit und Renten.

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Praktische Umsetzung und Wirkungen eines verbrauchsorientierten Sozialausgleichs zur
Umfinanzierung der Arbeitslosenversicherung

Die Ausgaben im Rahmen der Sozialversicherung in Deutschland haben erhebliche Größenordnungen erreicht. Sie beliefen sich im Jahre 1997 auf 1.256,1 Mrd. DM, das entspricht knapp 35 % des Bruttoinlandsproduktes. Neben Zuschüssen aus den öffentlichen Haushalten werden diese Leistungen im wesentlichen durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 42,1 % der beitragspflichtigen Lohn- und Gehaltszahlungen finanziert.

Beim Abbau der lohn- und gehaltsbezogenen Beitragszahlungen und ihrer Ersetzung durch einen verbrauchsbezogenen Sozialausgleich sollte mit der Arbeitslosenversicherung begonnen werden.

Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung für Arbeitslosigkeit betrugen im Jahr 1997 knapp 100 Mrd. DM. Die Beiträge der Versicherten in Höhe von rd. 43 Mrd. DM und der Arbeitgeber in Höhe von rd. 47 Mrd. DM, insgesamt 90 Mrd. DM, machten eine Zuweisung von öffentlichen Mitteln von rd. 10 Mrd. DM erforderlich.

Aus bisherigen Untersuchungen ergibt sich die Faustformel, daß zur Gegenfinanzierung einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge um 1 Prozentpunkt eine Anhebung der Mehrwertsteuer um ebenfalls 1 Prozentpunkt erforderlich ist. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1 % ergibt ein Mehraufkommen von rd. 15 Mrd. DM.

Die Abschaffung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 6,5 % und die Erhebung eines Sozialausgleichs in Höhe von 6,5 % ergibt ein Aufkommen von 6,5 x 15 Mrd. = 97,5 Mrd. DM. Damit können die Ausgaben gedeckt werden.

Durch diese Umfinanzierung sind positive Beschäftigungseffekte zu erwarten. Sie ergeben sich einmal aus einer relativen Entlastung der deutschen Exporte, aber auch aus einer Tendenz zur Substitution von Kapital- durch Arbeitseinsatz (s. Schaubilder).

 

 

 

Bei entsprechender Ausgestaltung der Umfinanzierung dürften Struktureffekte in bezug auf die sektorale und regionale Produktionsstruktur keine wesentliche Rolle spielen. Entsprechendes gilt für Auswirkungen auf unterschiedliche Einkommensgruppen. Soll eine mögliche regressive Wirkung des Sozialausgleichs berücksichtigt werden, könnte sie analog zur Mehrwertsteuer durch gesplittete Abgabensätze erfolgen. Hier wird vorgeschlagen, eine Entlastung der unteren Einkommensgruppen in der Lohn- und Einkommensteuer vorzusehen. Bei abnehmenden Ausgaben für Arbeitslosigkeit stehen dafür Mittel zur Verfügung.

Die positiven Effekte der Umfinanzierung werden sich nur einstellen, wenn alle beteiligten Akteure im Sinne der Reform handeln. Auf Grundlage der damit gesammelten Erfahrungen könnte das Modell auf weitere Teile der Sozialversicherung ausgedehnt werden.

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Verbrauchsorientierter Sozialausgleich -
Voraussetzung für neue Wege zum sinnvollen
Einsatz freigestellter Arbeit

Die Arbeitslosigkeit führt tendenziell zur Spaltung der Gesellschaft und stellt daher eine Bedrohung für das demokratische Gemeinwesen dar. Das gilt nicht nur im Hinblick auf die Einkommenseinbußen für die Betroffenen und die Kosten für die Gesellschaft, sondern auch wegen der brachliegenden Fähigkeitspotentiale der Arbeitslosen. Die Politik hat sich seit Jahren dem Problem gegenüber als hilflos erwiesen. Das deutet bereits darauf hin, daß die den Therapieversuchen zugrundeliegende Diagnose unstimmig und ein „Paradigmenwechsel“ notwendig ist.

