Home

Beitrag zur öffentlichen Anhörung zur Charta der Grundrechte
der Europäischen Union am 27. April 2000 in Brüssel

Christoph Strawe / Initiative Netzwerk Dreigliederung


Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

wir möchten uns herzlich bedanken für die Möglichkeit, hier vor Ihnen zu sprechen. Die Diskussion um die Charta ist eine Chance, Europa in den Köpfen und Herzen der Bürgerinnen und Bürger neu entstehen zu lassen - nicht nur als eine ökonomische oder politisch-exekutivische Zweckallianz, sondern vielmehr als eine tatsächliche Kultur-, Rechts- und Wirtschaftsgemeinschaft, - gebaut auf gemeinsames Verständnis der Grundlagen und Aufgaben Europas und auf bewusste und freie Vereinbarung der Bürger. Gelingen kann dies u.E. aber nur, wenn sich die Einbeziehung der Zivilgesellschaft nicht in dieser Anhörung erschöpft. Vielmehr müsste der heutige Tag den Auftakt bilden für eine europaweite breite öffentliche Diskussion des Charta-Entwurfs. Diese sollte letztlich in einem Referendum der Bürgerinnen und Bürger in den einzelnen Mitgliedsstaaten gipfeln. Die Charta soll das Niveau des Grundrechtschutzes verbessern und die demokratischen Beteiligungsrechte in Europa stärken. Diese historische Chance darf nicht verschenkt werden!
Als Initiative, in der Einzelpersönlichkeiten, Organisationen und Institutionen für eine zeitgemäße Sozialgestaltung zusammenarbeiten, haben wir in dieser Richtung umfangreiche Vorschläge zur Charta gemacht, die im Internet veröffentlicht sind. In der Kürze der Zeit greife ich nur einen davon heraus:


Subsidiarität

Wir schlagen vor, das Subsidiaritätsprinzip in der Formulierung einzelner Grundrechte stärker zu berücksichtigen und darüber hinaus in einem Abschnitt „Prinzipien und Aufgaben der Europäischen
Union, die sich aus den Grundrechten ergeben“ einen eigenen Artikel „Subsidiarität“ aufzunehmen. Im Maastricht-Vertrag hat sich die EU zum Subsidiaritätsprinzip bekannt, das ja - so eine klassische Formulierung[1] - Folgendes bedeutet: „[...] wie dasjenige, was der Einzelmensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstößt es gegen die Gerechtigkeit, das, was die kleineren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen [...]“.

Das Bekenntnis zur Subsidiarität enthält, was manchmal übersehen wird, eine Verpflichtung auch hinsichtlich der inneren Ordnung der Mitgliedsstaaten, nicht nur bezüglich ihres Verhältnisses zur Union. Außerdem stellt das Subsidiaritätsprinzip, was ebenfalls oft übersehen wird, eine Begrenzung der staatlichen Tätigkeit nicht nur in vertikaler Richtung dar (die obere staatliche Ebene darf nicht regeln, was die untere regeln kann), sondern auch in horizontaler Richtung: Was durch Initiative einzelner Verantwortungsgemeinschaften geregelt werden kann, soll und muss überhaupt nicht durch Staatstätigkeit geregelt werden. Sonst wird der Staat „unter einem Übermaß von Obliegenheiten und Verpflichtungen zugedeckt und erdrückt“[2]. Noch wichtiger aber ist, dass die Verantwortung des einzelnen mündigen Menschen „zugedeckt und erdrückt“ wird. In diesem Punkt verbindet sich das Subsidiaritätsprinzip mit dem Prinzip der Menschenrechte. Denn diese Menschenrechte, die zu schützen vornehmste Pflicht der Staaten Europas ist, machen den einzelnen Menschen zum Ausgangspunkt und Verantwortungsträger sozialer Gestaltung.

Als Absatz 1 des Artikels „Subsidiarität“ schlagen wir aus den genannten Gründen folgende Formulierung vor: „(1) Die EU und ihre Mitgliedsstaaten fördern das Ergreifen gesellschaftlicher Aufgaben aus freier Initiative und Verantwortung in allen Bereichen, welche der Gesetzgeber nicht aus zwingenden Gründen staatlichem Handeln vorbehält. Staatliche Aufgaben sind auf der jeweils untersten möglichen Stufe wahrzunehmen und zu regeln.“

Die vertikale Subsidiarität mit der Orientierung auf die jeweils unterste Ebene möglicher Regelung soll verhindern, dass um ein Wort von Roman Herzog aufzugreifen, Europa ein „Vorschriftenmoloch“ wird.

Die horizontale Subsidiarität soll die Selbständigkeit von Kultur und Wirtschaft sichern. Daher schlagen wir zwei weitere Absätze für den Artikel vor:

(2) Die EU und ihre Mitgliedsstaaten schaffen fördernde Rahmenbedingungen, damit die Kultur sich in ihrer Vielfalt frei und selbstverwaltet entfalten kann; sie wahren den Grundsatz der staatlichen Neutralität gegenüber den verschiedenen kulturellen Bestrebungen.

(Ich merke an, dass wir aus diesem Grundsatz heraus auch die vorgetragenen Vorschläge des Europäischen Forums für Freiheit im Bildungswesen und anderer Organisationen unterstützen.)

Absatz 3: „Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sichern den Grundsatz der vertraglichen Selbstgestaltung des Wirtschaftslebens; sie schaffen geeignete Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige, strukturell und regional ausgewogene, sozialverantwortliche Wirtschaft. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten werden selbst nicht wirtschaftlich tätig; Ausnahmen regelt das Gesetz.“

Diese grundsätzliche Bestimmung sollte ergänzt werden durch einen weiteren Artikel, welcher der Staatengemeinschaft bestimmte konkrete Verpflichtungen bei der „Erfüllung öffentlicher Aufgaben“ auferlegt, die dem Bürger die Sicherheit geben würden, dass genuine Staatsaufgaben in möglichst effizienter und bürgerfreundlicher Form wahrgenommen werden. Diese Vorschläge würden unseres Erachtens auch dazu beitragen, die Akzeptanz der Charta und überhaupt der europäischen Integration bei den Bürgerinnen und Bürgern Europas zu verbessern.

Im übrigen darf ich Sie noch einmal auf unsere auf den Internetseiten des Konvents veröffentlichten weiteren Vorschläge verweisen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!



[1] In der Enzyklika „Quadragesimo anno“ von Papst Pius XI., 1931.

[2] A.a.O.

 

Seitenanfang // Home