Beitrag
zur öffentlichen Anhörung zur Charta der Grundrechte
der Europäischen Union am 27. April 2000 in Brüssel
Christoph
Strawe / Initiative Netzwerk Dreigliederung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir
möchten uns herzlich bedanken für die Möglichkeit, hier vor Ihnen zu
sprechen. Die Diskussion um die Charta ist eine Chance, Europa in den Köpfen
und Herzen der Bürgerinnen und Bürger neu entstehen zu lassen - nicht
nur als eine ökonomische oder politisch-exekutivische Zweckallianz,
sondern vielmehr als eine tatsächliche Kultur-, Rechts- und
Wirtschaftsgemeinschaft, - gebaut auf gemeinsames Verständnis der
Grundlagen und Aufgaben Europas und auf bewusste und freie Vereinbarung
der Bürger. Gelingen kann dies u.E. aber nur, wenn sich die Einbeziehung
der Zivilgesellschaft nicht in dieser Anhörung erschöpft. Vielmehr müsste
der heutige Tag den Auftakt bilden für eine europaweite breite öffentliche
Diskussion des Charta-Entwurfs. Diese sollte letztlich in einem Referendum
der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Mitgliedsstaaten gipfeln.
Die Charta soll das Niveau des Grundrechtschutzes verbessern und die
demokratischen Beteiligungsrechte in Europa stärken. Diese historische
Chance darf nicht verschenkt werden!
Als Initiative, in der Einzelpersönlichkeiten, Organisationen und
Institutionen für eine zeitgemäße Sozialgestaltung zusammenarbeiten,
haben wir in dieser Richtung umfangreiche Vorschläge zur Charta gemacht,
die im Internet veröffentlicht sind. In der Kürze der Zeit greife ich
nur einen davon heraus:
Subsidiarität
Wir
schlagen vor, das Subsidiaritätsprinzip in der Formulierung einzelner
Grundrechte stärker zu berücksichtigen und darüber hinaus in einem
Abschnitt „Prinzipien und Aufgaben der Europäischen
Union, die sich aus den Grundrechten ergeben“ einen eigenen Artikel
„Subsidiarität“ aufzunehmen. Im Maastricht-Vertrag hat sich die EU
zum Subsidiaritätsprinzip bekannt, das ja - so eine klassische
Formulierung
- Folgendes bedeutet: „[...] wie dasjenige, was der Einzelmensch aus
eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht
entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt
es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten
Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere
und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen [...]“.
Das
Bekenntnis zur Subsidiarität enthält, was manchmal übersehen wird, eine
Verpflichtung auch hinsichtlich der inneren Ordnung der Mitgliedsstaaten,
nicht nur bezüglich ihres Verhältnisses zur Union. Außerdem stellt das
Subsidiaritätsprinzip, was ebenfalls oft übersehen wird, eine Begrenzung
der staatlichen Tätigkeit nicht nur in vertikaler Richtung dar (die obere
staatliche Ebene darf nicht regeln, was die untere regeln kann), sondern
auch in horizontaler Richtung: Was durch Initiative einzelner
Verantwortungsgemeinschaften geregelt werden kann, soll und muss überhaupt
nicht durch Staatstätigkeit geregelt werden. Sonst wird der Staat
„unter einem Übermaß von Obliegenheiten und Verpflichtungen zugedeckt
und erdrückt“.
Noch wichtiger aber ist, dass die Verantwortung des einzelnen mündigen
Menschen „zugedeckt und erdrückt“ wird. In diesem Punkt verbindet
sich das Subsidiaritätsprinzip mit dem Prinzip der Menschenrechte. Denn
diese Menschenrechte, die zu schützen vornehmste Pflicht der Staaten
Europas ist, machen den einzelnen Menschen zum Ausgangspunkt und
Verantwortungsträger sozialer Gestaltung.
Als
Absatz 1 des Artikels „Subsidiarität“ schlagen wir aus den genannten
Gründen folgende Formulierung vor: „(1) Die EU und ihre Mitgliedsstaaten fördern das Ergreifen
gesellschaftlicher Aufgaben aus freier Initiative und Verantwortung in
allen Bereichen, welche der Gesetzgeber nicht aus zwingenden Gründen
staatlichem Handeln vorbehält. Staatliche Aufgaben sind auf der jeweils
untersten möglichen Stufe wahrzunehmen und zu regeln.“
Die
vertikale Subsidiarität mit der Orientierung auf die jeweils unterste
Ebene möglicher Regelung soll verhindern, dass um ein Wort von Roman
Herzog aufzugreifen, Europa ein „Vorschriftenmoloch“ wird.
Die
horizontale Subsidiarität soll die Selbständigkeit von Kultur und
Wirtschaft sichern. Daher schlagen wir zwei weitere Absätze für den
Artikel vor:
„(2)
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten schaffen fördernde Rahmenbedingungen,
damit die Kultur sich in ihrer Vielfalt frei und selbstverwaltet entfalten
kann; sie wahren den Grundsatz der staatlichen Neutralität gegenüber den
verschiedenen kulturellen Bestrebungen.“
(Ich
merke an, dass wir aus diesem Grundsatz heraus auch die vorgetragenen
Vorschläge des Europäischen Forums für Freiheit im Bildungswesen und
anderer Organisationen unterstützen.)
Absatz
3: „Die EU und ihre
Mitgliedsstaaten sichern den Grundsatz der vertraglichen Selbstgestaltung
des Wirtschaftslebens; sie schaffen geeignete Rahmenbedingungen für eine
leistungsfähige, strukturell und regional ausgewogene,
sozialverantwortliche Wirtschaft. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten werden
selbst nicht wirtschaftlich tätig; Ausnahmen regelt das Gesetz.“
Diese
grundsätzliche Bestimmung sollte ergänzt werden durch einen weiteren
Artikel, welcher der Staatengemeinschaft bestimmte konkrete
Verpflichtungen bei der „Erfüllung
öffentlicher Aufgaben“ auferlegt, die dem Bürger die Sicherheit
geben würden, dass genuine Staatsaufgaben in möglichst effizienter und bürgerfreundlicher
Form wahrgenommen werden. Diese Vorschläge würden unseres Erachtens auch
dazu beitragen, die Akzeptanz der Charta und überhaupt der europäischen
Integration bei den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu verbessern.
Im
übrigen darf ich Sie noch einmal auf unsere auf den Internetseiten des
Konvents veröffentlichten weiteren Vorschläge verweisen. Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
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