Da die Hauptursache der Erwerbslosigkeit die Entwicklung der Arbeitsproduktivität darstellt, haben wir es mit einem Dauerphänomen zu tun, das durch wirtschaftliche Wachstumsimpulse nicht beseitigt, allenfalls abgemildert werden kann. Auch durch das Wachstum des Dienstleistungssektors sind keine hinreichenden Beschäftigungsimpulse zu erwarten, da diese teilweise durch Entfallen weiterer Arbeitsplätze in der Industrie, teilweise durch Rationalisierung im Dienstleistungssektor selber weitgehend kompensiert werden.

Das gegenwärtige System der Arbeitslosenunterstützung, insoweit es sich als System von Überbrückungshilfen versteht, geht daher von der falschen Prämisse aus, eine Wiederbeschäftigung aller Arbeitslosen im Sektor der Erwerbsarbeit sei prinzipiell möglich. „Jobless growth“ bedeutet jedoch, daß es keine - rationale - Vollbeschäftigungspolitik im alten Sinne mehr gibt. Andererseits ist es aber auch gar nicht notwendig, Beschäftigung nur auf diese traditionelle Art und Weise anzustreben. Gesamtgesellschaftlich gibt es eine Fülle von Aufgaben, die zum Beispiel im Umwelt-, Bildungs-, Kultur- und Sozialbereich liegen: Altenhilfe, Drogenhilfe, Landschaftspflege usw. Hier handelt es sich überall um Dienstleistungen, die nicht unmittelbar marktfähig sind und deshalb der „Bezuschussung“ bedürfen.

Es fehlt der Gesellschaft also keineswegs an Arbeit, sondern vielmehr an Instrumenten, Leistungen in diesen - im Gegensatz zur materiellen Gütersphäre wirklich unterversorgten - Bereichen finanziell zu ermöglichen. Objektiv betrachtet bedeutet die Tatsache der Produktivitätsentwicklung - die gleiche oder eine größere Gütermenge wird von weniger Menschen in kürzerer Zeit hergestellt - einen Gewinn an disponibler Zeit für diese gesellschaftlichen Aufgaben.

Der Einwand, daß eine solche Entwicklung unfinanzierbar sei, verkennt die Möglichkeit und Notwendigkeit der Umverteilung der Gewinne aus der Entwicklung der Arbeitsproduktivität für diese Aufgaben. Es wäre sinnvoll, heute für die Verwaltung der Arbeitslosigkeit aufgewendete Mittel auf die Finanzierung nichtgewerblicher gemeinnütziger Arbeit umzulenken.

Voraussetzung hierfür ist die Erhaltung der Finanzierbarkeit unter Globalisierungsbedingungen. Da diese Finanzierung bei abnehmender Erwerbsarbeit immer weniger bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen ansetzen kann, erscheint eine mehrwertsteuerartige Belastung des Verbrauchs mit einem Sozialausgleich als einzige Lösung, zumal nur diese Form der Finanzierung hilft, weitere Arbeitsplatzverlagerung zu verhindern. Durch diese Art der Finanzierung wird die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats in bezug auf die Arbeitslosigkeit wiederhergestellt.

Dieser Handlungsraum kann genutzt werden, einen sinnvollen Einsatz der freigestellten Arbeit für die Beseitigung von Unterversorgungsproblemen der Gesellschaft zu ermöglichen. Ein „aktivierender Sozialstaat“ sollte die Arbeitslosigkeit nicht bürokratisch verwalten - was zur Demotivation der Arbeitslosen beiträgt -, sondern das Tätigwerden mündiger Menschen anregen. Dies kann dadurch geschehen, daß er Arbeitslosen die Mittel zur Verfügung stellt, mit denen sie solche Tätigkeiten primär im nichtgewerblichen Dienstleistungsbereich ergreifen können. Sinnvoll erscheint auch, Arbeitslosen mit entsprechender Motivation Guthaben für arbeitsfördernde Bildungsmaßnahmen als Bildungsgutschein zur Verfügung zu stellen. Diese Ansätze können dazu betragen, Transfers aktiv zu betreiben.

