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Home Die Inter Citizens Conferences (ICC), ein Netzwerk von 35 Gruppierungen
der europäischen Zivilgesellschaft, hat bei ihrer Herbsttagung vom 6. – 8.
Oktober 2000 im Internationalen Kulturzentrum Achberg (bei Lindau am Bodensee)
als Ergebnis ihrer Beratungen einen Aufruf
zum »Projekt EU 21« verabschiedet. Sie möchte damit einen Anstoß dafür
geben, dass die mit der »Charta der Grundrechte« in Gang gekommene Entwicklung
für eine Verfassung der Europäischen Union in Zukunft nicht mehr nur in der
Hand von Institutionen und Gremien der EU liegt. Parallel dazu soll diese
Entwicklung künftig europaweit von daran interessierten und engagierten freien
Initiativen der Zivilgesellschaft konzeptionell beeinflusst werden können. Die
entsprechende Forderung, die in allen Mitgliedsländern der Union und in den
Ländern der Beitrittskandidaten mit einer Unterschriftenkampagne gestartet
werden soll, ist auf das Ziel gerichtet, dass die Unionsbürgerschaft über das
Ergebnis des Prozesses in einem Referendum zu entscheiden hat. Die dafür
engagierten ICC-Partnerorganisationen werden zu den Gipfeltreffen des
Europäischen Rates 2001 im ersten Halbjahr die schwedische und im zweiten
Halbjahr die belgische Präsidentschaft auffordern, dieses Projekt in die Agenda
der Beratungen aufzunehmen. Außerdem werden weitere Projekte vorbereitet,
welche die Öffentlichkeit über das politische Ziel eines »Europas der Bürgergesellschaft« informieren und zur Beteiligung
aufrufen werden.
Aufruf
zum Projekt »EU 21« Für eine europäische Verfassung von unten
1. Mit dem Übergang ins 21. Jahrhundert stellt sich im
Prozess der europäischen Integration die Aufgabe, an die bisherige Entwicklung
eine neue Etappe anzuschließen; eine Etappe für die Auseinandersetzung mit den
neuen Herausforderungen der Erweiterung und Vertiefung der EU im
Zeitalter verstärkter Individualisierung
einerseits und Globalisierung andererseits. 2. Obwohl es in der Europäischen Union dazu noch keinen
offiziellen Beschluss gibt, zeichnet sich ab, dass diese Aufgabe mit der
Erarbeitung und Verabschiedung einer Unionsverfassung ergriffen und
durchgeführt werden wird, einer Verfassung oder einem
dementsprechenden Grundgesetz, dessen erste Stufe, die »Charta
der Grundrechte«, vom Europäischen Rat Anfang Dezember in Nizza
proklamiert wurde. 3. Doch wie alle bisherigen Rechtsgestaltungen in der EG
und der EU soll – nach den vorherrschenden Vorstellungen – auch dieser
Verfassungsvertrag ausschließlich von den politischen Organen und Gremien der
Union konzipiert und allenfalls abschließend mit einem Referendum durch die
Unionsbürgerschaft plebiszitär sanktioniert werden. 4. Dieses traditionelle Verfahren ist aber gewiss kein
wirksamer Beitrag dafür, dass sich in der Bevölkerung der Mitgliedsländer
künftig mehr gemeinsames europäisches Bewusstsein entwickeln und sie sich
stärker mit der europäischen Integration identifizieren wird. Und es beseitigt
auch nicht den Mangel, dass die politischen Verhältnisse in der EU bisher von
der Unionsbürgerschaft im Prinzip nicht demokratisch legitimiert und schon gar
nicht aus freien zivilgesellschaftlichen
Initiativen impulsiert und geprägt sind. 5. Aus der
Überzeugung, ·
dass gerade der jetzt
mit der »Charta der Grundrechte« in Gang gekommene europäische
Verfassungsprozess ein geeigneter Anlass ist, daran auch die interessierten,
