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EU-Bürger fordern europäischen Verfassungsprozess

Die Inter Citizens Conferences (ICC), ein Netzwerk von 35 Gruppierungen der europäischen Zivilgesellschaft, hat bei ihrer Herbsttagung vom 6. – 8. Oktober 2000 im Internationalen Kulturzentrum Achberg (bei Lindau am Bodensee) als Ergebnis ihrer Beratungen einen Aufruf zum »Projekt EU 21« verabschiedet. Sie möchte damit einen Anstoß dafür geben, dass die mit der »Charta der Grundrechte« in Gang gekommene Entwicklung für eine Verfassung der Europäischen Union in Zukunft nicht mehr nur in der Hand von Institutionen und Gremien der EU liegt. Parallel dazu soll diese Entwicklung künftig europaweit von daran interessierten und engagierten freien Initiativen der Zivilgesellschaft konzeptionell beeinflusst werden können.

Die entsprechende Forderung, die in allen Mitgliedsländern der Union und in den Ländern der Beitrittskandidaten mit einer Unterschriftenkampagne gestartet werden soll, ist auf das Ziel gerichtet, dass die Unionsbürgerschaft über das Ergebnis des Prozesses in einem Referendum zu entscheiden hat. Die dafür engagierten ICC-Partnerorganisationen werden zu den Gipfeltreffen des Europäischen Rates 2001 im ersten Halbjahr die schwedische und im zweiten Halbjahr die belgische Präsidentschaft auffordern, dieses Projekt in die Agenda der Beratungen aufzunehmen. Außerdem werden weitere Projekte vorbereitet, welche die Öffentlichkeit über das politische Ziel eines »Europas der Bürgergesellschaft« informieren und zur Beteiligung aufrufen werden.

 

 

 

Aufruf zum Projekt »EU 21«

Für eine europäische Verfassung von unten


1. Mit dem Übergang ins 21. Jahrhundert stellt sich im Prozess der europäischen Integration die Aufgabe, an die bisherige Entwicklung eine neue Etappe anzuschließen; eine Etappe für die Auseinandersetzung mit den neuen Herausforderungen der Erweiterung und Vertiefung der EU im Zeitalter verstärkter Individualisierung einerseits und Globalisierung andererseits.

2. Obwohl es in der Europäischen Union dazu noch keinen offiziellen Beschluss gibt, zeichnet sich ab, dass diese Aufgabe mit der Erarbeitung und Verabschiedung einer Unionsverfassung ergriffen und durchgeführt werden wird, einer Verfassung oder einem dementsprechenden Grundgesetz, dessen erste Stufe, die »Charta der Grundrechte«, vom Europäischen Rat Anfang Dezember in Nizza proklamiert wurde.

3. Doch wie alle bisherigen Rechtsgestaltungen in der EG und der EU soll – nach den vorherrschenden Vorstellungen – auch dieser Verfassungsvertrag ausschließlich von den politischen Organen und Gremien der Union konzipiert und allenfalls abschließend mit einem Referendum durch die Unionsbürgerschaft plebiszitär sanktioniert werden.

4. Dieses traditionelle Verfahren ist aber gewiss kein wirksamer Beitrag dafür, dass sich in der Bevölkerung der Mitgliedsländer künftig mehr gemeinsames europäisches Bewusstsein entwickeln und sie sich stärker mit der europäischen Integration identifizieren wird. Und es beseitigt auch nicht den Mangel, dass die politischen Verhältnisse in der EU bisher von der Unionsbürgerschaft im Prinzip nicht demokratisch legitimiert und schon gar nicht aus freien zivilgesellschaftlichen Initiativen impulsiert und geprägt sind.