Die Überwindung der Arbeitslosigkeit ist zugleich eine Frage nach dem Umgang mit dem Problem der Arbeitszeit. Die wiedergewonnenen finanziellen Handlungsspielräume können auch für die Einführung von Bildungs- und Sozialzeiten genutzt werden.

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Ausblick: Renten und Arbeitsproduktivität -
Erfahrungen mit der 2. Säule in der Schweiz

Gegenwärtig wird die Frage nach der Finanzierung der Renten besonders heftig diskutiert:

Richtig ist,

- daß immer mehr Menschen älter werden und damit länger Rente beziehen, als bisher angenommen,

- daß es aus arbeitsmarktpolitischen Gründen immer mehr Rentner gibt, die eigentlich noch keine sind (Frührentner),

- daß infolge ständig wachsender Produktivität immer weniger arbeitende und beitragszahlende Menschen immer mehr Rentner im Umlageverfahren zu erhalten haben,

- daß ausschließlich Arbeitseinkommen an der Umlage beteiligt sind und dies bei rückläufiger Beschäftigung und stagnierenden Einkommen zu Finanzierungsschwierigkeiten führen muß,

- daß das Rentenmodell letztendlich auf eine allgemein wachsende Wirtschaft mit Vollbeschäftigung aufgebaut ist,

- daß Rentenbeitragszahlungen sich in den Kalkulationen der Preise finden und damit je nach Vergleichstand die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beeinträchtigen,

- daß Versuche der Entlastung, die in Wahrheit nur eine Verschiebung in andere Kassen bedeuten (von der Rentenkasse in die Krankenkasse usw.), diesen Namen nicht verdienen,

- daß die Strukturen der Sozialsysteme überdenkenswert und an vielen Stellen innovationsbedürftig sind.

Falsch dagegen ist,

- daß in einer Zeit rückläufiger Arbeitsplätze die Wiederbeschäftigung von bisher Rentenanspruchsberechtigten eine gesellschaftlich sinnvolle Lösung ist, sondern sich allenfalls zur Sanierung einer auf sich selbst fixierten Kasse eignet,

- daß die Abschaffung von „echten“, d.h. durch die normale Altersgrenze bestimmten Rentnerlnnen durch Wieder- oder Weiterbeschäftigung ein anzustrebendes Gesellschaftsziel sei,

- daß zur Finanzierung der Renten, d.h. der Einkommen der von Berufsarbeit befreiten älteren Menschen, nicht alle anderen Einkommen beitragen,

- daß Renten Kostenfaktoren der Wirtschaft sind,

- daß die prozentuale Verschiebung der Anteile der alten Menschen an der Gesamtgesellschaft generell eine Belastung der zukünftigen Generation bedeutet (Schweiz: 1990 - 3,75 Beitragszahler pro Renterln; 2020 - 2,7 Beitragszahler pro Rentnerln) und deshalb die Lösung nur durch eine andere Verteilung innerhalb der Gruppe der Anspruchsberechtigten zu erreichen sei.

Für die Gesamtfinanzierung der Renten gelten dieselben Vorschläge, wie sie auch für die anderen Sozialsysteme gemacht wurden: Die Bündelung der Ausgaben in einen inlandsverbrauchsorientierten Sozialausgleich.

Unbestritten, aber auch teilweise unabhängig von der Form der Finanzierung, ist die Frage nach der Struktur der Ansprüche und Leistungen der Rentenversicherung.