parteipolitisch ungebundenen Kräfte der Zivilgesellschaft zu beteiligen, und
aus der Erkenntnis, ·
dass das vereinigte
Europa als »politisches Subjekt« auf der
Höhe der Zeit nur dann zu verwirklichen ist, wenn nicht nur die Repräsentanten der Völker handeln, sondern
auch die Unionsbürgerschaft selbst an
den Konstitutionsaufgaben konzeptionell
mitwirken und über das Arbeitsergebnis
schließlich unmittelbar und
verbindlich entscheiden kann, rufen wir hiermit zur Bildung eines Netzwerks all derjenigen Europäerinnen
und Europäer auf, die sich aktiv und unterstützend an diesem Projekt beteiligen
wollen. Das
Ziel ist, in dem durch den
Europäischen Rat zunächst vorgegebenen Zeitrahmen – aller Wahrscheinlichkeit
nach betrifft das die Jahre um die Mitte des begonnenen Jahrzehnts – die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Gesamtbürgerschaft der EU deren
Verfassung, »Grundgesetz« oder dementsprechenden »Verfassungsvertrag« direkt-demokratisch beschließen
kann, wobei - wenn es nicht
gelingen würde, einen gemeinsamen Entwurf mit den Institutionen der EU zu
erreichen - die
Beschlussvorlage auch den Verfassungsentwurf aus der Mitte der Zivilgesellschaft
umfassen soll. 6. Wir
appellieren an alle Institutionen, Organe und Gremien der EU sowie an alle
nationalen Parlamente und Regierungen, dafür unter Berücksichtigung der Vorschläge
der Zivilgesellschaft die
verfahrensrechtlichen und administrativen
Voraussetzungen für den erforderlichen
Informations-, Diskussions-, Urteilsbildungs- und Entscheidungsprozess
zu schaffen. Wir
erwarten, dass den auf die Realisierung dieser Aufgaben gerichteten
nichtstaatlichen Aktivitäten von der Europäischen Union die dafür
notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. 7. Wir
appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger der EU, sich möglichst zahlreich
an dieser Initiative zu beteiligen. Die Chance, das gesteckte Ziel zu
erreichen, ist um so größer, je mehr Menschen sich durch Mitarbeit, Unterstützung und durch ihre Unterschrift für das Projekt »EU 21« und seine Ziele
engagieren. 8. Durch die Verfassung werden die Fundamente gelegt und
die sozialen Lebensräume konfiguriert für das
gemeinsame »Haus Europa«. Davon hängt entscheidend ab, wie im 21.
Jahrhundert unsere Lebens- und Arbeitsverhältnisse
sich entwickeln können und welche Botschaft für die globale soziale
Zukunft von Europa an die Völker der Welt ergehen wird. 9. Wer nicht nur die Folgen dessen erfahren will, was
Mächtige bestimmen, hat – wie nur selten in der Geschichte – jetzt in der
Europäischen Union die Gelegenheit, sich zur Kraft des Umkreises zu vereinen und die Weichen für Freiheit und Demokratie so zu stellen, wie es dem Gemeinwohl am besten dient. 10. Wer außer der Unterstützung durch seine Unterschrift bzw. Spende auch an der Erarbeitung der Verfassungskonzeption der Zivilgesellschaft mitarbeiten möchte, kann dies an eine der angegebenen
Adressen mitteilen; er/sie bekommt dann die entsprechenden Informationen.
ICC D-10405 Berlin, Haus der Demokratie und
Menschenrechte, Greifswalder Strasse 4, IG-EuroVision D-88147 Achberg, Humboldt-Haus,
Panoramastr. 30. Fon +49 8380 335, Fax +49
8380 675 IG-EuroVision@gmx.net, www.Euro-Vision.org Initiative Netzwerk Dreigliederung, D-70188 Stuttgart, Haußmannstr. 44a,
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