5. Aus der Überzeugung,

·         dass gerade der jetzt mit der »Charta der Grundrechte« in Gang gekommene europäische Verfassungsprozess ein geeigneter Anlass ist, daran auch die interessierten, parteipolitisch ungebundenen Kräfte der Zivilgesellschaft zu beteiligen,

und aus der Erkenntnis,

·         dass das vereinigte Europa als »politisches Subjekt« auf der Höhe der Zeit nur dann zu verwirklichen ist, wenn nicht nur die Repräsentanten der Völker handeln, sondern auch die Unionsbürgerschaft selbst an den Konstitutionsaufgaben konzeptionell mitwirken und über das Arbeitsergebnis schließlich unmittelbar und verbindlich entscheiden kann, rufen wir hiermit zur Bildung eines Netzwerks all derjenigen Europäerinnen und Europäer auf, die sich aktiv und unterstützend an diesem Projekt beteiligen wollen.

Das Ziel ist, in dem durch den Europäischen Rat zunächst vorgegebenen Zeitrahmen – aller Wahrscheinlichkeit nach betrifft das die Jahre um die Mitte des begonnenen Jahrzehnts – die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gesamtbürgerschaft der EU deren Verfassung, »Grundgesetz« oder dementsprechenden »Verfassungsvertrag« direkt-demokratisch beschließen kann, wobei - wenn es nicht gelingen würde, einen gemeinsamen Entwurf mit den Institutionen der EU zu erreichen - die Beschlussvorlage auch den Verfassungsentwurf aus der Mitte der Zivilgesellschaft umfassen soll.

6. Wir appellieren an alle Institutionen, Organe und Gremien der EU sowie an alle nationalen Parlamente und Regierungen, dafür unter Berücksichtigung der Vorschläge der Zivilgesellschaft die verfahrensrechtlichen und administrativen Voraussetzungen für den erforderlichen Informations-, Diskussions-, Urteilsbildungs- und Entscheidungsprozess zu schaffen.

Wir erwarten, dass den auf die Realisierung dieser Aufgaben gerichteten nichtstaatlichen Aktivitäten von der Europäischen Union die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

7. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger der EU, sich möglichst zahlreich an dieser Initiative zu beteiligen. Die Chance, das gesteckte Ziel zu erreichen, ist um so größer, je mehr Menschen sich durch Mitarbeit, Unterstützung und durch ihre Unterschrift für das Projekt »EU 21« und seine Ziele engagieren.

8. Durch die Verfassung werden die Fundamente gelegt und die sozialen Lebensräume konfiguriert für das gemeinsame »Haus Europa«. Davon hängt entscheidend ab, wie im 21. Jahrhundert unsere Lebens- und Arbeitsverhältnisse sich entwickeln können und welche Botschaft für die globale soziale Zukunft von Europa an die Völker der Welt ergehen wird.

9. Wer nicht nur die Folgen dessen erfahren will, was Mächtige bestimmen, hat – wie nur selten in der Geschichte – jetzt in der Europäischen Union die Gelegenheit, sich zur Kraft des Umkreises zu vereinen und die Weichen für Freiheit und Demokratie so zu stellen, wie es dem Gemeinwohl am besten dient.

10. Wer außer der Unterstützung durch seine Unterschrift  bzw. Spende auch an der Erarbeitung der Verfassungskonzeption der Zivilgesellschaft mitarbeiten möchte, kann dies an eine der angegebenen Adressen mitteilen; er/sie bekommt dann die entsprechenden Informationen.

 


ICC D-10405 Berlin, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Strasse 4, 
Fon +49 30 204 53 190,
icc.cic@t-online.de

IG-EuroVision D-88147 Achberg, Humboldt-Haus, Panoramastr. 30. Fon +49 8380 335, Fax +49 8380 675

IG-EuroVision@gmx.net, www.Euro-Vision.org

Initiative Netzwerk Dreigliederung, D-70188 Stuttgart, Haußmannstr. 44a,
Fon +49 711 2368950, Fax -2360218, BueroStrawe@t-online.de

 

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Sind alle Zeilen ausgefüllt, bitte einsenden an: IG-EuroVision Projekt "EU 21"
"EU 21"
D-88147 Achberg, Humboldt-Haus