Für die Blickrichtung und die Empfindungen der Menschen ist jedoch ein Hinweis von größter Wichtigkeit: Wenn die Extrapolation der Alters- und Beschäftigungsentwicklung den Eindruck erweckt, daß sich über den jüngeren Menschen ein „Altersberg“ aufbaue, der sie schier erdrücken wird, so ist dies so nicht richtig. Denn dann muß man auch die Produktivität extrapolieren. D.h., daß ein junger Mensch in 20 Jahren wesentlich mehr produzieren wird als heute. Und zwar nicht deshalb, weil er „mehr“ arbeiten muß, sondern weil seine Arbeit produktiver geworden ist, d.h. „mehr“ erzeugt. Es wird den jungen Menschen nicht etwa schlechter gehen, sondern sogar noch besser. Das wirkliche Problem aber ist dasjenige, was sich wie ein roter Faden durch alle Sozialwerke zieht: Wie kann die wachsende Arbeitsproduktivität für die durch sie selbst ausgelöste Entwicklung verfügbar gemacht werden?!

Kapitalfinanzierung statt Umlage / Beitragsfinanzierung?

Wegen dieses gesellschaftlich noch ungelösten Problems gibt es eine Tendenz, die Beitragsfinanzierung ganz oder teilweise durch Kapitaleinkommen zu ersetzen. Wenn es gelingt, genügend Kapital im Leben anzusparen, dann kann man z.B. im Alter von den Zinsen und einem gewissen Kapitalverzehr leben, ohne auf irgendwelche Sozialeinkommen angewiesen zu sein. Da die Zinsen von den Unternehmen aus den Erträgen finanziert werden müssen, findet somit auf diesem Umweg die oben angemahnte Umleitung der Produktivität zur Finanzierung der Sozialbedürftigkeit statt. In vielen Ländern sind solche Neuorientierungen bereits in Gang oder in Erprobung. In der Schweiz gibt es seit 1985 eine mit sozialen Ausgleichskomponenten ausgestattete Kapitalanspar-Pflichtversicherung, die BVG (berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge), kurz 2. Säule genannt (die 3. Säule ist ein an die 2. Säule angelehntes Sparprogramm für die Alters­einkommensfinanzierung für nicht der 2. Säule unterliegende Einkommen. Die 3. Säule ist freiwillig).

Nach 11 Jahren 2. Säule lag die Bilanzsumme aller daran beteiligten Vorsorgeeinrichtungen bei 348 Mrd. CHF und erreicht damit ungefähr das BSP der Schweiz. Dieses Geld ist überwiegend angelegt in Obligationen (92 Mrd.), Aktien (56 Mrd.), Liegenschaften/Hypotheken (50 Mrd.), Direktanlagen beim Arbeitgeber (44 Mrd.) und Beteiligungen (39 Mrd.). Die gesetzliche Mindestverzinsung liegt bei 4 %.

Die Versicherung wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt und zunächst in einer betrieblichen Pensionskasse verwaltet, die paritätisch geleitet wird. Es ist jedoch möglich, die Geldverwaltung an Sammelstiftungen abzugeben.

Der Beitrag ergibt sich, wenn vom Einkommen ein Grundbetrag abgezogen wird, der als durch die Rentenversicherung abgedeckt gilt (Koordinationsbeitrag, z.Zt. 23.880,- CHF). Die maximale Berechnungsgrenze (BVG-Maximum) liegt bei z.Zt. 71.640,- CHF.

Ende der 90er Jahre war eine deutliche Verschiebung zu den Aktien- und Derivatmärkten festzustellen, da dort hohe Renditen winken und andererseits der Hypothekarsatz in der Schweiz für die 1. Hypothek unter die Mindestverzinsung von 4 % gefallen war. Die Börsenentwicklung der letzten Jahre hat dann das zutiefst Problematische dieser Form der Finanzierung deutlich werden lassen, ohne dass daraus entsprechende Konsequenzen gezogen worden wären.

Eine Ergänzung der Rente durch einen kapitalgedeckten Anteil kann nur bei transparenter Handhabung des Kapitals und dessen Verwendung für nachhaltige Zwecke sinnvoll gestaltet werden. Eine Sammelstiftung, die in der Schweiz konsequent diesen Weg beschreitet, ist die Pensionskasse für Unternehmen, Künstler und Freischaffende PUK. In einer Selbstdarstellung der PUK heißt es: “Dass die PUK die Pensionskassengelder weder für Rüstungsindustrie noch für Atomkraftwerke oder Gentechnologie eingesetzten, ist eine Selbstverständlichkeit. PUK hat auch keine börsenkotierte Aktie im Portefeuille. Dies auf Grund der Einsicht, dass das Geld mit dem Kauf börsenkotierter Aktien nicht die Unternehmen, sondern vor allem zu Banken bzw. den Verkäufern der Aktien fließt.

Auch bei der Zinsgestaltung geht die PUK eigene Wege: sie setzt an die Stelle des präventiven Einkassierens von Risikoprämien das Solidaritätsprinzip. Jeder Kreditnehmer verpflichtet sich in seinem Vertrag, im Schadenfall einen um 2% erhöhten Kreditzins zur Tilgung des Schadens zu zahlen. Dieses Prinzip trägt ganz direkt zur Verbilligung der Kredite bei.“ (Näheres zur PUK unter http://www.coopera.ch/puk)

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Häufig gestellte Fragen

1. Wie wird sich die Umfinanzierung auf das Preisniveau auswirken?

Die Umfinanzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung kann entgegen den Plausibilitätsüberlegungen mit einer leichten Erhöhung des Preisniveaus verbunden sein, die jedoch unter 1% liegen dürfte und insofern im Hinblick auf die vielfältigen positiven Auswirkungen der Umfinanzierung in Kauf genommen werden sollte. Der Grund dafür ist der in der Bundesrepublik vorhandene Exportüberschuß. Bei einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge würden die Exporte nicht mehr zur Finanzierung der sozialen Sicherung beitragen. Um das gleiche Volumen bei einem Sozialausgleich zu bekommen, reicht die Belastung der Importe für eine aufkommensneutrale Umfinanzierung nicht aus. Dieser Effekt läßt sich mildern, wenn die Entlastung der Exporte stufenweise realisiert wird. Vorteile und Nachteile einer solchen stufenweisen Einführung wären abzuwägen.

2. Ist nicht die Umfinanzierung von Lohnnebenkosten durch eine ökologische Steuerreform ein besserer Weg zur Zukunftssicherung der Sozialsysteme, zumal er nicht nur der sozialen Sicherung, sondern auch der Umwelt hilft?

Die ökologische Steuerreform führt in Zielkonflikte zwischen ökologischem Anliegen und gewünschtem Entlastungseffekt für die Unternehmen. Entweder werden die Unternehmen nicht nachhaltig entlastet, oder der gewünschte ökologische Effekt wird - durch Ausnahmeregelungen, wie wir sie gegenwärtig erleben - verwässert. Bei konsequenter Ausgestaltung wirkt sie - im Gegensatz zur hier vorgeschlagenen Umfinanzierung - nicht weitgehend wettbewerbsneutral, sondern schafft im globalen Wettbewerb für bestimmte Branchen unter den gegenwärtigen Bedingungen Nachteile. Solche Wettbewerbsnachteile für „unökologisch“ wirtschaftende Branchen und Unternehmen zu schaffen, ist ja gerade der „Sinn der Übung“. Die Verteuerung von Energieverbrauch treibt die Preise für energieintensive Produkte nach oben, was wiederum Rationalisierungseffekte und Arbeitsplatzabbau in den betroffenen Branchen nach sich ziehen wird.

Eine Ökosteuer zielt erklärtermaßen darauf ab, den Besteuerungsgrund - die Umweltunverträglichkeit - immer mehr abzubauen. Schon deshalb eignet sie sich nicht zur langfristigen Umfinanzierung von Sozialausgaben. Der ausgabenorientierte Sozialausgleich dagegen ist auch langfristig wirksam und erzeugt weit weniger Struktureffekte als die Ökosteuer.

Damit ist keine Aussage über den Sinn und die mögliche Ausgestaltung einer Ökosteuer an sich gemacht. Es geht ausschließlich um die Eignung von Ökosteuern für eine nachhaltige Finanzierung der Sozialsysteme.

3. Entstehen nicht Probleme dadurch, daß die Senkung des Arbeitnehmerbruttos durch Entfallen der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu einer geringfügigen Senkung der Lohnsteuer führt?

Wenn wir davon ausgehen, daß die Steuern in Deutschland generell zu hoch sind, wäre die Umfinanzierung ein unkomplizierter Weg zu einer Entlastung der Arbeitnehmer und damit ein wünschenswerter Nebeneffekt der Reform. Will man diesen Effekt vermeiden, kann er natürlich durch die Änderung der Bemessungsgrundlage korrigiert werden.

4. Sind Verbrauchssteuern nicht sozial bedenklich, da sie primär die „kleinen Einkommensbezieher“ treffen, während die „reichen Unternehmen“ entlastet werden?

Da das Preisniveau durch die Umfinanzierung nur unwesentlich tangiert wird, tritt kaum eine Mehrbelastung für die genannten Gruppen ein. Im Gegenteil: die Rente oder das Arbeitslosengeld, das sonst unter Globalisierungsbedingungen immer mehr gekürzt werden würde, bleibt nur auf diese Weise langfristig gesichert und erhalten. Insofern gewinnen bei dieser Reform alle - nicht nur die Unternehmen.

Das Argument, „die Großen“ blieben ungeschoren, es treffe wieder einmal nur „die Kleinen“, verkennt, daß bereits heute alle Steuern letztlich von den Endverbrauchern getragen werden, nur daß dieser Vorgang verdeckt bleibt. Denn Unternehmen geben ihre Belastungen - das gilt i.ü. nicht nur für Lohnnebenkosten, sondern auch für die Unternehmenssteuern - über die Preise weiter. Eine Entlastung der unteren Einkommensgruppen sollte bei der Lohn- und Einkommensteuer vorgesehen werden. Bei abnehmenden Ausgaben für Arbeitslosigkeit, die aufgrund der Umfinanzierung zu erwarten sind, stünden dafür Mittel zur Verfügung. Eine andere Option wäre die Einführung gesplitteter Abgabensätze analog zur Mehrwertsteuer.

5. Ist die Annahme, daß die Unternehmen die Entlastung über die Preise an die Verbraucher weitergeben, überhaupt realistisch, oder wird nicht der Versuch gemacht werden, die Entlastungsbeträge über die Preise als Gewinn zu realisieren - was zu erheblichen Preissteigerungen führen müßte?

Für den Effekt der Preissenkung kann zunächst auf die Wirkungen des Wettbewerbs gesetzt werden.

Generell gilt: Die positiven Effekte der Umfinanzierung können nur eintreten, wenn alle gesellschaftlichen Kräfte (Gewerkschaften, Arbeitgeber, Staat) in einer gemeinsamen Aktion diese Vorteile auch realisieren und nicht versuchen, ihre Verteilungsposition auf Kosten anderer gegen den Sinn der Reform zu verbessern. Es ist eine konzertierte Aktion („Bündnis für Arbeit“) erforderlich, die den gesellschaftlichen Konsens über folgende Punkte sicherstellt:

Die Unternehmen müssen die Entlastung über die Inlandspreise weitergeben. Die Leistungsempfänger dürfen die Senkung der Beiträge nicht als Spielraum für Ausweitung der Leistungen verstehen. Ebensowenig dürften die Sozialpolitiker und die Vertreter der Sozialversicherungsinstitutionen die Senkung der Beiträge als Spielraum für eine Ausweitung der Leistungen bzw. ihrer Institutionen ansehen. Sollten sich durch den Sozialausgleich Überschüsse ergeben, sollen diese zu entsprechender Senkung anderer Bereiche der Sozialversicherung bzw. für die Korrektur von sich zeigenden negativen Strukturwirkungen verwendet werden. Die abhängig Beschäftigten dürfen die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge nicht als Erhöhung der Nettolöhne sehen oder vereinnahmen. Sollte eine Erhöhung der Nettolöhne aus rechtlichen oder psychologischen Gründen nicht zu vermeiden sein, muß eine Übereinstimmung mit den Gewerkschaften erzielt werden, daß eine entsprechend niedrigere Steigerung der Bruttolöhne in der nächsten Lohnrunde erfolgt.

6. Werden nicht die ArbeitnehmerInnen legitimerweise ihre Beitragszahlungen als Lohnerhöhung fordern, um für die Belastung mit dem Sozialausgleich entschädigt zu werden? Dann aber würden die Unternehmen durch höhere Löhne belastet. Somit könnten nicht die vollen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Abzug von den Preisen gebracht werden.

Das Argument unterstellt zunächst, daß durch den Sozialausgleich eine Schlechterstellung der ArbeitnehmerInnen eintritt, und vergißt damit, daß die Senkung der Lohnnebenkosten eben auch zu Preissenkungen führt. Der Sozialausgleich wird auf die gesenkten und nicht auf die heute geltenden Kosten erhoben.

In der Tat ist eine Voraussetzung für die positive Wirkung des Vorschlags, daß die abhängig Beschäftigten die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge nicht als Erhöhung der Nettolöhne sehen oder vereinnahmen dürfen. Sie wären in diesem Fall besser gestellt als die anderen Gruppen, was den gewünschten Effekt konterkarieren würde. Das würde nicht nur zu Preissteigerungen, sondern auch zu Rentenerhöhungen führen.

Insofern ist noch einmal zu bekräftigen, daß die Reform nur durch eine konzertierte Aktion der beteiligten Gruppen realisierbar ist. Zu dieser Zusammenarbeit gibt es aber auch keine vernünftige Alternative, wenn man an der Sozialsicherung aus menschenrechtlichen und ökonomischen Gründen festhalten will.

7. Führt der Übergang von einer Versicherungs- zu einer Steuerlösung nicht zu
einem Mehr an staatlicher Bürokratie und zur Schwächung von Selbstverwaltungsstrukturen?

Das ist dann nicht der Fall, wenn für die durch die Umfinanzierung gewonnenen Mittel keine neuen bürokratischen Verteilungsinstanzen geschaffen werden, sondern die Mittel - wie vorher die Versicherungsbeiträge - an die Bundesanstalt für Arbeit - gezahlt werden. Die Mittelverwendung sollte im Sinne der Aktivierung zur Aufnahme neuer Tätigkeiten umgestaltet werden, wie im Abschnitt über den sinnvollen Einsatz der freigestellten Arbeit näher ausgeführt wurde. Die Selbstverwaltungsstrukturen der BfA sollten gestärkt, die Dezentralisierung vorangetrieben werden.

8. Ist die Annahme, Deutschland könne Verbrauchssteuern politisch selbst setzen, überhaupt richtig? De facto läuft doch ein Prozeß der Steuerharmonisierung
in der EU ab!

Das ist zwar richtig, gleichzeitig muß aber festgestellt werden, daß heute noch erhebliche Spielräume für nationale Gestaltungen bestehen. Spezielle Sozialsteuern gibt es in verschiedenen europäischen Ländern.

Die Sicherung eines von der jeweiligen Rechtsgemeinschaft definierten Sozialstandards in den europäischen Ländern ist im übrigen durch den Subsidiaritätsgedanken gedeckt. Damit entfällt auch der Vorwurf eines „nationalen Alleinganges“. Selbstverständlich sollte die Reform durch Gespräche mit den europäischen Partnern flankiert werden.

9. Werden EU und WTO in der Einführung des Sozialausgleichs nicht eine verkappte Subventionierung der inländischen Wirtschaft bzw. eine verdeckte Außenwirtschaftsstrategie Deutschlands sehen und dagegen einschreiten?

In Gesprächen mit den europäischen Partnern, anderen großen Handelspartnern und der World-Trade-Organization kann vermittelt werden, daß dieses Argument nicht sachgerecht ist. Das erhellt schon daraus, daß prinzipiell in allen Staaten dafür geworben werden sollte, zu einem solchen System der Finanzierung der sozialen Sicherung überzugehen, um einen globalen Wettbewerb mit sozialen Verhältnissen zu verringern bzw. zu verhindern. Insofern kann die Idee des Sozialausgleichs selbst ein Beitrag zur Harmonisierung der fiskalischen und parafiskalischen Finanzierungsinstrumente in Europa und in der Welt sein.

Diese Argumentation kann dadurch unterstützt werden, daß die Unternehmer aller Länder laufend mit unkalkulierbaren und gravierenderen Verschiebungen ihrer Wettbewerbspositionen fertig werden müssen, die sich aus Schwankungen der Wechselkurse ergeben. Eine in Höhe und Zeitdauer verläßlich angekündigte Umfinanzierung der bisherigen Lohnnebenkosten durch einen Sozialausgleich stellt dagegen für die Handelspartner eine kalkulierbare Veränderung ihrer Wettbewerbsposition dar.

10. Ist nicht zu erwarten, daß der grenzüberschreitende Einkauf bei gleichzeitiger Zollunion in den Grenzregionen zu Lädensterben etc. führen würde, wenn Deutschland mit der Einführung eines Sozialausgleichs vorprescht? Würde der entstehende politische Druck das Projekt nicht sofort wieder auf die EU-Ebene bringen und würde es nicht von dort aus blockiert werden?

In Grenzregionen zu den anderen EU-Staaten können bei Preissteigerungen im Inland Effekte auftreten, die aber angesichts der geringen Größenordnung kaum ins Gewicht fallen dürften. Alle heutigen Erfahrungen mit den teilweise erheblichen Preisunterschieden diesseits und jenseits der Grenzen in diesen Regionen deuten darauf hin, daß hier keinerlei nennenswerte Verwerfungen zu erwarten sind.

11. Führt die Einführung des Sozialausgleichs nicht zu einer noch stärkeren Benachteiligung der Entwicklungsländer im Welthandel?

Wenn es in vielen Teilen der Welt keine funktionierenden Sozialsysteme gibt, dann ist der Grund dafür nicht das Niveau sozialer Sicherheit in den reichen Ländern. Im Gegenteil: Gerade die Entwicklungsländer leiden am meisten unter der Tatsche, dass Sozialbeiträge ein Faktor im globalen Wettbewerb geworden sind. Durch die Schaffung konventionell durch Lohnnebenkosten finanzierte Sozialsystem in diesen Ländern würden diese ihren einzigen Wettbewerbsvorteil, das niedrige Lohn- bzw. Lohnnebenkostenniveau, beseitigen. Das ist ein Teufelskreis, der verhindert, dass in den betreffenden Ländern überhaupt soziale Sicherungssysteme ausgebildet werden. Das hier beschriebene Verfahren dagegen würde auch Entwicklungsländern einen Weg zur Schaffung sozialer Netze öffnen.

Mehr noch: Wo solche Länder gezwungen sind, Produkte aus reichen Ländern einzuführen, müssen sie gleichzeitig die in den Preisen enthaltenen Sozialkosten dieser Länder mitbezahlen. Das Geld dafür entschwindet in die reichen Regionen der Welt. Das Geld dagegen, welches durch einen verbrauchsorientierten Sozialausgleich aufgebracht wird, bleibt im Lande bei den dortigen Empfängern sozialer Leistungen und hilft als Kaufkraft den einheimischen Markt zu stärken. Die Situation des inneren Marktes aber ist für die meisten Entwicklungsländer das Hauptproblem. Durch die Gewährleistung des 

 

 

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